Nebenkosten usw

Hallo Wissende,
würde gerne wissen, ob jemand einen Tipp für folgenden theoretischen Fall hat:
Eine Mieterin hat jahrelang erheblich zu viel Betriebskostenvorauszahlungen geleistet und jährlich ca.550 € erstattet bekommen.(Monatsmiete 400€)
Im Dez. des Jahres (Abrechnung erfolgt nach Kalenderjahr) teilt sie der HV mit, dass sie ihre Miete ab Jan. um 35 € mtl. kürzen will und auch die noch offene halbe Dez.Miete als bezahlt ansieht, da sie für das laufende Jahr schon zuviel Vorauszahlungen geleistet hat.
Die HV stimmt einer Mietsenkung zu, verlangt aber die Zahlung der Restmiete für Dez. und bietet Ratenzahlung an.
Da die Mieterin nicht bereit ist, der HV das „Darlehen“ in welcher Form auch immer zu bezahlen, weigert sie sich und bekommt einen Mahnbescheid.
Die Mieterin gibt nach, stimmt einer Ratenzahlung zu und soll nun auch einem Vollstreckungsbescheid nicht widersprechen, was ein ungutes Gefühl bei ihr auslöst. Ich habe ihr geraten zu widersprechen, weil m.E. moralisch gesehen die HV Geld einklagt, das sie wieder zurückzahlen muss!

Sicher keine einfache Sachlage und ich wäre dankbar für Antworten und Einschätzungen.
LG
Friedrich

Verweigerung war eine schlechte Idee

Hallo Wissende,
würde gerne wissen, ob jemand einen Tipp für folgenden
theoretischen Fall hat:
Eine Mieterin hat jahrelang erheblich zu viel
Betriebskostenvorauszahlungen geleistet und jährlich ca.550 €
erstattet bekommen.(Monatsmiete 400€)
Im Dez. des Jahres (Abrechnung erfolgt nach Kalenderjahr)
teilt sie der HV mit, dass sie ihre Miete ab Jan. um 35 € mtl.
kürzen will und auch die noch offene halbe Dez.Miete als
bezahlt ansieht, da sie für das laufende Jahr schon zuviel
Vorauszahlungen geleistet hat.
Die HV stimmt einer Mietsenkung zu, verlangt aber die Zahlung
der Restmiete für Dez. und bietet Ratenzahlung an.
Da die Mieterin nicht bereit ist, der HV das „Darlehen“ in
welcher Form auch immer zu bezahlen, weigert sie sich und
bekommt einen Mahnbescheid.
Die Mieterin gibt nach, stimmt einer Ratenzahlung zu und soll
nun auch einem Vollstreckungsbescheid nicht widersprechen, was
ein ungutes Gefühl bei ihr auslöst. Ich habe ihr geraten zu
widersprechen, weil m.E. moralisch gesehen die HV Geld
einklagt, das sie wieder zurückzahlen muss!

Die HV kann nach dem Vertrag das Geld fordern, die Kosten durch das Mahnverfahren sind entstanden und von der Mieterin zu zahlen.
Widersprechen kann Sie nur, wenn Sie die Zahlung vollständig geleistet hat,
sonst entstehen weitere Kosten (Klage)
Jakob

Sicher keine einfache Sachlage und ich wäre dankbar für
Antworten und Einschätzungen.
LG
Friedrich

Hallo Wissende,
würde gerne wissen, ob jemand einen Tipp für folgenden
theoretischen Fall hat:
Eine Mieterin hat jahrelang erheblich zu viel
Betriebskostenvorauszahlungen geleistet und jährlich ca.550 €
erstattet bekommen.(Monatsmiete 400€)
Im Dez. des Jahres (Abrechnung erfolgt nach Kalenderjahr)
teilt sie der HV mit, dass sie ihre Miete ab Jan. um 35 € mtl.
kürzen will und auch die noch offene halbe Dez.Miete als
bezahlt ansieht, da sie für das laufende Jahr schon zuviel
Vorauszahlungen geleistet hat.
Die HV stimmt einer Mietsenkung zu, verlangt aber die Zahlung
der Restmiete für Dez. und bietet Ratenzahlung an.
Da die Mieterin nicht bereit ist, der HV das „Darlehen“ in
welcher Form auch immer zu bezahlen, weigert sie sich und
bekommt einen Mahnbescheid.
Die Mieterin gibt nach, stimmt einer Ratenzahlung zu und soll
nun auch einem Vollstreckungsbescheid nicht widersprechen, was
ein ungutes Gefühl bei ihr auslöst. Ich habe ihr geraten zu
widersprechen, weil m.E. moralisch gesehen die HV Geld
einklagt, das sie wieder zurückzahlen muss!

Sicher keine einfache Sachlage und ich wäre dankbar für
Antworten und Einschätzungen.
LG

Hallo Friedrich,

der Mieter durfte nur nach vorheriger Ankündigung ab dem Folgemonat die Vorauszahlung reduzieren. Ein Einbehalt der Miete war nicht erlaubt. Insoweit muss der Mieter auch die Kosten der Beitreibung zahlen.

Grüsse Günter

Hallo ihr Helfende!,
ich danke für eure Mühe und kann nur sagen, dass ich diese www-Seite sehr lobe.
Nun kann ich meiner Bekannten sagen, dass sie sich auf die Ratenzahlung einlassen soll und die Kosten sind bisher mit 20 € auch erträglich.
Ihr habt mich vor den Konsequenzen eines schlechten Rates bewahrt und es ist schön, dass es euch gibt.

LG
Friedrich