Nebenkosten verjährt?

Hallo,
Seit 1998 miete ich eine 110m2 große wohnung.
In der nebenkosten abrechnung wurden immer 150 dm eingehalten für heizkosten. (Öl) Selbst wenn ich damals alles öl alleine verbraucht hätte, (es mietet aber noch eine partei 80m2) hätte die abrechnung nicht stimmen können.
Im ersten jahr sollte ich ca 800 dm nachzahlen, im zweiten 1300, und im driten wenn mir nicht alles täuscht sogar ca 2500. Dies war wirklich unmöglich, denn der ölverbrauch hat sich in all den jahren, (auch jetzt noch) nie geändert. Wir verbrauchen jedes jahr ca 5000 ltr öl.
(Ja, mag vllt viel sein, aber muß dazu sagen dass das haus überhaupt nicht isoliert ist. Oben auf den dachboden guckt man auf die nackte dachziegeln, und über den schlafzimmern ist auch nichts isoliert. Sofern ich weiß liegen da strohmatten mit sand.)
Gut ich also mit meine abrechnungen zum mietschutzbund. Die konnten mir nicht weiter helfen da nichts genaues aufgelistet war. Mir wurde damals nur gesagt die miete beträgt 550 kalt und die nebenkosten sind 250 dm, davon sind 150 für heizkosten. Eine genaue auflistung habe ich bis heute noch nie gesehen. Das einzige was der mietschutzbund wohl gefunden hat, war das die heizkosten nicht über 110m2 berechnet wird, sondern über 126m2. Ich also zum hausmeister. (er verwaltet alles)Und tatsächlich, ich brauchte für diese 3 jahre nicht nachzahlen sondern bekam 3100,- dm zurück erstattet!! So dann war da also nur noch zu klären wie das mit den 126m2 zusammenhängt. Der hausmeister sagte mir das dafür jemand kommen sollte der mit hilfe von laser die genaue m2 festlegen kann.
Tja, das muß bis heute noch gemacht werden.
Ich habe damals gesagt das ich nicht eher wieder was (nach)zahlen werde, bevor mir nicht genau aufgelistet werden kann wofür. Der hausmeister war damit einverstanden. Aber… in diese beinahe 12 jahre hat sich natürlich einiges geändert in sache ölpreis. Eine miet oder nebenkosten erhöhung hat es niemals gegeben. Jedes jahr in januar gibt es zwar eine rechnung zur nachzahlung der heizkosten, aber nach wie vor war noch immer keiner da zum vermessen der wohnung.
Bin ich jetzt im recht das ich die rechnungen nie beglichen habe? Eine mahnung habe ich nie bekommen. Verjähren die kosten die bislang angefallen sind?
All diese fragen weil wir uns umsehen nach eine andere wohnung. Ich weiß zwar das ich so günstig, (selbst wenn ich die heizkosten bezahlen würde)so groß nie wieder mieten werde. Aber die wohnung ist wirklich in einen sehr schlechten zustand. Andere wären schon laut schreiend weggerannt! Der vermieter hat sich in den ganzen jahren nie gekümmert. Alles was gemacht worden ist, habe ich in eigen leistung gemacht. An manchen fenstern zieht es so doll, das es eine kerze auspustet, oder das die blumen vorm fenster wackeln!
LG Sharon.
Für die die meinen ich würde den vermieter schaden…
Nicht wirklich. Er besitzt hier sehr viel häuser usw. Ihm war noch nicht mal aufgefallen das ich meine miete 1x aus versehen nicht bezahlt hatte. Wo ich anrief und mich entschuldigte hieß es nur… ach so das war uns noch garnicht aufgefallen, vielen dank!
Ach ja und ps. Entschuldigen sie mir bitte mein schlechtes deutsch schreiben. Bin engländerin. Komme zwar sehr gut mit der deutsche sprache im algemeinen klar, aber schreiben…:frowning: Sorry:smile:

Sie haben zwar sehr viel geschrieben, aber was Sie wollen, geht kaum daraus hervor. Schulden sind Schulden, egal, ob es aus Nebenkosten oder anderen Kosten resultiert. Eine Verjährung ist in der Regel nach drei Jahren gegeben. Eine Nebenkostenabrechnung, die nicht detailliert nach einzelnen Kosten erstellt wird, braucht man nicht anerkennen; Widerspruch muß allerdings sein. Sie sollten auch berücksichtigen, dass sich der Ölpreis mehr als verdoppelt hat. MfG Grimm

Hallo,guten Tag
Der Vermieter ist verpflichtet spätestens nach 12 Monaten Ihnen die Abrechnung vorzulegen.
Eine Klare Auflistung der Kosten ist ebenfalls Pflicht.
Auch haben Sie das Recht Einsicht in die Belege zu nehmen.
Wenn all dieses nicht gemacht wird, brauchen Sie nichts nachzahlen.
Die Größe der Wohnung könnten Sie selbst ausmessen.Wenn Sie im Dachgeschoss (schräge Decke)dann zählen die qm nur bis 2Meter Höhe. Von 1 bis 2Meter nur die Hälfte.Unter 1 Meter 0
Mein Rat: Lassen Sie ruhig alles auf sich zukommen,Sie können dann nichts verlieren.
Der Vermieter hat soviele Fehler gemacht dass Sie nichts zu befürchten haben.Die Kosten für 2009 bei einen Verbrauch von 5000Ltr kommt auf ca 250,00€ das wäre ungefähr richtig.
Wenn der Vermieter am Jahresende keine Mahnung erstellt,verjährt die Forderung.
Beispiel:Abrechnung Dezember 2007. Der Vermieter hat 12 Monate Zeit Ihnen die Abrechnung zukommen zu lassen. Sie haben 3 Monate Zeit zu bezahlen.Das wäre hier der März 2009.Wenn der Vermieter im Dezember 2009 keine Mahnung schickt ist die Abrechnung im Januar 2010 verjährt.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,

also zunächst einmal, Deine Schreibweise ist doch in Ordnung. Beim Querlesen sind mir kaum fehler aufgefallen, auf jeden Fall war alles verständlich. Nur das ist ganz schon viel Text, so dass ich am Ende den Anfang schon wieder vergessen habe :smile:

Ich schreibe mal jetzt etwas verallgemeinert, aber anhand dessen kannst Du das ganz einfach prüfen:

a) Zunächst einmal muss Dir die Heizkostenabrechnung fristgerecht zugehen und zwar ein Jahr nach dem Abrechnungsende. D. H. der Abrechnungszeitraum ist z. B. vom 01.01. bis zum 31.12.09. Dann muss Dir die Abrechnung bis zum 31.12.2010 zugehen. Wenn dies nicht der Fall ist, musst Du das nicht zahlen.
b) Ist die die Heizkostenabrechnung fristgerecht zugegangen, verjährt (Verjährung heißt, das dies nicht mehr auf gerichtlichem Wege geltend gemacht werden kann, solltest du also danach aus versehen doch zahlen, hättest Du keinen Rückforderungsanspruch) die Forderung innerhalb von drei Jahren ab Ende des jeweiligen Jahres. Ist Dir die Abrechnung also z. B. im Mai 2009 zugegangen, beginnt die Frist erst am 31.12.2009 und verjährt am 01.01.2013.

c) Wenn die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist (mit dem Manko, dass ich die Abrechnung nicht kenne), dann kannst Du sie aufgrund dieses Formalen Mangels zunächst zurückweisen. Durch diese Zurückweisung kann man dann evtl. auch in den Bereich kommen, in dem die Abrechnung verjährt (Punkt a).

d) Ich würde an Deiner Stelle schon längst ausgezogen sein, aber das muss jeder für sich entscheiden. So kannst Du am Besten mit dem Thema abschließen.

Sieh es mir nach, wenn ich evtl. auf andere Punkte nicht mehr eingehe, da sie für mich momentan für Deine Fragen nur untergeordnete Relevanz haben. Solltest Du aber noch Fragen haben oder neue Fragen auftauchen oder aber auch konrekte Probleme mit Deinem Vermieter entstehen, dann schreib mich einfach noch einmal an. Bin ansonsten beruflich auch gut im allgemeinen Mietrecht unterwegs, wobei ich praktikabele Lösungen bevorzuge.

Hello Sharon,
die Nebenkostenabrechnungen verjähren immer 12 Monate nach Beendigung des vorherigen Abrechnungszeitraumes. (Beispiel: Abr. 1.1. - 31.12.09 > Verjährung der Ansprüche 31.12.2010)
Mit Deinem Problem solltest Du mal versuchen, das direkte Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Außerdem musst Du schauen, welche Fläche in Deinem Mietvertrag steht. Wenn Diese nicht mit der Tatsächlichen übereinstimmt, ist das ein schwerer Mangel.
Ich würde an Deiner Stelle noch mal zum Mieterbund gehen. Die arbeiten heutzutage etwas besser und können Dir sicherlich helfen. Allerdings wirst Du dann wohl Ärger mit Deinem Vermieter bekommen. Wenn Du aber sowieso eine neue Wohnung suchst, dann lass einfach alles so wie es ist und sieh zu, dass Du schnell die neue Wohnung findest.
Beim Abschluss dieses neuen Mietvertrages solltest Du Dich dann aber vom Mieterschutzbund beraten lassen.
All the best, Dieter