Hallo, liebe Experten,
es heißt ja allenthalben, Nachforderungen für Mietnebenkosten können nur noch im darauffolgenden Jahr geltend gemacht werden, ansonsten bleibe der Vermieter auf ihnen sitzen. Also: Heizkosten aus 2004 können bis Ende 2005 nachgefordert werden, aber solche aus 2003 und früher sind bereits verjährt.
Was passiert aber nun in dem angenommenen Fall, dass ein Vermieter selbst erst im Jahre 2005 vom Energieversorger mit der „Entdeckung“ konfrontiert wird, dass ein Heizungszähler seines Mietshauses „aus Versehen“ seit 1999 nicht mehr abgelesen wurde? Er erhält eine gesalzene Rechnung für diesen einen Zähler, erlangt also selbst erst im Jahre 2005 davon Kenntnis. Kann er nun noch die Jahre 1999 bis 2003 seinen Mietern nachberechnen?
Dafür spricht meines Erachtens: Er kann ja nichts für die Schlamperei des Energieversorgers; dagegen: Auch solche Dinge sollte ein wachsamer Vermieter im Auge behalten. Im Übrigen kann er ja versuchen, sich per Schadenersatzforderung am Energieversorger schadlos zu halten.
Sollte die Nachforderung statthaft sein, gibt es ja ein zusätzliches Problem: Die Mieter können während dieses langen Zeitraums gewechselt haben. Man kann ja nun wohl schlecht diejenigen „hängen“, die zufällig zum Zeitpunkt der Nebenkostenabrechnung in den jeweiligen Wohnungen leben, oder?
Vielen Dank an alle, die etwas zu diesem Beispiel beitragen möchten.