Nebenkosten Verjährung

Fragen zu den neuen Verjährungsfristen:

Abrechnung Nebenkosten für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2004 ist im Oktober 2005 zugegangen. Es erfolgt ein Einspruch / Einwendung am 11.01.2006.

eine korrigierte Abrechnung wurde nicht vorgelegt.
Wann ist der Anspruch aus 2004 verjährt? 31.12.2007 oder zu einem späteren Zeitpunkt wegen der Einwendungen?

Für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2006 wurde keine spezifizierte Nebenkostenabrechnung vorgelegt.

In 07/2008 erfolgt eine Mahnung ohne Belege.

Verjährung: wann?
Möglichkeiten?

Gruß
Jacqueline

Danke für die Hilfe

Fragen zu den neuen Verjährungsfristen:

Abrechnung Nebenkosten für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2004
ist im Oktober 2005 zugegangen. Es erfolgt ein Einspruch /
Einwendung am 11.01.2006.

Die Abrechnung wurde fristgerecht erstellt (bis zum 31.12.2005 war Zeit). Außerdem hört sich das so an, als wäre aus der Abrechnung eine Nachforderung entstanden. Worauf bezieht sich der Einspruch? Begründung?

eine korrigierte Abrechnung wurde nicht vorgelegt.
Wann ist der Anspruch aus 2004 verjährt? 31.12.2007 oder zu
einem späteren Zeitpunkt wegen der Einwendungen?

Da fristgerecht abgerechnet wurde, verjährt die Forderung meines Wissens nach nach drei Jahren, demnach im Oktober 2008. Wurde denn die Nachzahlung vom Vermieter nicht mehr eingefordert bzw. angemahnt?

Für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2006 wurde keine
spezifizierte Nebenkostenabrechnung vorgelegt.

Dann ist das verjährt, die Abrechnung hätte bis zum 31.12.2007 vorliegen müssen. Ausnahme: Der Mieter hat ein Guthaben zu erwarten, das verjährt nicht, nur evtl. Nachzahlungen (das ist deutsches Mietrecht!)

In 07/2008 erfolgt eine Mahnung ohne Belege.

Von wem? Bitte genauere Infos. Gruß, Diana

Verjährung: wann?
Möglichkeiten?

Gruß
Jacqueline

Danke für die Hilfe