Hallo,
hab auch mal ne frage. wenn man im 03/2010 auszog, mit mietschulden, die sich aus betriebskosten,mietrückständen und nebenkosten zusammenstellte.
adresse des neuen wohnsitzes angab und man um eine Abschlussrechnung gebeten hat,
wie lange hat dann der vermieter zeit, diese rechnung zuzustellen?
wenn der geforderte Betrag erst in 05/2013 zusammengefasst gestellt wird, ist das dann rechtens`? oder hat das auch eine verjährung? muss der mieter die volle summe bezahlen,
obwohl abrechnungszeiträume, von 2007, 2007/2008, 2008, 2008/2009 aufgelistet sind?
und wenn offene vorderungen aus vorjahren bestehen, wie können dann 3 verschiedene guthaben verzeichnet werden?