hab auch mal ne frage. wenn man im 03/2010 auszog, mit mietschulden, die sich aus betriebskosten,mietrückständen und nebenkosten zusammenstellte.
adresse des neuen wohnsitzes angab und man um eine Abschlussrechnung gebeten hat,
wie lange hat dann der vermieter zeit, diese rechnung zuzustellen?
wenn der geforderte Betrag erst in 05/2013 zusammengefasst gestellt wird, ist das dann rechtens`? oder hat das auch eine verjährung? muss der mieter die volle summe bezahlen,
obwohl abrechnungszeiträume, von 2007, 2007/2008, 2008, 2008/2009 aufgelistet sind?
und wenn offene vorderungen aus vorjahren bestehen, wie können dann 3 verschiedene guthaben verzeichnet werden?
zumindest bei den Nebenkosten könnte Verjährung greifen: ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums macht 12/2011. Für den Rest dürfte die Dreijahresfrist gelten, vgl. auch mit http://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckforderung-von-…
Ein erfahrener Vermieter bucht immer mit der aktuellen Zahlung den ältesten offenen Betrag. Dann sind jetzt nur noch neuste Forderungen offen.
Ein unerfahrener Vermieter bucht zuerst das aktuelle. Dann ist irgendwann das alte Verjährt.
geht aber nur, wenn die Zahlungen keine konkrete Anwießungen haben wie z.B. Nebeknosten 01.01.1478, dann darf die Buchung nur für diese hergenommen werden.
nicht gestellte Nebenkostenabrechnungen verjähren nicht, sie verwirken, das Bedeutet es darf keine Einrede. Was verjährt sind aber zahlungsansprüche auf fristgerecht erstellte Nebenkostenabrechnungen.