Guten Tag,hallo bitte helft mir ich bin am 31.4.2008 aus meiner alten wohnung gezogen und habe meine nebenkostenabrechnung am 31.5.2009 erhalten , dochsie verlangt für 4 monaten 900 euro nebenkosten für 70 qm kann das sein ?? danach wollte ich einblick in die unterlagen haben bis heute vergeblich , ein anwalt hat ihr ein brief geschrieben und ihr mitgeteilt das wir bis zum einblick kein geld überweisen , jetzt sendet sie mir schon die 2 mahnung und droht mit einem anwalt , wann verjähren die vorderungen gegen mich , ich hoffe bald antwort zu bekommen Gruß Olli
Hallo Olli,
- die Vermieterin MUSS Dir Einblick in die Unterlagen gewähren, zumindest in die, welche Sie mit Dir abrechnen will.
- Der Anspruch der Vermieterin verjährt 12 Monate NACH Beendigung des Abrechnungszeitraums. Das bedeutet, wenn bsw. immer vom 1.6. - 31.5. abgerechnet wird, dann ist die Abr. für den Zeitraum 1.6.07 - 31.5.08 spätestens am 31.5.09 fällig. Danach verjähren die Ansprüche, außer, man hat sich, z.B. zur Klärung einzelner Sachverhalte, auf eine Verlängerung der Frist geeinigt.
Gruß, Dieter Westermann
Guten Tag
Für diese kurze Zeit soviele Nebenkosten ist äuserst ungewöhnlich. Da stimmt was nicht.Die Vermieterin ist verpflichtet Ihnen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren (bitte genau hinsehen).Zahlen Sie nicht bis Sie Einsicht genommen haben.Wurde Ihnen die Wohnung gekündigt ?, wenn Ja dann ist die Sache verjährt. Haben Sie gekündigt, müssen Sie den üblichen Abrechnungs-Zeitraum abwarten.
Sollte sich herausstellen das Sie bei der Abrechnung übervorteilt wurden,brauchen Sie auch nicht zahlen.
mit freundlichen Grüßen a.g.