Nebenkosten verjährung ?

Guten Tag und Hallo,
habe folgendes Problem mit einer alten Nebenkostenabrechnung.
Bin im Jahre 2006 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, die Frist für die Nebenkosten wäre nun der 31.12.2007 gewesen. Ich habe den Briefkasten das letzte mal am besagten Tag so zwischen 22 bis 22.30 Uhr geleert (unter Zeugen) danach war ich dann Sylvester feiern.
Am nächten Morgen 1.1.2008 um ca. 11 Uhr lag dann eine Nebenkostenabrechnung im Kasten.
Weißer Umschlag, nur mein Name !!!
Ich bin von einer nicht Fristgerechten Zustellung ausgegangen und hab auch nicht gezahlt.
Nun habe ich nach fast 2 Jahren eine Zahlungerinnerung bekommen.
Weiß jemand wie ich mich am besten verhalten sollte ???
vielen dank schon mal…

Hallo,

du kannst also nicht nachweisen, dass der Vermieter die Abrechnung am Silverstertag um 23.59h bei dir in Briefkasten geworfen hat.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, welche Gesetze in Kraft treten, hatte so ein „knappen“ Vorfall noch nie gehabt.

Da muss ehrlich gesagt passen, sorry.

Hallo, ich denke die Sache mit der Verjährung der Zustellung ist nicht so einfach, denn auch der Vermieter könnte, unter Zeugen, die Abrechnung noch vor Mitternacht zugestellt haben. Komisch anmutet, dass die Zahlungserinnerung erst nach zwei Jahren erfolgt.
Ich würde hingehen und mit dem damaligen Vermieter sprechen und wenn die Abrechnung fachlich sachlich korrekt ist, bezahlen.
Alternativ mal zum Mieterschutzbund gehen und dort um Rat fragen.
Gruß, Dieter

Hallo, ich meine, dass bereits beantwortet zu haben. Aber dies wird mir hier als unbeantwortet angezeigt, was ich gerade erst gesehen habe. Sollte die Frage noch aktuell sein, bitte noch einmal einstellen, beantworte sie dann natürlich.

Hallo,
für eine fristgerechte Zustellung muss die Abrechnung spätestens zu der Zeit im Briefkasten sein, zu der üblicherweise auch die normale Post zugestellt wird, es ist nicht zumutbar, später nochmal den Briefkasten zu kontrollieren…!
Alles was später noch persönlich eingeworfen wird, gilt auch erst als am nächsten Werktag zugestellt.

Dazu gibts auch einige Urteile, einfach mal unter „Einschreiben“ oder so googeln, da wird man recht schnell fündig :smile: