Nebenkosten - Verjährung von Abrechnungen

Hallo,

mal angenommen jemand wohnt 12 Jahre in einer Etagenwohnung und zahlt jährlich einen gewissen Betrag für „Gartenpflege“. Irgendwann prüft der Mieter seinen Mietvertrag und stellt fest, dass diese Position nicht im Mietvertrag als abrechenbare Leistung aufgeführt ist.
Können die alten Abrechnungen jetzt noch nachträglich angefochten werden?

danke,
tina

Hallo

Zwölf Jahre sind schon eine lange Zeit.
schau Dir mal das hier an:

https://www.rechtsanwalt.com/240-9430-urteil-mieterh…

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-1101…

Gruß
Andreas