Nebenkosten/Verrechnung

Folgendes Problem:
Vermieter X hat Differenzen aus vorhergehenden Zeiträumen, mit
einer nichtbeachtung von Zahlungseingängen korrigiert.
Ist soetwas generell rechtens? Bzw. wie sind die Fristen für Fehler
die der Vermieter in seiner Abrechnung, zu seinen Ungunsten macht?
In der Betriebskostenabrechnung 2004(01.01.2004-31.12.2004)
Rechnungsdatum: 04.04.2005
hat der Vermieter X durch eine Falschberechnung seinerseits 240 Euro
verlust gemacht, weil er eine Nebenkostenerhöhung von 20 Euro sowohl
bei den Heizkosten als auch bei den Betriebskosten berechnet hat.
Aus der dazugehörigen Heizkostenabrechnung (10.2003-09.2004)
Rechnung vom 1.11.2004, kommen weitere 60 Euro hinzu.
Macht zusammen 300 Euro zu seinen Ungunsten.
Diese 300 Euro hat er bei der folgenden Heizkostenabrechung vom
08.11.2005 (10.2004-09.2005) ausgeglichen. Es ist nichts verrechnet
worden, sondern anstelle der Tatsächlichen vorauszahlung von 660 Euro
hat er nur 360 ausgewiesen. Daraus ergab sich eine Nachzahlung von
250 Euro für Mieter Y.
Darf ein Vermieter soetwas machen? Einfach Zahlungseingänge nicht
berücksichtigen um vorgehende Fehler auszugleichen?
Hätte er nicht eine Neuberechnung machen müßen und die Summe sofort
nachfordern müßen?

Folgendes Problem:
Vermieter X hat Differenzen aus vorhergehenden Zeiträumen, mit
einer nichtbeachtung von Zahlungseingängen korrigiert.
Ist soetwas generell rechtens? Bzw. wie sind die Fristen für
Fehler
die der Vermieter in seiner Abrechnung, zu seinen Ungunsten
macht?
In der Betriebskostenabrechnung 2004(01.01.2004-31.12.2004)
Rechnungsdatum: 04.04.2005
hat der Vermieter X durch eine Falschberechnung seinerseits
240 Euro
verlust gemacht, weil er eine Nebenkostenerhöhung von 20 Euro
sowohl
bei den Heizkosten als auch bei den Betriebskosten berechnet
hat.
Aus der dazugehörigen Heizkostenabrechnung (10.2003-09.2004)
Rechnung vom 1.11.2004, kommen weitere 60 Euro hinzu.

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung binnen eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erstellen. D.h. für das Jahr 2004 hätte er bis zum 31.12.2005 Zeit gehabt. Da er das nicht korrekt gemacht hat, kann er das auch nicht mit den Folgejahren verrechnen.

Macht zusammen 300 Euro zu seinen Ungunsten.
Diese 300 Euro hat er bei der folgenden Heizkostenabrechung
vom
08.11.2005 (10.2004-09.2005) ausgeglichen. Es ist nichts
verrechnet
worden, sondern anstelle der Tatsächlichen vorauszahlung von
660 Euro
hat er nur 360 ausgewiesen. Daraus ergab sich eine Nachzahlung
von
250 Euro für Mieter Y.

Wann habt ihr die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2005 bekommen? Ich hoffe, ihr habt fristgerecht gegen diese Kostenabrechnung schriftlich widersprochen und sie nicht anerkannt?

Darf ein Vermieter soetwas machen? Einfach Zahlungseingänge
nicht
berücksichtigen um vorgehende Fehler auszugleichen?

Nein! Es gilt immer die Abrechnungsperiode von 12 Monaten. Folglich § 556 Abs. 3 BGB - er kann aus dieser Abrechnung von 2004 keine Nachforderung mehr stellen. Ansonsten hast du ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB hinsichtlich der Vorauszahlung.

Hätte er nicht eine Neuberechnung machen müßen und die Summe
sofort
nachfordern müßen?

Für welches Jahr fragst du hier?

Lieben Gruß
Asmodine