Nebenkosten Verteilerschlüssel

Liebe Experten, könnt ihr mir bei folgenden Punkten helfen?

Müssen in der Betriebskostenabrechnung alle Etagen eines Hauses aufgeführt werden? Was ist, wenn eine Etage nicht benannt wurde? Könnte es auch sein, wenn 1. und 2. OG zu einer Wohnung umgebaut wurden (VM), das dies als eine geschlossene Einheit zählt. Wo und wie kann man die aktuelle tatsächlich bewohnte Wohnfläche eines Hauses erfahren? Gerade nach Um und Ausbau eines Hauses. Muss der Vermieter das auf Aufforderung belegen oder nachweisen? Wenn der Verteilerschlüssel nach Wohnfläche gerechnet wird, müssen dann die qm der einzelnen Räume im Mietertag aufgeschlüsselt sein? Düften Räume, wie der Keller und Abstellraum, also Räume die außerhalb der Wohnung liegen (vom Mieter) in diesem Verteilerschlüssel enthalten sein, also inklusive deren qm? Darf dieser Verteilerschlüssel auf ALLE gängigen Nebenkosten umgelegt werden? Auch auf die verbrauchsabhängige Betriebskosten? Was ist wenn Wasseruhren vorhanden sind, diese aber nicht berücksichtigt werden? Was ist, wenn zum Beispiel im EG wo ja der Mieter lebt nur das Badezimmer über Warmwasser verfügt und dieser Zustand nur in dieser Wohnung so ist? Ist auch da dieser Verteilerschlüssel zulässig? So wie ich es aus der Nebenkostenabrechnung entnehme, zahle ich vom Gesamtbetrag aller gelisteten Kosten mit meinem Verteilerschlüssel nach qm alles mit.Vielleicht sollte man noch erwähnen das die Mieterin eine Person ist, Vermieter mit Familie 4.

Weiß Jemand Antwort oder Rat? Wenn ja, vielen dank dafür

antworten s. u.

Müssen in der Betriebskostenabrechnung alle Etagen eines
Hauses aufgeführt werden?

nein
Was ist, wenn eine Etage nicht

benannt wurde? Könnte es auch sein, wenn 1. und 2. OG zu einer
Wohnung umgebaut wurden (VM), das dies als eine geschlossene
Einheit zählt.

egal
Wo und wie kann man die aktuelle tatsächlich

bewohnte Wohnfläche eines Hauses erfahren? Gerade nach Um und
Ausbau eines Hauses.

ausmessen
Muss der Vermieter das auf Aufforderung

belegen oder nachweisen?

mein, wenn du meinst, es gibt weniger oder mehr wfl., liegt beweislast bei dir
Wenn der Verteilerschlüssel nach

Wohnfläche gerechnet wird, müssen dann die qm der einzelnen
Räume im Mietertag aufgeschlüsselt sein?

mv muss überhaupt keine wfl-angaben enthalten
Düften Räume, wie der

Keller und Abstellraum, also Räume die außerhalb der Wohnung
liegen (vom Mieter) in diesem Verteilerschlüssel enthalten
sein, also inklusive deren qm?

nein
Darf dieser Verteilerschlüssel

auf ALLE gängigen Nebenkosten umgelegt werden? Auch auf die
verbrauchsabhängige Betriebskosten? Was ist wenn Wasseruhren
vorhanden sind, diese aber nicht berücksichtigt werden?

das steht im bgb + im mv
Was

ist, wenn zum Beispiel im EG wo ja der Mieter lebt nur das
Badezimmer über Warmwasser verfügt und dieser Zustand nur in
dieser Wohnung so ist? Ist auch da dieser Verteilerschlüssel
zulässig?

kommt auf einzelvereinbarung im mv an und nix verabredet ist, gilt das gesetz.
So wie ich es aus der Nebenkostenabrechnung

entnehme, zahle ich vom Gesamtbetrag aller gelisteten Kosten
mit meinem Verteilerschlüssel nach qm alles mit.

schlecht zu urteilen, wenn mv+abrechnung unbekabbt sind.
Vielleicht

sollte man noch erwähnen das die Mieterin eine Person ist,
Vermieter mit Familie 4.

Weiß Jemand Antwort oder Rat? Wenn ja, vielen dank dafür

Hallo, ich bekomme hier jeden Tag Anfragen. Versuche möglichst alle zu beantworten. Bei dir muss ich aber abwinken. So viele Fragen, da bräuchte ich einfach zu lange

Vielen lieben dank für Ihre Antworten :smile: Liebe Grüße

Hi Jasmin
zu Frage 1: Es müssen alle Räume, welche mit der Zentralheizung beheizt werden, in die Heizkostenabrechnung einfliesen. Wenn in einer Etage keine Heizkörper sind, entfällt diese berechnug darüber. Dabei ist es egal ob nun etwas durch umbau getrennt oder zusammen geführt wurde.
zu 2: Nein die m² müssen nicht unbedingt im Mietvertrag einzeln pro Raum aufgefüührt werden. Es reicht auch aus wenn dort steht eine z.B. 3 Zimmer Wohnung. Besser ist es jedoch wenn die Wohnfläche genau berechnet wurde, da sich hiervon viel ableiten lässt . z.B. auch die Berechnung der Miete nach dem Mietspiegel.
zu 3: Kellerräume Siehe Antwort 1
Verteilerschlüssel nach m² nein manche Nebenkosten nur nach anzahl der Mieter z.B: Wasserzähler gebühren. Wasserentnahme nach Verbrauch der wiederum varieren kann.
Frage 4: Wasseruhren manche zählen das Wasser gesamt andere dienen dazu nur deinen Verbrauch davon zu ermitteln. Ich habe hier z…B: eine Wasseruhr „Waschküche“ inder waschküche jedoch noch 3 weitere Uhren für die jeweiligen Mieter daraus ergibt sich die Formel 3Wasseruhren vor den Waschmaschinen ergibt die gleiche Wassermenge wie die Hauptuhr zur Waschküche. Seh dies mal unter diesem gesichtspunkt und kläre beid ir vor Ort die Logik die bei dir dahinter steckt.

Zum Schluß gehe mal über Google auf die seite der Firma Techem dort ist irgendwo eine Musterabrechnung erklärt.

Gruß Peter

Lassen Sie sich die Gesamtaberchung für das Objekt in dem sich Ihrer Wohneinheit befindet vom Vermieter oder Verwalter erläutern.

Nebenkosten Verteilerschlüssel

Hallo Peter, vielen lieben dank für Deine Antwort. Hat mir sehr geholfen. DANKE

Grundlage jeder Abrechnung ist der Mietvertrag und was darin vereinbart ist. In der Abrechnung muss die Gesamtfläche und Ihre Wohnfläche ausgewiesen sein. Wenn z.B. nach einem Dachgeschossausbau, sich die Gesamtfläche ändert muss der Vermieter, dass in der Folgeabrechnung nach Abschluß der Baumaßnahme in der Abrechnung erläutern. Es steigen dadurch auch einige Kosten wie Grundsteuer und Versicherung. Gemeinschaftlich genutzte Räume(Keller,Fahrradraum und Trockenräume) werden in keiner Abrechnung berücksichtigt. Der Personenschlüssel ist nicht immer die ideale Lösung. Bei Müll wäre er angebracht, natürlich wenn Heizung und Wasser nach Verbrauch abgerechnet werden. info-nebenkosten.de

Hallo Jasmin,
das sind ja jede Menge Fragen!
Hier empfiehlt es sich für dich, beim Mieterbund um Hilfe nachzusuchen, da deine Fragen sehr speziell sind!
Eine umfangreiche Hilfe findest du im Internet unter:
http://www.thower.de/pdfs/news/mietkost.pdf.
Dort findest du die „Checkliste: Mietnebenkosten / Betriebskostenabrechnung“, die ausführlich darstellt, was abgerechnet werden kann und was nicht.
Nun kurz generell etwas zu deinen Fragen:

  1. dein Mietvertrag ist entscheident über die Nebenkosten, welche Betriebskosten wie abgerechnet werden, z.B. nach qm, nach Personen oder nach Wohneinheiten. Es können alle drei Gruppen in einer Nebenkostenabrechnung enthalten sein, je nachdem was im Mietvertrag vereinbart wurde. Dies muss für alle Mieter gleichartig vereinbart sein!

  2. Vorhandene Wasseruhren müssen nicht einbezogen werden, wenn nicht alle Mieter einen Zähler haben.

  3. Gemeinsam benutzte Kellerräume, z.B. für Fahrräder oder Mülltonnen, hier im Internet gut dargestellt unter http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/wohnflaechenbere…., gehören NICHT zur Wohnfläche.

  4. Umgebaute Wohnungen, Zusammenlegungen von 2 Wohnungen: Wenn dies rechtlich erfolgte, also auch z.B. gegenüber dem Finanzamt so abgerechnet wird, dann ist es nur noch EINE Wohnung und wir so als eine Wohneinheit abgerechnet. Ist es jedoch nur technisch bzw. baulich verändert worden ohne rechtliche Grundlage, dann bleiben es zwei Wohnungen.

  5. Aus der Nebenkostenabrechng muss nachvollziehbar hervorgehen:

  • die Anzahl der Wohneinheiten, falls danach abgerechnet wird
  • die Anzahl der Personen im betroffenen Abrechnungszeitraum, falls danach abgerechnet wird
  • die Anzahl der qm im Hause, falls danach abgerechnet wird. Hier muss der Vermieter auf Nachfrage des Mieters belegen, was alles zu den qm gehört.

Beste Grüße
Kocki

Viele fragen auf einmal.

Also wenn eine Etage zu einer Wohnung umgebaut wurde geht das ja nur
Mit Genehmigung vom Bauamt und das heißt es gibt auch nur noch einen Haupteingang
Zu dieser Wohnung oder zumindest muss von innen ein Durchbruch zur zweiten Wohnung gemacht werden. Demzufolge würden sich dann die Quadratmeter erhöhen was in der Abrechnung ersichtlich sein muss. Kellerräume werden dann mit berücksichtigt wenn diese zu Wohnräume umgebaut wurden. Ist dies nicht der fall aber es sind Heizkörper drin dann werden die kosten der Wärme auf alle Mieter umverlegt. Grundsätzlich gilt: Abrechnung nach Verteilerschlüssel.

Hallo Kocki, vielen lieben dank für Ihre Antwort. Hat mir sehr geholfen. Ein schönes Weihnachtsfest und nochmal danke :smile:

Hallo Conny :smile: vielen lieben dank für Ihre Antwort. Inzwischen bin ich um einiges schlauer. Eine schöne Weihnachtszeit, ganz liebe Grüße :smile: DANKE

Danke für Ihre Antwort :smile: Viele Grüße und ein schönes Fest :smile:

Hallo vielen Dank für die lieben Grüße. Ich Wünsche ebenfalls
ein schönes Weihnachtsfest. Liebe Grüße

Hallo Conny :smile: vielen lieben dank für Ihre Antwort. Inzwischen
bin ich um einiges schlauer. Eine schöne Weihnachtszeit, ganz
liebe Grüße :smile: DANKE