Hallo zusammen,
mal angenommen:
Der Eigentümer eines Hauses mit insgesamt drei Wohnungen, wovon er eine selbst bewohnt, betreibt noch des weiteren im Hause im Erdgeschoss eine Gewerbeeinheit, sprich ein Versicherungsbüro.
Nebenan besitzt er noch ein weiteres Wohngebäude mit sechs Wohnungen, welche er ebenfalls vermietet:
Meine Fragen an Euch:
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Muss die Gewerbeeinheit in der Nebenkostenabrechnung als eine eigene Einheit berücksichtigt werden? Oder gehen alle Kosten nur durch drei, da ja nur drei Wohnungen vorhanden sind.
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Darf der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für beide Wohnhäuser erstellen, oder muss er jedes Haus für sich abrechnen?
Des weiteren wüsste ich ganz gerne von Euch wo ich etwas dazu finde, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen und welche nicht.
Vielen Dank im voraus.
Lucks-Luke
Hallo,
- Darf der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für beide
Wohnhäuser erstellen, oder muss er jedes Haus für sich
abrechnen?
Haben die beiden Häuser denn z.B. nur einen gemeinsamen Wasserzähler und nur einen Stromzähler für beide Treppenhäuser, die gleiche Hausnummer?
Also ich weiß ja nicht, aber für mich klingt es absolut logisch, dass man seinen Mietern genau die NK berechnet, die auch angefallen sind.
Nur weil das Haus nebenan ist, ist es doch ein separates Haus, welches i. d. R. wohl auch separate Verbrauchserfassungen hat. Und auch die Grundsteuer, Versicherungen etc. beziehen sich auf einzelne Gebäude.
Darum würde ich als Nichtjurist behaupten, dass es nicht geht, 2 Häuser in einen Topf zu werfen.
Ausnahmen könnte ich mir bei Hausmeisterkosten, Reinigungskosten, Gartenpflegekoste o. Ä. vorstellen, die dann entsprechend anteilig auf die Mieter/Wohnungen beider Häuser umgelegt werden.
Des weiteren wüsste ich ganz gerne von Euch wo ich etwas dazu
finde, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen und
welche nicht.
Also wenn du ein bisschen geübt bist mit Suchmaschinen, wirst du sicher fündig und mit Infornmationen regelrecht erschlagen.
Stichwort: Z, B. Betreibskosten, Nebenkostenabrechnung.
Grüße Marion
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Aber wie sieht es denn mit der ersten Frage aus?
Wie muss die Gewerbeeinheit abgerechnet werden?
Im Mietvertrage steht leider nichts davon, so als wenn sie gar nicht da wäre.
Gruß
Lucky-Luke
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Hallo,
Aber wie sieht es denn mit der ersten Frage aus?
Wie muss die Gewerbeeinheit abgerechnet werden?
Im Mietvertrage steht leider nichts davon, so als wenn sie gar
nicht da wäre.
Meines Laienwissens nach, müssen Gewerbeeiheiten anders/separat abgerechnet werden. Einige Gemeinden verlangen für Gewerbe ja z.B. höhere Müllgebühren. Andererseits wird ein Versicherungsbüro sicher nicht so hohe Wasserkosten erzeugen. Genaues kann ich dir aber nicht sagen.
Gruß Marion