Nebenkosten von 2008 &2009

des öfteren habe ich den neuen Hausbesitzer aufgefordert die nebenkostenabrechnung zu schicken,aber keine antwort ,oder die unterlagen sind weg.dann die härte,wegen einem mietnomaden hat er die heizrechnung einfach auf die übrigen mieter aufgeteilt,und wir sollten froh sein nicht noch nachzuzahlen…was kann ich tun.mitlerweilen hat eine firma die betreuung übernommen aber auch von da kommt nix

moin,moin,
befasse mich auch mit Nebenkostenabrechnungen bei 2 Hausverwaltungen. Soweit ich informiert bin, kann der Vermieter die Heizkosten nicht aufteilen, dagegen ist sofortiger Widerspruch einzulegen. Die Nebenkostenabrechnung muss zwingend im darauffolgenden Jahr zugegangen sein, ansonsten ist sie verwirkt. Notfalls mit einem Rechtsanwalt die neue Firma ultimativ auffordern die Abrechnung zuzustellen.
Viel Glück
Dieter

Hallo!
Zu Ihren Fragen stellen sich zur klaren Beantwortung noch Fragen meinerseits.
Wann haben Sie die Nebenkostenabrechnung 2008 und 2009 erhalten? Zum einen darf immer nur ein Wirtschaftsjahr abgerechnet werden und zum anderen, wenn die NK-Abrchg. 2008 nach dem 31.12.2009 eingegangen ist, ist diese Forderung verfallen.
Natürlich darf der Vermieter keine Kosten von Dritten (Mietnomaden) umlegen auf die übrigen Parteien.
Das ist Vermieterrisiko und kann nicht auf Sie und/oder andere Mietparteien umgelegt werden.
Legen Sie umgehend schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnungen ein. Erklären Sie hierbei deutlich, dass sie für Kosten die durch Dritte entstanden sind, nicht eintreten werden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder detaillierter Antwort wünschen, müssen sie nochmals klarer vortragen.
Mfg Jihet

Hallo Harry 51,
nach der Schilderuung ist der Vermieter total im Unrecht. Aber es handelt sich um ein juristisches Problem und da bin ich nicht der Fachmann.
Mein Vorgehen wäre folgendes, dabei gehe ich davon aus, daß der Mietvertrag Nebenkosten-Vorauszahlungen (!!!) vorsieht und nicht Pauschalen, über die nicht abgerechnet wird:
Brief an den Vermieter mit Fristsetzung zur Erstellung der fälligen Abrechnung(en) und Überweisung der Überschüsse der Vorauszahlungen.
Widerspruch gegen die sehr eigenwillige (unrechtmäßige) Verteilung der Heizkosten. Probleme mit Mietnomaden kann der Vermieter nicht auf die anderen Mieter abwälzen, die Vermietung ist sein Risiko!
Wenn der Vermieter weiter nicht reagiert bleibt nut der Weg über einen Mieterverein, Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale.
Vorstellbar ist auch eine Kürzung der Vorauszahlungen, die dem Vermieter schriftlich zu begründen wäre. Ggf. wären weitere Zahlungen auch auf ein Drittkonto möglich, aber dafür brauchen Sie rechtlichen Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo Jihet,- wir haben bisher weder für 2008 noch für 2009 Abrechnungen bekommen. Und die neue Hausverwaltung ist erst seit 2010 „zuständig“,- wobei uns das ganze Jahr immer erzählt wurde, der Vermieter hätte jetzt auch den Auftrag für die Vorjahre erteilt, aber bisher noch keine Papiere nachgebracht… Wir hatten ihnen jetzt eine Frist bis zum 20.1. gesetzt um danach dann die Nebenkosten zurückzuhalten. Daraufhin bekamen wir fristgerecht Antwort: ätschibätschi,- Zuständigkeit doch erst seit Anfang 2010
MfG, Harry51

wer hat das gesagt?? unter Zeugen??

So was darf man nicht aufteilen!

Die Aufforderung immer schriftlich (per Boten oder Rückschein) zustellen. Sagen ist nutzlos.

Also nochmals schriftlich auffordern (2009 + 2008) und für die neue 2010 (die Firma hat bis zum 31.12.2011 Zeit, diese zu schicken!!) konkret ankündigen, das ein Einbehalt wegen Nichtabrechung der monatlich NK vorgenommen wird (von 100 Euro ca. 20 Euro Abzug, also nur 80 zahlen), bis eine vollständige korrekte Abrechung vorgelegt wird und ankündigen, das zu den Belegen (Rechnungen) ein Einsichtnahme (Termin!) gefordert wird: Kamera mitnehmen und alle Belege knipsen oder Kopienen vom Vermieter geben lassen. Hat der kein Kopierer, fotografieren (ist gerichtlich so vom Richter Recht gespr. worden!).
Einen etwas erfahrenen mitnehmen, wenn die Einsichtnahme stattfindet.
Wie gesagt: immer schriftlich! Der Bote soll selber den Brief in Umschlag stecken und auf Kopie Uhrzeit, + Datum und Unterschrift vermerken!! Möglichst keinen Verwandten als Boten, ist wie Rüchschein oder Gerichtsbrief, nur billiger!!

Hallo,
also die Nebenkostenabrechnung muss Ihnen als Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres vorgelegt werden, ansonsten verfallen die Ansprüche des Vermieters. Es spielt selbstverständlich für Sie keine Rolle, ob und wie oft der Vermieter gewechselt hat.
Wenn also ein Abrechnungsjahr am 31.12.2008 endete und die Abrechnung nicht bis 31.12.2009 vorgelegt wurde, sind die Ansprüche verjährt, Sie müssen also nichts mehr bezahlen.
Kosten aus leerstehenden Wohnungen bzw. Wohnungen der „Mietnomaden“ sind Kosten des Vermieters, sie dürfen auf keinen Fall auf die anderen Mieter umgelegt werden. Also: Einspruch gegen die Abrechnung einlegen und auf die entsprechende Rechtslage verweisen. Am besten, wenn es noch mehr Mieter gibt, sprechen Sie sich mit diesen ab, Einigkeit macht stark!
Ich hoffe, ich konnte helfen, sonst melden Sie sich bitte nochmal.
Grüße, Zita

Guten Abend!

also ist die Nebenkostenabrechnung 2008 als Forderung seitens des Vermieters verjährt.
Wenn Sie jedoch davon ausgehen, dass sie eine Erstattung haben könnten, gehen sie nochmals schriftlich an den Vermieter ran und schreiben ihm, dass sie auf Ihren Recht auf eine ordnungsgemäße Abrechnung bestehen. Hierbei setzen sie ihm eine Frist von ca. 14 Tagen und kündigen gleich weitergehende Schritte an. Wenn Sie eine Rechtschutz-Vers. haben, wäre dann die Einschaltung eines Rechtsanwalt -Spezialisiert auf Mietrecht- angesagt. Andernfalls können Sie versuchen, Beratungshilfe zu beantragen.

mfg Jihet
Und bei gegebenem Erfolg auch Prozeßkostenhilfe.
All´dies gilt auch für die Abrechnung 2009.

Hier würde ich raten zum Mieterschutzbund zu gehen. Das Verhalten bzgl. der Heizkostenabrechnung ist absolut nicht rechtens. Wenn der Vermieter das Geld vom „Mietnomaden“ nicht einfordern kann, muss er diesen Anteil selbst tragen und kann ihn nicht auf die anderen Mieter aufteilen.

Gruß
hausblick