Nebenkosten vor Einzug zahlen?

Hallo liebes Forum,

folgender fiktiver Fall:

Mieter M und Vermieter V haben einen Mietvertrag, der am 15.09.2011 begann.

Im Dezember 2012 schickt der V dem M eine Nebenkostenabrechnung für 2011.

Hierin verlangt V vom M eine Zahlung „Glasreinigung“, die sich nach Grundfläche und nach Tagen (108 v 365) berechnet auf den Betrag X beläuft.

Auf Nachfrage erklärt der V, dass es sich bei dem Posten „Glasreinigung“ um eine Fensterreinigung aus dem Juni/Juli 2011 handele. Dieser Zeitraum liegt vor dem Mietvertragsbeginn.

Frage: Darf V den Betrag X von M verlangen, obwohl die Kosten zu 100% vor Mietvertragsbeginn entstanden sind?

Falls nein: Was sollte M tun? Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen?

Vielen Dank!

Schildmann

Hallo!

Es ist doch einsichtig und nachvollziehbar auf die tatsächliche Mietdauer von 108 Tagen in dem Jahr bezogen.

Alle Hauskosten aus dem Jahr werden addiert und dann auf die Mieter verteilt,neu hinzugezogene werden eben nur anteilig an allen Kosten beteiligt.
Es kommt nicht darauf an,ob diese Nebenkosten in der Mietzeit angefallen sind,sie sind in der Abrechnungsperiode angefallen.

MfG
duck313

Guten Morgen und vielen Dank für Deine Antwort,

ich finde, dass das nicht sonderlich fair klingt. Ist das denn irgendwo geregelt? (Bei google finde ich nur Artikel dazu, dass jemand vor Mietbeginn die Wohnung genutzt hat - das passt hier ja nicht…)

Ich gebe zu bedenken (habe ich bisher nicht erwähnt), dass V dem M die Grundkosten für Heizung nach dem Gradtagszahl-Schlüssel berechnet hat und hierbei sehr wohl einen Unterschied gemacht hat, _wann_ der M die Wohnung genutzt hat. Hier wird also nicht einfach nur nach 108 Tagen gerechnet, sondern bewusst danach geschaut, _wann_ der M innerhalb des Jahres die Wohnung genutzt hat.

Warum ist das bei der Fensterreinigung (die zu 100% vor Einzug des M anfiel) nicht so? Im Übrigen ist die Fensterreinigung seither abgeschafft worden.

Ich freue mich auf eine interessante und sachliche Diskussion.

Mit den besten Grüßen für das Wochenende

Schildmann

Moin auch,

bei den Gradtagszahlen kommt es eben darauf an, welche Tage dort gewohnt wurde. Im Juli wird nunmal weniger geheizt wie im November. Bei der Fensterreinigung ist das nicht so, die wird einmal im Jahr gemacht, egal wann.

Ralph

[…] Bei der Fensterreinigung ist das nicht so, die wird
einmal im Jahr gemacht, egal wann.

Moin!

Der Punkt ist jedoch, dass die Fensterreinigung eingestellt wurde. Es gab z.B. im ganzen Jahr 2012 keine Fensterreinigung mehr. Somit würde ich dies nicht als „durchlaufenden, wiederkehrenden“ Posten bezeichnen, sondern schlicht als eine einmalige Aktion, die vor Mietvertragsbeginn anfiel.

Beste Grüße

Schildmann

Hallo!

Man hat von der Fensterreinigung noch die 3 Monate Mietzeit in dem Abrechnungsjahr einen Nutzen gehabt. Schließlich waren die Fenster noch einigermaßen sauber.
So sauber,wie es eben nach 9 Monaten(wenn da stattgefunden)zu erwarten war.
Und das zahlte man.

Und ob es später abgeschafft wurde,das macht keinen Unterschied.

So ist es mit allem,mit der Heizungswartung wenn die vor dem Einzug stattfand.
Mit der Rechnung des Schornsteinfegers,wenn die vor dem Einzug kam.

Mit den Kosten für den Winterdienst in der kalten Jahreszeit,wenn man erst im Sommer einzieht.
Das wäre übrigens ein Beispiel wo man wirklich sagen kann,hier hat der Neumieter keinen Nutzen vom vergangenen Winterdienst.
Und falls der zukünftig abgeschafft werden soll,Mieter machen es nun allein,wäre es ähnlich wie im Beispiel mit der Fensterreinigung.
Dann hat der Neumieter anteilig etwas bezahlt,von dem er noch keinen(geringen) Vorteil oder Nutzen hatte.
Aber es sind Hauskosten,die umlagefähig sind.

MfG
duck313

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