Hallo liebes Forum,
folgender fiktiver Fall:
Mieter M und Vermieter V haben einen Mietvertrag, der am 15.09.2011 begann.
Im Dezember 2012 schickt der V dem M eine Nebenkostenabrechnung für 2011.
Hierin verlangt V vom M eine Zahlung „Glasreinigung“, die sich nach Grundfläche und nach Tagen (108 v 365) berechnet auf den Betrag X beläuft.
Auf Nachfrage erklärt der V, dass es sich bei dem Posten „Glasreinigung“ um eine Fensterreinigung aus dem Juni/Juli 2011 handele. Dieser Zeitraum liegt vor dem Mietvertragsbeginn.
Frage: Darf V den Betrag X von M verlangen, obwohl die Kosten zu 100% vor Mietvertragsbeginn entstanden sind?
Falls nein: Was sollte M tun? Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen?
Vielen Dank!
Schildmann