Hallo,
wenn die Nebenkosten jedes Jahr extrem geringer sind, als eigentlich gezahlt wurde, kann man dann generell die Nebenkosten kürzen?
Beispiel: Es wurden 1 1/2 Jahre ca 200 Euro pro Monat Nebenkosten vorausgezahlt. Schon bei der ersten Jahresabrechnung gab es bereits die Hälfte wieder zurück. Auch im zweiten Jahr gibt es jetzt eine Rückzahlung der Hälfte.
Der Mieter ist jetzt nicht bereit dem Vermieter weiterhin einen „kostenlosen Kredit“ zu gewähren. Kann der Mieter einfach so die Nebenkosten kürzen?
Und nun ein weiterer Gedanke: Es wurde im Jahr 2008 ja schon von Januar bis Mai Miete gezahlt. Es wurden also auch fast die Hälfe der Nebenkosten abgeleistet. Kann man dann die Nebenkosten für den Rest des Jahres vollständig kürzen?
Vielen Dank und Grüße,
Anja
Hallo Anja,
Hallo,
wenn die Nebenkosten jedes Jahr extrem geringer sind, als
eigentlich gezahlt wurde, kann man dann generell die
Nebenkosten kürzen?
Man sollte mit dem Vermieter sprechen das in Zukunft geringere Abschlagszahlungen geleistet werden. Generell ist der Mieter berechtigt die Vorausleistungen zu kürzen. Der Vermieter ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet und darf sich so keine billigen Kredite verschaffen.
Der Mieter ist jetzt nicht bereit dem Vermieter weiterhin
einen „kostenlosen Kredit“ zu gewähren. Kann der Mieter
einfach so die Nebenkosten kürzen?
Ich halte ein vorheriges Gespräch für sinnvoller, kürzen darf der Mieter aber!
Und nun ein weiterer Gedanke: Es wurde im Jahr 2008 ja schon
von Januar bis Mai Miete gezahlt. Es wurden also auch fast die
Hälfe der Nebenkosten abgeleistet. Kann man dann die
Nebenkosten für den Rest des Jahres vollständig kürzen?
Wie gesagt, am besten redet der Mieter mit dem Vermieter. Allerdings würde es mich wundern wenn die Kosten in diesem Jahr nur die Hälfte betragen würden.
Vielen Dank und Grüße,
Anja
Gruß,
Peter
Hallo
wie Peter schon schrieb:
entweder das Gespräch mit dem Vermieter suchen oder ihm schriftlich mitteilen, dass aufgrund der hohen Nachzahlungen ab … die NK um …gekürzt werden.
Einfach „verrechnen“ geht nicht, denn die NK-Vorauszahlungen sind ebenso Bestandteil des Mietvertrages wie die Kaltmiete.
Und wo gestern noch ein Guthaben war, kann heute eine Nachzahlung lauern.