Nebenkosten Vorrauszahlung senken

Hallo,
vorweg,unsere Mieter sind super und sehr nett,gab nie Probleme…
2016 haben die Mieter,2 Wohnungen,nachgefragt,ob man die Nebenkosten nicht erhöhen kann ,damit sie nicht immer draufzahlen,war ok…
2018 mussten wir ca. beiden 400€ zurück zahlen,und haben bei der Nebenkostenabrechnung 2018 nachgefragt,sie möchten bitte wieder etwas erhöhen,damit wir nicht immer zurück zahlen müssen. Leider kam 2018 nix zurück,mein Mann wollte nicht hinterher laufen,und so müssen wir dieses Jahr 2019 wieder viel zurück zahlen.
Wir haben jetzt die Nebenkostenabrechnung von 2018. Wie machen wir das am besten,das die Mieter weniger überweisen?

Danke
LIsa

Mein Güte.

Die Gesamtsumme der Nebenkosten durch 12 zu teilen ist wirklich zu kompliziert?

Interesante Frage, warum erfreut man sich nicht über den Kredit von 0 % Zins den einen den Mieter gibt?

Eine Anpassung der Vorauszahlung kann von beiden Parteien verlangt werden. siehe https://dejure.org/gesetze/BGB/560.html abs. 4

Schlagwort ist die angemessene Höhe.

herzlichen Dank für das schöne Gespräch

für die Abwertung.

Dass genau das die Rechtslage ist stört nicht so wirklich, hm?
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=58018&pos=0&anz=1
Zitat aus dem Urteil:

„2. Aus der gesetzlichen Anknüpfung an die letzte Betriebskostenabrechnung hat das Berufungsgericht mit Recht hergeleitet, dass diese Abrechnung die Grundlage der Anpassung bildet und damit - dies gilt jedenfalls in der Regel - ein Zwölftel des vom Mieter geschuldeten Jahresbetrags der letzten Betriebskostenabrechnung als monatlicher Vorauszahlungsbetrag für das Folgejahr angemessen ist.“

Ihr solltet dinrgend darüber nachdenken, einem Vermieterverein beizutreten. Offensichtlich seid ihr über rechtliche Belange nicht wirklich gut informiert.

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Natürlich kann man eine Anpassung verlangen, aber was stört an dem zu hohen Vorschuss? Das kann doch nur dann zum Problem werden, wenn man für sich selbst als Vermieter keinen Überblick über die tatsächlichen Kosten hat, den Vorschuss in voller Höhe anderweitig ausgibt, und nach der Nebenkostenabrechnung dann sehen muss, wo man die Rückzahlung herzaubern kann. Dies offenbart dann Probleme beim Vermieter im planvollen Umgang mit einer Vermietung.

Ich habe meiner Mieterin auch schon mal eine Anpassung nach unten angeboten, die sie nicht haben wollte. Ich weiß aber natürlich, dass ich auf dem Mietkonto (und ein solches eigenes Bankkonto sollte man immer für eine vermietete Wohnung haben, damit man dort Rücklagen bilden, und auch die Kosten hierüber abwickeln und sauber getrennt nachweisen kann), immer einen gewissen Betrag stehen lassen muss, und gut ist. Von den Zinsen her lohnt das heute zwar nicht wirklich, aber „einem geschenkten Barsch …“.

Diese Worte machen keinen Sinn.

Der Mieter kann auf eigenen Wunsch voraussichtlich mehr vorauszahlen, aber der Vermieter muss diesem Wunsch nicht stattgeben, aber er kann ihn befolgen.

Andererseits kann der Vermieter nicht einfach die voraussichtlichen Kosten mit einem Sicherheitszuschlag von 10 % beaufschlagen; der Mieter kann zurecht dieses Verlangen ablehnen (s. Link von sproradisch).

Wenn der Mieter auf eigenen Wunsch mehr zahlen will, dann muss der Vermieter dies nicht ablehnen.

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Nebenkostensumme 2018 durch 12 teilen, etwas aufrunden.
Der 2018er Nebenkostenabrechnung den Satz zufügen:

„Auf Grund dieser Nebenkostenabrechnung ändert sich Ihre Nebenkostenvorauszahlung ab dem 01.07.19 auf xx Euro. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der nächsten Überweisung.“

Servus,

wenn die Mieter großen Wert darauf legen, dass die Erstattung der Guthaben aus der Abrechnung immer auf ein anderes Konto überwiesen wird als das, von dem ihre Zahlungen kommen, genügt es, das zuständige Jobcenter über die Existenz dieses Kontos zu informieren (bzw., um weniger brutal zu sein, dieses anzukündigen), und der Spuk ist ruckzuck vorbei.

Schöne Grüße

MM