Nebenkosten vs. Kaution

Hallo
Habe gerade bei N24 erfahren, das die „Nebenkostenabrechnung“ nach spätestens einem Jahr „verfällt“… So richtig verstehen tu ich das nicht: Bedeutet das, wenn man auf die Nebenkosten von 2007 noch wartet und diese bis zum 1.1.2009 nicht „angekommen“ sind muß man sie nicht bezahlen?
Aber wie verhält es sich, wenn man etwas erstattet bekommen würde?a

Anderer Fall:
Im Mai 2007 zieht man aus einem Geschäft aus (also Gewerbliche Mieträume). Der Vermieter behält 100 Euro der Mietkaution „zurück“ mit der Begründung, das er diese „zur Sicherheit“ zurückbehält um die Nebenkostenrechnung abzudecken. Davor in den Jahren hat der Mieter immer so um die 80 Euro nachzahlen müssen (allerdings fürs ganze Jahr).
Nun ist aber bis heute noch keine Nebenkostenrechnunug gekommen obwohl diese in den vergangenen Jahren immer spätenstens im August vorlag.
Würde der Mieter nun am 1.1.2009 das „Recht“ haben seine 100 Euro zurückzuverlangen und die Nebenkostenrechnung als „nichtig“ zu erklären oder wäre die Kaution auch „verjährt“?

Vielen Dank für denjenigen, der mir das mal auseinanderklamüsern kann :smile:

Gruß
Andreas

Hallo
Habe gerade bei N24 erfahren, das die „Nebenkostenabrechnung“
nach spätestens einem Jahr „verfällt“… So richtig verstehen
tu ich das nicht: Bedeutet das, wenn man auf die Nebenkosten
von 2007 noch wartet und diese bis zum 1.1.2009 nicht
„angekommen“ sind muß man sie nicht bezahlen?

RICHTIG - sollte man aber dennoch, schließlich hat man die kosten verursacht bzw. verbraucht…

Aber wie verhält es sich, wenn man etwas erstattet bekommen
würde?a

dann selbstverständlich keine verjährung!!!

Anderer Fall:
Im Mai 2007 zieht man aus einem Geschäft aus (also Gewerbliche
Mieträume). Der Vermieter behält 100 Euro der Mietkaution
„zurück“ mit der Begründung, das er diese „zur Sicherheit“
zurückbehält um die Nebenkostenrechnung abzudecken. Davor in
den Jahren hat der Mieter immer so um die 80 Euro nachzahlen
müssen (allerdings fürs ganze Jahr).
Nun ist aber bis heute noch keine Nebenkostenrechnunug
gekommen obwohl diese in den vergangenen Jahren immer
spätenstens im August vorlag.
Würde der Mieter nun am 1.1.2009 das „Recht“ haben seine 100
Euro zurückzuverlangen und die Nebenkostenrechnung als
„nichtig“ zu erklären oder wäre die Kaution auch „verjährt“?

theoretisch ja - man könnte aber auch vorher mal nachfragen…
…denn was machst du, wenn der vermieter einfach verrrechnet???
will sagen wenn er das geld vorher schon hat, wird er es nicht
mehr zurückgeben…

gruß
ad

Hi

Stellen wir uns einfach mal vor das der Vermieter dem Mieter zunächst einmal sämtliche Schäden des Vormieters (von dem der Mieter den Laden übernommen) bzw. sogar dessen Vormieters (war ein ganz anderes Geschäft drin) hatte beseitigen Lassen. Zudem wurden über 5 Jahre Mängel nicht behoben.
Ferner hat der Vermieter versucht bei der Kaution zu „mogeln“. Indem er aussagte: „Sie haben damals ja in DM bezahlt, da muss ich erstmal ausrechnen, wie viel das in Euro ist“, obwohl bei Übergabe der Kaution gesagt wurde (und auch auf der Quittung vermerkt ist!!), das er das Geld auf ein Sparbuch einzahlen wolle damit es Zinsen für den Mieter bringt. In dem Fall müsste er aber nicht „umrechnen“, es sei denn, er hat alle Kautionen auf ein/sein Konto eingezahlt, oder?

Außerdem wurden in den Jahren zuvor Dinge abgerechnet, die einfach nicht OK waren (z.B. Fahrstuhl, obwohl der Fahrstuhl im angrenzenden Wohnbereich war und nicht im Geschäftsbereich usw).
Außerdem hält er ja scheinbar die Nebenkostenrechnung „absichtlich“ zurück, da der Nachmieter des Geschäftes seine Abrechnung bereits erhalten hat.
Vielleicht denkt der Vermieter, das der Mieter „sein Geld“ vergessen hat und diesen Spiess möchte der Vermieter sehr gerne „umdrehen“ :smiley:
(Auch wenn es hier vermutlich eh nur um einen Betrag von 20-30 Euro handeln dürfte)

Gruß
Andreas

Hi,

Stellen wir uns einfach mal vor das der Vermieter dem Mieter
zunächst einmal sämtliche Schäden des Vormieters (von dem der
Mieter den Laden übernommen)

nur mal so viel:

Hieraus (Laden) schließe ich, dass es sich um einen gewerblichen Mietvertrag handelt. Da gelten ganz andere Bedingungen und das ‚normale‘ Mietrecht kann hier nicht angesetzt werden.

Ein kleiner Leitfaden:
http://www.nuernberg.ihk.de/ihk_nbg/IHK_NBG/Home/Ges…

Agnes