Hallo,
mir ist grade etwas durch den Kopf gegangen, nämlich folgendes: In einem Mietshaus wurde eine Wohnung um/ausgebaut und neu an die Wasserversorgung angeschlossen. Irrtümlicherweise geht von der Wasserversorgung dieser Mietwohnung nun eine Wasserleitung ab die das s.g. Bauarbeiterklo im Flur mit zugehörigem Waschbecken und einen Wasserhahn im Hof, der wöchentliche zur Wasserentnahme einer Reinigungsfirma genutzt wird ab. Sowohl die Mietwohnung als auch das Bauarbeiterklo im Flur, das Waschbecken und der Wasserhahn im Hof haben zusammen die selbe Wasseruhr! Somit zahlt die Familie, die in der Mietwohnung wohnt den Verbrauch der angeschlossenen Wasserentnahmestellen mit. Kann die Familie eventuell Regressansprüche an den Vermieter stellen und um eine eigene Wasseruhr bitten?
Vielen Dank und viele Grüße