Nebenkosten Wasser

Liebe/-r Experte/-in,

Folgende Sachlage:

Ich wohne in einem Hochhaus in der 14. Etage. (von 16).
Per Zufall bin ich über eine Anzeige in der lokalen
(halbwegs seriösen) Sächsischen-Zeitung gestoßen mit
folgendem Wortlaut:

„Wasser aus dem Duschkopf muss sich nach spätestens
zehn Sekunden oder höchsten fünf Litern auf 45 Grad
Celsius aufgewärmt haben. Ansonsten gelte die
Warmwasserzufuhr als defekt, sagt der Sprecher des
Deutschen Mieterbunds, Ulrich Ropertz. Der Vermieter
habe in diesem Fall Anspruch auf eine Reparatur. Diese
müsse der Vermieter übernehmen und bezahlen.“

Diese Tatsache ist bei mir absolut! nicht
gewährleistet. Teilweise muss ich mehr als EINE Minute
den Warmwasserhahn voll aufdrehen bevor warmes Wasser
rauskommt. Ich habe es jetzt nicht genau gemessen
welche Temeperatur nach 10 Sekunden erreicht sind, aber
unter 45 Grad ist es definiv. Ich würde schätzen ca. 25
Grad und es wird dann nach einer Weile wärmer. Ich habe
auch keine genaue Messung wieviel Wasser da aus meinem
Wasserhahn kommt, aber bestimmt summiert sich da ganze,
da es fast vor jedem Duschgang notwendig ist. In
manchen Fällen wird es schneller warm, falls in der
nähren Umgebung meiner Wohnung jemand Warmwasser
benötigt hat.

Auf dieser Grundlage habe ich mich bei meinem Mieter
beschwert. Letzten endes habe ich mit dem üblichen
blabla abspeisen lassen mit der Aussage:

„Eine Anlaufzeit von ca 1 Minute ist jedoch durchaus
zumutbar in Hochhäusern, es muß dann jedoch die
vollständige Wärme erreicht sein und nicht erst nach
einer Minute lauwarm werden.“ (Aussage Kundenbetreuer)

Diese Aussage stimmt wohl auch eher nicht. Ich muss
dafür noch genauere Messungen durchführen.

Ich sehe es nun jetzt nicht mehr ein solch hohen Kosten
dafür aufzubringen, nur weil ich in einer oberen Etage
wohne. Meine Nachzahlung an Mietnebenkosten ist enorm
hoch. Mein Wasserverbrauch ist sogar höher als der
meiner Freundin die noch eine Waschmaschine besitzt. Er
ist sogar immer noch höher, obwohl ich 2-3 mal die
Woche im Fitnessstudio duschen gehe!

Sind Sie (oder die anderen Experten) der Meinung, dass
ich Aussicht auf Erfolg habe? Gibt es irgendwelche
gesetzlichen Grundlagen dafür ?

Vom technischen Aspekt ist alles logisch für mich.
Allerdings sehe ich es nicht ein die höheren Kosten
ohne Entschädigung zu tragen. Aus meiner Sicht sollte
es darauf hinauslaufen, da es schlicht unmöglich ist
binnen 10 sekunden das warme Wasser zu haben. Das wäre
viel zu teuer in der Umsetzung, als mich als einzelnen
zu entschädigen.

Vielen Dank

Wenn eine Warmwasserzirkulation istalliert ist, geht das in 10 sec.
Die Warmwasserzirkulation hat aber auch ihren Preis: die Stromkosten der Pumpe und die Wärmeverluste.

Hier gilt es abzuwägen, was mehr kostet: das Wasser laufen lassen, bis warm kommt (das Wasser ist noch nicht mal so teuer, abefr das Abwasser) oder der Strom und die Wärmeverluste.
Ich nehme an, Sie haben einen Kalt- und Warmwasserzähler und müssen das LEER-Wasser dann auch bezahlen nach Verbrauch.
Sie können den Mangel als Miet-Minderung geltend machen. Behoben wird er nicht (glaube ich bei einem Hochhaus). Oder ausziehen!
Wenn Sie auch 45 Grad warmes Wasser haben möchten, dann ist auch das zu zahlen (von 25 oder 30 Grad auf 45 Grad, das macht schon mehr aus!).
Suchen Sie sich eine Wohnung mit Gasetagenheizung für Warmwasser und Heizung, dann können Sie das selber einstellen.
Bei mir kommt schon bei Aufdrehen warmes Wasser (der Zirkulationsanschluss ist direkt an ALLEN Wasserhähnen. Die Stromkosten für 10 Personen sind ca. 140 Euro im Jahr (40 Watt Pumpe mit Uhr: ab 01:00 bis 05:00 wird nicht zirkuliert), also ca. 14 euro je Person, wobei die bei mir nach Warmwasserverbrauch jeder bezahlt. Wer nur Kaltwasser nutzt (und die gibt es), zahlt also kein Warmwasser und auch kein Strom für Zirkulation.

Bei dieser Thematik kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Also, die Aussage, dass, sofern das Wasser in einer bestimmten Zeit nicht mindestens 45°C erreicht haben sollte, die Wasseruhr defekt sei, ist schlichtweg Schwachsinn. Was bitteschön soll das mit dem Wasserzähler zu tun haben??? Eben, NIX!
Es liegt an der vorhandenen oder nicht vorhandenen, bzw. Einstellung der Zirkulation und des WW-Bereiters. Alles technisch bedingt.
Die Energieeinsparverordnung schreibt mit gewissen Übergangsfristen jedem Hausbesitzer die energetische Sanierung vor. Bis das erledigt ist, müssen sie das so dulden wie es ist.
Gruß Weschdl