nochmals das Problem in vereinfachter Form:
jede Wohnung hat Kalt- u. Warmwasserzähler, die abgelesen wurden, insgesamt 400 cbm, die Rechnung der Stadtwerke beläuft sich auf 1200.-der Preis pro cbm ermittelt sich 1200:400cbm = 3.-/cbm
mein Verbrauch ist 75cbm Kaltwasser und 15cbm Warmwasser (Erwärmung wurde mit den Heizkosten berechnet), wären 270.- gewesen, so hatte ich es mir schon ausgerechnet.
Weil aber die Firma die vorhandenen WARMwasserzähler NICHT mit einbezieht, bekam ich eine Rechnung für 75cbm in Höhe von 450.-
nun kann man sagen, die Warmwassermenge ist in dieser Rechnung mit drin, aber das ist dann nicht nach VERBRAUCH und 180.- mehr für 15cbm kann nicht sein.
Ich will einfach sicher gehen (ich habe gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt), dass ich richtig liege. Ich bedanke mich herzlich an alle, die mir helfen, die gesetzliche Grundlage zu finden.
Hallo !
Es wird etwas kompliziert.
Aber die rechtliche Seite ist die Heizkostenverordnung,insbesondere der § 9.
Wenn WW-Uhren vorhanden sind,dann müssen die auch abgelesen werden und einbezogen werden.
Wie macht man es grundsätzlich:
Es müssen immer erst die Gesamtkosten für Heizung/Warmwasser berechnet werden plus die Nebenkosten(Heizungsstrom,Wartung,Schornsteinfeger,Ablesekosten).
Dann natürlich noch die Frischwasser-(Kaltwasser)kosten,meist einschl. Abwassergebühren.
Denn Anteil der WW-Bereitung berechnet man am besten nach der Formel aus der Verordnung. Das ist eine Formel mit mehreren Faktoren,je nach Brennstoff der Heizung,der WW-Menge,der Durchschnittstemperatur des WW. Heraus kommt dann ein Wert in der Einheit kWh,dessen Kosten man aus den Heizkosten übernimmt(auch in kWh).
Wenn man keine WW-Uhren hat,dann nimmt man die in der Vorordnung genannten Durchschnittswerte an,das sind 18%.
Also von den Gesamtkosten der Heizanlage entfallen für die WW-bereitung eben 18 %.
Da es im Hause beide Messuhren Kalt und Warm gibt,macht man es so:
Beide Uhrenstände werden zusammengezählt und zählen als Kaltwasserbezug. Die WW-Uhr Anzeige wird dann noch mit den ermittelten Kosten der Bereitung bewertet.
MfG
duck313