Nebenkosten wasserverbrauch nach wasseruhren

Guten Tag,wir haben in allen Wohnungen Warm- u. Kaltwasseruhren. Warum wird Kalt- und Warmwasser nicht getrennt abgerechnet? also a)Gesamtrechnung : alle Wasserzähler = Wasserpreis/cbm und b) die abgelesenen Warmwasserzähler mit der Erwärmung mit Gas
Stattdessen wird ein Teil der Wasserrechnung kompliziert auf den Warmwasser/Gasverbrauch und zudem auf die Wohnfläche umgelegt mit Schlüssel 70/30. Dass das Heizungsgas und Warmwassergas auf 70:30 Verbrauch/Wohnfläche umgelegt wird, weiss ich, aber das Kaltwasser auch noch 70/30? Früher wurde das Wasser einfach nach Personenzahl verteilt (war viel einfacher und gerechter ohne die dämlichen teuren Zähler)
Kann mir jemand helfen, wie die gesetzlichen Bestimmungen für die Verbrauchsabrechnung lauten?
ein ganz grosses Dankeschön dafür!

Hallo !

Diese Anfrage wäre in „Behörden & Recht“ und dort unter „Mietrecht“ besser aufgehoben !

Ich versuche es mal zu erklären.

Weil ja auch beim Kaltwasser Kostenbestandteile drin stecken,die verbrauchsunabhängig sind ?

Da sind z.B. die Grundkosten(Hauptwasseruhr),die Eichkosten/Wartung,die Ablesung der Geräte und die Abrechnung selbst.

Verbrauchte man kein Wasser,dann zahlt man also auch nichts ?

Du siehst,das geht nicht und wäre auch nicht gerecht gegenüber den Mitmietern. Also nimmt man noch einen Anteil(30%) nach einem anderen Maßstab,hier die Wohnfläche hinzu.

Scheinbar sind deshalb 30 m³ Kaltwasserbezug in einer großen Wohnung „teurer“ wie in einer 1-Zimmer-Wohnung.

Übrigens gibts noch das Problem,dass es eine Differenz zwischen der Hauptwasseruhr(Gesamtbezug) und der Summe aller Ablesewerte der Wohungswasseruhren gibt. Das liegt an den Toleranzen(nach Eichverordnung) der Uhren,Hauptuhr ist genauer als die kleineren Wohnungsuhren.
Mit dem Einbezug der Wohnungsgröße erfasst man auch diesen Punkt.

MfG
duck313

Hallo Duck313,

ich möchte deine Einwendungen und Erläuterungen keinesfalls bestreiten. Allerdings bin ich der Meinung dass auch unter diesen Gesichtspunkten eine gerechtere Abrechnung möglich wäre. Das wäre wahrscheinlich minimal aufwendiger, aber wo ein Wille ist, wird sich auch ein Weg finden lassen.

Da wir uns hier nicht im „Rechtsbrett“ befinden, sehe ich das Ganze nicht unter juristischen Gesichtspunkten, sondern rein unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeiten für eine gerechtere Abrechnung.

Da sind z.B. die Grundkosten(Hauptwasseruhr),die Eichkosten/Wartung,die Ablesung der Geräte und die Abrechnung selbst.

Hier sollte es doch möglich sein diese Kosten separat zu erfassen und pro Wohneinheit zu berechnen

Verbrauchte man kein Wasser,dann zahlt man also auch nichts ?

Das wäre bei der von mir genannten Abrechnungsmethode nicht der Fall

Übrigens gibts noch das Problem,dass es eine Differenz zwischen der Hauptwasseruhr(Gesamtbezug) und der Summe aller Ablesewerte der Wohungswasseruhren gibt. Das liegt an den Toleranzen(nach Eichverordnung) der Uhren,Hauptuhr ist genauer als die kleineren Wohnungsuhren

Auch diese Differenz sollte relativ leicht zu berechnen sein. Dann würde es ausreichen wenn man nur diese Differenz personenbezogen in der jeweiligen Abrechung aufführt.

Ich würde unter den gegebenen Umständen eine solche Abrechnung für gerechter halten. Ob dies rechtlich zulässig wäre, kann ich nicht sagen, aber möglich müsste so eine Abrechnung doch bestimmt sein?

Gruß
N.N