Nebenkosten, Wasserverbrauch

Der Vermieter hat bisher den Wasserverbrauch nach Personen abgerechnet, was auch so im Mietvertrag steht. Jetzt baut er in dem Haus mit 3 vermieteten Wohnungen in Wohnung A und Wohnung B einen Wasserzähler ein. Wohnung C soll den Gesamtverbrauch minus Verbrauch von A und B bezahlen.

Aus dem Bauch heraus kann das ja nicht so ganz richtig sein. Wenn Wasserzähler, dann sollte der doch in allen Wohnungen sein, oder?

Zumal vom Hauptwasserzähler auch noch Gartenbewässerung abgeht. Garten darf aber nur durch Bewohner von Wohnung A und B genutzt werden.

Gibt es irgendwo eine rechtlich Grundlage, die besagt, dass wenn Wasserzähler, dann in jeder Wohnung?

Wer trägt die Kosten des Einbaus?

Danke

Andreas

Hallo Andreas,

Gibt es irgendwo eine rechtlich Grundlage, die besagt, dass
wenn Wasserzähler, dann in jeder Wohnung?

das ergibt sich eigentlich aus §556 a BGB:
„Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.“

Da Wasserzähler oft Abweichungen aufweisen, ginge das hier zu Lasten des Mieters ohne Zähler. Das ist nicht rechtens.

Wer trägt die Kosten des Einbaus?

Die Kosten für den Einbau trägt zunächst der Vermieter, aber er kann sie zumindest teilweise an den Vermieter weitergeben.

Gruß!

Horst

Sorry, heißt natürlich:

Die Kosten für den Einbau trägt zunächst der Vermieter, aber
er kann sie zumindest teilweise an den MIETER weitergeben.

Ho Horst,

Die Kosten für den Einbau trägt zunächst der Vermieter, aber
er kann sie zumindest teilweise an den (Ver)mieter weitergeben.

wieso teilweise? Wenn er nicht selbst dort wohnt, sehe ich keinen Grund, warum er sie nicht voll und ganz weitergeben sollte.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

ich hab’s extra so vorsichtig formuliert, weil ich nur die Auskunft von Mietervereinen gefunden habe.
Demnach kann der Vermieter 11% der Einbau- und Gerätekosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Möglich, dass es da auch gegenteilige Auffassungen gibt. Aber da find ich nix. Du?

Gruß!

Horst

Moin, Horst,

Demnach kann der Vermieter 11% der Einbau- und Gerätekosten
auf die Jahresmiete aufschlagen.

und das macht er 9 Jahre lang, dann fehlt ihm noch 1%, Inflation mal nicht gerechnet. Das würde ich schon als voll und ganz bezeichnen, oder nicht? Nach 10 Jahren ist sowieso oft eine Modernisierung fällig, wenn auch nicht gerade bei Wasserzählern.

Gruß Ralf

Jo, stimmt! Mein Denkfehler.

Gruß!

Horst