Nebenkosten Wasserversorgung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe meine NK-Abrechnung bekommen. Zum allgemeinen Verständnis:
Vor einem Jahr wurde bei meiner Nachbarin ein eigener Kaltwasserzähler installiert. Im Mietvertrag steht aber die Abrechnung lt. qm. Mir war es egal, da ich ja mit meiner Frau zusammen hier wohne und meine Nachbarin alleine ist. Ich wollte ja schon, das genau abgerechnet wird.
Nun sieht es aber so aus, das auf mich angeblich 86 % der Wasserkosten entfallen. Das heißt, ich zahle wohl auch 86 % der Grundgebühr für den Wasserzähler im Haus.

Beispiel:
Gesamtverbrauch: 99,73 m3 mein Anteil 86,43 m3
Gesamtkosten: 320,39 Euro mein Anteil 277,60 Euro

Das heißt wiederum, meine Nachbarin bezahlt gerade mal 42,73 Euro. Das ist doch ein Witz, oder ?

Ich habe meinen Vermieter schon emails geschrieben und versucht ihn telefonisch zu erreichen. Keine Chance. Was mache ich nun ?

Angefangen hat das Theater eigentlich nur deswegen, weil sich meine Nachbarin benachteiligt fand weil wir (meine Frau und ich) halt zu zweit und sie nur alleine wohnt. Außerdem haben wir den Garten zur alleinigen Nutzung und haben einen Gartenteich. Deswegen hatte ich ja damals auch vorgeschlagen die Gartenwasseruhr getrennt abzurechnen (Was ausserdem günstiger für den VM gewesen wäre als eine neue Uhr einbauen zu lassen).
Ich will ja garnicht das andere mein Wasser bezahlen, aber so wie es jetzt gehandhabt wird kann es ja auch nicht richtig sein.

Was tun ?

Gruß
Sunny

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo,guten Tag
Entweder Sie bestehen auf die qm Abrechnung, oder verlangen einen eigenen Wasserzähler.
Bezahlen Sie nur 2/3 des gesamten Wasserverbrauchs dann wird sich der Vermieter schon melden. Oder einen Einschreibe-Brief.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Sunny,
ich rate als erstes der Abrechnung schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) zu widersprechen! Sie sollten erklären, daß Sie die Abrechnung gemäß Mietvertrag verlangen.
Sie haben im Mietvertrag vereinbart, nach qm abzurechnen und das ist verbindlich. Der Vermieter kann die Abrechnungsart nicht beliebig ändern.

§ 556a (2) BGB bestimmt, daß der Vermieter durch Erklärung in Textform die Abrechnungsart zukünftig (also für die folgenden Abrechnungsperioden) ändern kann (bitte im BGB online nachlesen).

Sie sagen selber, daß Sie nicht auf Kosten anderer bevorteilt werden wollen, das ist fair. Deshalb bieten sich m. E. zwei schriftlich zu vereinbarende Varianten an, wobei ich den Gartenteich nicht berücksichtige:

  1. Getrennte Zähler (geeicht !) und Abrechnung nach Verbrauch, oder
  2. Abrechnung nach Personenzahl.

In beiden Fällen könnten die Grundkosten, die mit dem Verbrauch nichts zu tun haben (Zählermiete und andere Kosten des Wasserlieferanten), entweder 50/50 oder im Verhältnis der Wohnflächen verteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,
so ganz ist mir das alles wohl nicht klar geworden. Nur bei Ihrer Nachbarin wurde ein Wasserzähler installiert, bei Ihnen nicht? So kann natürlich keine korrekte Abrechnung zustande kommen.
Wenn im Mietvertrag die Abrechnung nach qm Wohnfläche vereinbart wurde, sollte bzw. muss sich der Vermieter auch daran halten, und die Abrechnung muss für Sie nachvollziehbar sein, d.h. die Gesamtkosten und die Gesamt-qm müssen in der Abrechnung ausgewiesen sein ebenso wie Ihre qm und eben dann auch Ihre Kosten.
Gerechter ist natürlich immer ein Wasserzähler, da es ja die unterschiedlichsten Gewohnheiten gibt. Es soll ja Leute geben, die dreimal am Tag duschen und wieder andere, die nur zweimal in der Woche duschen!
Wenn Sie die Abrechnung also aus gutem Grund anzweifeln, sollten Sie Widerspruch einlegen und auch Einsicht in die Belege verlangen, beides steht Ihnen zu. Ihre Zahlungspflicht wird davon jedoch nicht berührt. Sollte die Abrechnung falsch sein, bekommen Sie Ihr Geld natürlich zurück.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Gruß, Zita

Hallo!

Wasser + Kanal sind verbrauchsabhängige Kosten und auch so abzurechnen.
Eine Umlegung per qm ist nicht statthaft.
Es kan doch kein Problem sein, die Kosten nach Verbrauch abzurechnen.
Der Vermieter hat doch eine Gesamt-Wasserabrechnung und daraus kann er den genauen Verbrauch der Nachbarin -eigener Kaltwasserzähler- herausziehen und der Rest dürfte an Sie gehen sofern keine weiteren Parteien oder eine Gesamtnutzung vorliegen.
Grundgebühren sind zu gleichen Teilen abzurechnen.

Ein weitere Hinweis wäre die Kanalabrechnung. Auch diese ist verbrauchsabhängig und mit einem Vorwegabzug von 10% anzulegen.

Legen Sie schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, Widerspruch zur Abrechnung ein. Und weisen Sie auf die Unverhältnismäßigkeit hin + fordern eine verbrauchsabhängige Abrechnung.

Hoffe Ihnen mit meinen Angaben helfen zu können.

L.G. Jihet

Wenn im Mietvertrag steht: Quadratmeter, dann ist das auch für den Vermieter bindent! er muss os abrechen.
Kennen Sie die qm von der Nachbarin? Scheiben Sie dem Vermieter, Wenn beide Wohnungen gleich gross sind, dann teilen Sie den Wasserbetrag durch 2 und überweisen nur den richtigen Betrag!
Wenn Sie doch zahlen, erkennen Sie die falsche rechung an! also ausrechen, was richtig ist und nur den Betrag überweisen! Teilen sie dem Vermieter mit, das die Abrechung gemäss Mietvertrag falsch und bitten um neue korrigierte Rechung (14 Tage Frist setzten: immer mit Rückschein!! oder Boten!!! Bote muss Brief selber in Umschlag legen und Datum und Zeit auf eine Kopie notoieren und Unterschrift vom Boten (sollte nicht Verwandt sein!). Kommt nicht innerhalb von 14 Tagen, rechen Sie selber aus und tzahlen nur den Betrag, von dem Sie meinen, er wäre richtig. Der Vermiterer hatt ja bis dahib Gelegenheit, das richtig zu stellen.

Aber:::: Die Wasserkosten sind dann geklärt: was ab er steht im Mietvertrag zu den abwasserkosten? Die sind ca. 5 mal so hoch wie Wasser und werden vom Trinkwasser gerechnet!! Hier nachsehen, was dort steht!!

Hallo Ralle,
Du hast eine sehr komplexe Frage gestellt.
Ich verstehe nicht, dass bei Deiner Nachbarin eine Uhr installiert wurde und bei Dir nicht? das wäre eine korrekte Sache gewesen. Kann es vielleicht auch sein, dass Du durch den Gartenteich schon erheblich mehr Wasserverbrauch hast als Dir bewusst ist. Es wäre wirklich gut, wenn bei Dir eine Uhr für den normalen Verbrauch und separat eine Uhr für den Garten installiert würde.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Vermieter den Wasserverbrauch für die Mieter komplett aus den Nebenkosten rausnimmt so dass die Mieter direkt mit dem städtischen Wasserwerk abrechnen können. Mache Deinem Vermieter den vorschlag.
Viel Glück und LG minna44

Hallo,
ich habe ja eine eigene Uhr für den Garten, der VM weigert sich nur diese korrekt abzurechnen.Schließlich bräuchte ich ja dann auch kein Abwasser für diese Entnahme bezahlen. Werde jetzt darauf bestehen, dass die Gartenuhr korrekt berechnet wird und der Rest, wie im Mietvertrag vereinbart, durch qm. Unsere beiden Wohnungen haben identische Grundflächen.

Gruß
Sunny

Habt auch Ihr einen neuen Wasserzähler oder wird Euer Verbrauch über die Differenz zum Hauptwasserzähler ermittelt?
Dies wäre nicht zulässig.
Generell gilt, das was im Mietvertrag steht hat Gültigkeit.