Nebenkosten weiter bezahlen nach auszug

Guten Abend,

was denkt ihr über diesen sachverhalt?

ein enkel ist bei seiner oma groß geworden. Wegen massiven streitigkeiten, ist er ende August ausgezogen. Es war bis dato so, dass er die Nebenkosten derWohnung übernommen hatte und seine Oma die Miete. er hatte bereits für August keine Nebenkosten mehr bezahlt, da eine größere Nebenkostennachzahlung zu erwarten war.

Jetzt tritt der vermieter an den enkel heran und verlangt die nebenkosten bis einschließlich dezember für diese Wohnung vom enkel, da seine oma noch so lange dort wohnen bleibt. Mit der begründung, das das so vereinbart wäre und das auch so im Mietvertrag so stünde und und der enkel diesen mit unterschrieben hätte.

Zu dieser unterschrift, wenn das alles so stimmt, wie er sagt, muss der enkel etwa 11 gewesen sein…davon weiß er jedoch nichts mehr.

also muss er nun noch diese nebenkosten bezahlen, bis zum auszug seiner oma oder nicht? zumal fraglich ist, ob sie wirklich die volle abschlagszahlung benötigt, da diese ja für zwei personen ist und nicht für eine…

es ist auch abzusehen, dass seine großmutter geld haben möchte wegen den kostet der Wohnungsauflösung…Jedoch ist der enkel ab dem 01.07.2010 dort nicht mehr gemeldet und seine persönlichen sachen sind dort natürlich auch nicht mehr…Was denkt ihr darüber???

herzliche grüße

Michael…

Hoffentlich habe ich nicht mal so undankbare Enkel. So ein Aufstand wegen 5 x Nebenkosten für den Mensch der einem groß zog, bei dem man aufgewachsen ist? Unvorstellbar!!

vnA

bitte nur sachliche infos…warum das im einzelnen so ist, hat sicher seine gründe

Guten Abend,

Guten Abend,

was denkt ihr über diesen sachverhalt?

Wenn Du keine persönlichen Kommentare dazu haben möchtest, fordere die Leser einfach nicht dazu auf. Mit „was denkt ihr…“ provozierst Du entsprechende Äußerungen bei diesem geschilderten Fall geradezu. Und lerne damit zu leben, wenn sie denn so kommen, auch wenn Du nur einen fiktiven Sachverhalt beschreibst (denke dabei bitte an FAQ:1129). Dass Dinge ihren Ursprung haben und ein Resultat hervorbringen, bezweifelt vermutlich niemand.

ein enkel ist bei seiner oma groß geworden. Wegen massiven streitigkeiten, ist er ende August ausgezogen.

Das halten wir jetzt einfach mal so fest.

Es war bis dato so, dass er die Nebenkosten derWohnung übernommen hatte und seine Oma die Miete.

Das halten wir auch fest.

er hatte bereits für August keine Nebenkosten mehr bezahlt, da eine größere Nebenkostennachzahlung zu erwarten war.

War das der wahre Grund? Ist sich der Enkel darüber absolut im Klaren, wer eventuell von beiden Mietern (Oma oder Enkel) die höheren Kosten in 2009 verursacht hat, so dass es zu dieser möglichen Nachzahlung überhaupt kommen kann. Ist eine eventuelle Messbarkeit von Verbräuchen gegeben (wer von beiden wieviel von was)? Wenn ja, wie? Hier fehlt die Hintergrundinfo.

Zudem stellen sich weitere Fragen:
Z.B.: War dieses „bis dato“ eine interne Regelung zwischen Oma und Enkel?
Hat der Enkel also der Oma z.B. die Nebenkosten (Abschlagszahlung) in bar gegeben oder hat er diesen Betrag an den Vermieter überwiesen, unter Hinweis darauf, dass es sich um die Abschlagszahlung für Wohnung XY für Monat AB handelt? Ich denke, dass dies einen Unterschied in der Bewertung des Falles im Sinne von Innenverhältnis und Außenverhältnis macht. Auch hier wäre Aufklärung des Sachverhaltes hilfreich.

Jetzt tritt der vermieter an den enkel heran und verlangt die nebenkosten bis einschließlich dezember für diese Wohnung vom enkel, da seine oma noch so lange dort wohnen bleibt. Mit der begründung, das das so vereinbart wäre und das auch so im Mietvertrag so stünde und und der enkel diesen mit unterschrieben hätte.

Zu dieser unterschrift, wenn das alles so stimmt, wie er sagt, muss der enkel etwa 11 gewesen sein…davon weiß er jedoch nichts mehr.

Wäre hilfreich für den Enkel (und uns), wenn er wüsste, was im Mietvertrag wirklich steht. Kann er eine Kopie davon bekommen und hier darüber berichten? Seit wann zahlt er denn schon die Nebenkosten, kann er sich daran noch erinnern?

also muss er nun noch diese nebenkosten bezahlen, bis zum auszug seiner oma oder nicht? zumal fraglich ist, ob sie wirklich die volle abschlagszahlung benötigt, da diese ja für zwei personen ist und nicht für eine…

Das lässt sich meines Erachtens ohne weitere Details so nicht sagen bzw. beantworten.

es ist auch abzusehen, dass seine großmutter geld haben möchte wegen den kostet der Wohnungsauflösung…

Das mag zwar sein, aber gibt es dafür konkrete Anzeichen, Hinweise oder gar Beweise?

Jedoch ist der enkel ab dem 01.07.2010 dort nicht mehr gemeldet

Ich weiß nicht, ob das Ab- bzw. Ummeldedatum hierbei wichtig ist.
Wichtiger wäre meines Erachtens, wann er faktisch wirklich ausgezogen ist. Du schreibst eingangs, dass der Enkel Ende August ausgezogen sei.
War das so? Oder doch anders?

und seine persönlichen sachen sind dort natürlich auch nicht mehr…

Hier hätte ich die gleiche Frage zu stellen. Seit wann ist „dort“ nichts mehr von seinen persönlichen Sachen?

Was denkt ihr darüber???

Der Kreis schließt sich, jetzt sind wir wieder am Anfang. Mit dieser Art Fragestellung provozierst Du Antworten, die Du vermutlich nicht wirklich lesen möchtest.

herzliche grüße

Michael…

Auch viele Grüße und gute Nacht
RaBra

Hallo,

hier ist das Rechtsbrett und was ich darüber denke spielt keine Rolle…

Erstmal wäre es wichtig zu wissen, wer denn nun wirklich Vertragspartner von wem ist.
Ist die Zahlung der Nebenkosten nur zwischen Enkel und Oma geschlossen worden?
Was genau steht im Mietvertrag? Wer hat ihn unterschrieben?
Dabei möglichst den Mietvertrag der Oma mit dem des VM vergleichen.
Wenn der Enkel tatsächlich unterschrieben hat und zu diesem Zeitpunkt erst 11 jahre alt war, dann stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Vertrages, da der Enkel zu diesem Zeitpunkt eingeschränkt geschäftsfähig war.:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4hi…
Hat er den Mietvertrag nicht unterschrieben ist die Vereinbarung der Nebenkosten allenfalls eine Sache zwischen Enkel/Oma…aber dem vermieter gegenüber haftet nur der, der den Mietvertrag unterschrieben hat.

Gruß
Maja

Hallo,
wenn mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben haben, sind sie gesmatschuldnerisch haftbar. Das bedeutet, der Vermieter kann sich an irgendeinen wenden und hat Anspruch auf komplette Bezahlung von Miete/Nebenkosten durch diesen einzelnen. Natürlich kann dieser einzelne sich später ggf. Geld von den Mitmietern zurückholen, aber das ist sein problem und nicht das des Vermieters.

Zum zweiten: mit 11 Jahren war der Enkel eingeschränkt geschäftsfähig. Seine Unterschrift ist schwebend unwirksam. Sie wird wirksam, wenn entweder der/die gesetzlichen Vertreter zustimmen oder wenn er nach dem 18.Geburtstag nachträglich selber zustimmt (und niemand widersprochen hat). Das kann auch dadurch geschehen, dass er weiter den Vertrag erfüllt (was ja hier wohl passiert ist).

Ich gehe deshalb davon aus, dass der Enkel erstmal zahlen muss und sich einen Teil des Geldes von der Oma zurückholen kann. Wieviel genau, kommt auf die Absprache zwischen den beiden an. Vermutlich muss der Enkel die gesamten Nebenkosten bis zu seinem Auszug und ggf. einer weiteren Frist (wie wurde der Auszug angekündigt?) bezahlen.
Gruß
loderunner (ianal)

Admin?
Mal ne Frage an nen Admin…wieso darf hier ein solcher Kommentar stehen,der ja nun unfraglich unsachlich und beleidigend für den Fragesteller ausfällt.

Wenn „man“ aber z.B. einen Fragesteller (der das erste Mal hier postet und nicht böse meinend gegen eine der nicht wenigen Regeln verstossen hat) vor Angreifern verteidigt, die ihm nicht helfen, sondern nur anpöbeln und ankeifen,wird „einem“ der Beitrag gelöscht; ein Beitrag, der nur den Hinweis enthielt, dass nicht jeder hier gleichermaßen vertraut ist mit den Regeln?

Verzeihung…da läuft doch was falsch.

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