Nebenkosten werden nach Kündigung n. abgerechnet

Wir haben die Wohnung vom 01.03.2008 bis 30.06.2009 bewohnt und bis heute keine Nebenkostenabrechnung für diesen Zeitraum (sind ja wohl 2 Abrechnungszeiträume) erhalten. Auf Anschreiben erfolgte bislang keine Reaktion. Ein Anwalt müßte wohl schreiben und eventuell Klagen. Haben wir überhaupt Chancen eine Abrechnung zu erhalten und wer übernimmt den Anwalt und die Gerichtskosten?

Ich hab mal gehört, dass man sogar die gesamten Vorauszahlungen zurückverlangen kann, sollte er nicht abrechnen. Was ist, wenn er beim Gerichtstermin die Abrechnung vorlegt und die womöglich nicht mal korrekt ist, nur um eine vorzulegen, das zieht sich dann ja ewig.
Vielen Dank im voraus für Antworten

Die Abrechnung für 2008 hätte er bis 31.12.09 abgeben müssen. Doch wäre es erstmal wichtig zu wissen, wie groß ist die Wohnung und wieviel NK für wieviel Personen bezahlt wurden. Vielleicht ist es sogar besser, die „schnauze“ zu halten. NK sind so explodiert, allein der Ölpreis,dazu kommen Müllgebühren, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger und, und, und…
Gruß Mieti

Hallo,
siehst das im Prinzip schon richtig.

Für 2008 hast Du ein Anrecht auf die Abrechnung und kannst diese auch Einklagen bzw. die Vorauszahlung zurück verlangen. Hier solltest Du aber mehrere Schreiben (mindestens drei; ist aber kein fester Wert) nachweisbar zustellen, so dass er im Prozess nicht die Chance hat, sofort anzuerkennen. Grundsätzlich müsste er dann auch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen, wenn er der Klage unterliegt, selbst wenn er dann eine Abrechnung vorlegt. Ob die Abrechnung richtig ist, wäre dann ein anderes Thema. aber hier kann dich ein Anwalt dann auch entsprechend beraten, insbesondere was eine Zahlungsvereinbarung angeht, da diese Kosten ggf. im Voraus von Dir geleistet werden müssen.

Für 2009 hat Dein Ex-Vermieter noch Zeit bis zum 31.12.2010 für die Abrechung.

Schlussendlich hast Du Recht, dass sich soetwas ewig hinziehen kann, aber wenn er so nicht reagiert, bleibt Euch nichts anderes übrig.

Hi danke für die Nachricht: die Wohnung wurde leider nicht vermessen, auch im Mietvertrag standen keine qm drin. Wir haben über einem Büro gewohnt, darunter war eine Werkstatt. Das Büro und die Werkstatt gehören zusammen, der Mieter/Pächter hat übrigens eine Abrechnung erhalten. Ich schätze die Wohnung auf ca. 140 qm und bis auf die Abwassergebühren kämen lediglich die „normalen“ Nebenkosten, wie Müllgebühren, Versicherung, Grundsteuer (anteilig), Öl hatten wir nicht, da die Wohnung eine Gasheizung besitzt und die haben wir extra mit den Stadtwerken abgerechnet. Wir haben mit 4 Personen 80 Euro Nebenkosten geleistet.

Ganz ehrlich. Die Höhe der NK für 4 Personen und der Größe der Wohnung ist echt lächerlich. Wenn auf eine genaue Abrechnung bestanden wird, kommt mit Sicherheit eine fette Nachzahlung raus. Ich würde nichts machen.

Hallo Logoline,

bevor ich mich näher mit Ihrer Anfarge beschäftige, bitte ich Sie zu prüfen, ob im Mietvertrag eine Nebenkosten-Vorauszahlung oder eine Nebenkosten-Pauschale vereinbart wurde.
Wurde eine Pauschale vereinbart, dann ist eine Abrechnung nicht fällig!!
Ich bitte um eine kurze Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo
es ist eine Vorauszahlung vereinbart.

Ganz ehrlich. Die Höhe der NK für 4 Personen und der Größe der
Wohnung ist echt lächerlich. Wenn auf eine genaue Abrechnung
bestanden wird, kommt mit Sicherheit eine fette Nachzahlung
raus. Ich würde nichts machen.

Hallo
das würde ich nicht unbedingt sagen, wir wohnen jetzt in einem etwas größerem Haus und haben bereits die 1. Abrechnung erhalten, und da haben wir fast 100 euro zurückbekommen. Ich finde es vom Vermieter einfach nur unverschämt, sich einfach gar nicht zu rühren, denn ich denke, dass wir auch dort etwas zurückerhalten, zumal die Kosten ähnlich sind wie in dem jetzigen Haus.
Wenn er noch Ansprüche hätte, würde er sich garantiert schon gekümmert haben, denn der besitzt mehrere Wohnungen und müßte sich eigentlich damit auskennen.

man muss doch das ganze jahr rechnen. Die Abrechnung war doch nur für eine kurze Heizperiode. Nämlich von da an, wo es richtig kalt wurde und man die Heizkörper aufdreht bis Dezember. Klar, dass man da was zuück bekommt.

man muss doch das ganze jahr rechnen. Die Abrechnung war doch
nur für eine kurze Heizperiode. Nämlich von da an, wo es
richtig kalt wurde und man die Heizkörper aufdreht bis
Dezember. Klar, dass man da was zuück bekommt.

wieso heizperiode… ich meine doch auch die Nebenkosten nicht die Heizkosten, die werden bei uns mit den Stadtwerken direkt abgerechnet und nicht über den Vermieter, der rechnet hier lediglich das Abwasser, und das liegt ja am eigenen Wasserverbrauch, der is bei uns durchgehend gleich, und die üblichen Nebenkosten, wie Müllgebühren, Grundsteuer und Versicherungen. Mehr kommt da nicht zusammen.

Hallo logoline,

es ist hier zu unterscheiden zwischen den beiden Abrechnungsjahren.

2009: Ich gehe davon aus, dass der Abrechnungszeitraum bisher das Kalenderjahr war. Dann muss spätestens im Dezember 2010 die Betriebskosenabrechnung zugestellt werden.

2008: Die Abrechnung hätte spätestens am 31.12.2009 zugestellt werden müssen (Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, s. o.).
Es gibt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.3.2005, veröffentlicht am 6.4.2005, das besagt, dass der Mieter eines beendeten Mietverhältnisses die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen kann, wenn der Vermieter die fristgerechte Abrechnung versäumt.
Nachzulesen im Internet unter „www.123recht.net“, suchen mit „Betriebskosten“ und „Rückzahlung“.
Ob die Entscheidung in Ihrem Fall hilft, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall müssen Sie den Vermieter mahnen und eine Frist zur Abrechnung und ggf. Erstattung setzen, dabei können Sie auf das zitierte Urteil hinweisen.

Wenn der Vermieter nicht abrechnet bzw. zahlt, bleibt Ihnen nur der Weg der Klage. Die Kosten müssen Sie vorstrecken, da es sich um einen Zivilprozeß handelt. Im ungünstigsten Fall, Sie gewinnen, aber der Vermieter ist zahlungsunfähig, tragen Sie auch die Kosten der Gegenseite.

Bevor Sie klagen sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlichen Rat holen, z. B. bei der Verbraucherzentrale, beim Fachanwalt oder beim Mieterverein.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Schütt