Wenn man jetzt seine Nebenkostenrechnung bekommen hat und man dort feststellt, das das ganze Jahr mit zwei Personen berechnet wurde, obwohl in dem Haushalt eine der Personen im Mai verstorben ist, wie lange hat man dann Widerrufsrecht und was muß man beim Widerruf alles beachten.
Wenn z.B. vom Vermieter gesagt wurde, das man den Widerruf ruhig per Fax einreichen könnte, man aber nur 14 Tage dazu Zeit hat. Ist das so richtig??
Manche Fragen verstehe ich nicht. Da stelle ich mich wohl zu blöd an.
Was hindert dich daran ein Blatt Papier zu nehmen und genau das was hier in deinem Beitrag steht, an den Vermieter zu schreiben. Was nützt es dir, wenn ich dir sage, dass deine Frist 12 Monate beträgt? Was nützt es dir, wenn ich dir sage, dass du es als Brief schicken solltest und nicht als Fax?
Wenn man jetzt seine Nebenkostenrechnung bekommen hat und man
dort feststellt, das das ganze Jahr mit zwei Personen
berechnet wurde, obwohl in dem Haushalt eine der Personen im
Mai verstorben ist, wie lange hat man dann Widerrufsrecht und
was muß man beim Widerruf alles beachten.
Bitte mal zunächst den genauen Abrechnungszeitraum von-bis prüfen.
Geht es vielleicht um den letzten Abrechnungszeitraum nicht um diesen idR noch laufenden?
Ansonsten: http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
(3)…„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“
Wenn z.B. vom Vermieter gesagt wurde, das man den Widerruf
ruhig per Fax einreichen könnte, man aber nur 14 Tage dazu
Zeit hat. Ist das so richtig??