1 Wohnung wurde mit 145 m2 Wohnfläche angegeben bzw. zum Verkaufen angegeben(Neubau).
Tatsächlich ist die Wohnfläche aber nur 125 m2
(die anderen 20 m2 wurde durch 50% Balkonanteil miteingerechnet).
Die Nebenkosten soll nun 2,50 €/m2 betragen.
Frage: Rechnet man nun die 2,50 €/m zum tatsächlichen Wohnfläche, also 125 m2 , oder die 145 m2 ?
Wie ist hier die allgemeine Regel/Gesetz überhaupt ?
Hallo,guten Tag
Die Nebenkosten werden in diesem Fall mit 145,qm angerechnet.Wobei 50% für den Balkon schon hoch sind.In der Regel werden 1/3 bis 1/2 der Balkonfläche berechnet.Es muss schon ein sehr schöner Balkon sein zum Beispiel: Uneinsehbar, Teil- Überdacht usw. damit man 50% berechnen kann.
Heizung, Warmwasser werden nach Verbrauch berehnet. Aber zu Bedenken:Alle anderen Kosten werden nach qm berechnet, und das kann teuer werden.Darum würde ich versuchen den Balkon mit 1/3 berechnen zu lassen.
mit freundlichen Grüßen a.g.
danke für diese Info.
ja, 50% vom Balkon wurde angerechnet und ich habe 3 Balkone, zusammen mag das 20m2 aus. ;-(((
Die balkone sind ganz normal und nichts besonderes.
Balkonflächen werden nach der Wohnflächenverordnung (im Internet leicht zu finden) gemäß § 4 zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet.
Und so werden sie auch bei den Betriebskosten berücksichtigt. Grundsätzlich gilt also die Anrechnung von 1/4 der Fläche.
In einem Fall hat der BGH entschieden, daß „Lage, Ausrichtung und Nutzbarkeit“ für die Flächenermittlung ohne Bedeutung sind.
Sie sollten den Vermieter darauf aufmerksam machen, daß die Berechnung zu 25% bei Neuverträgen vorgesehen ist und die Betriebskosten /-vorauszahlungen) entsprechend zu berechnen sind.
Inwieweit Sie sich auf einen Streit einlassen sollten, kann ich nicht beurteilen. Bevor es zum rechtsstreit kommt, sollten Sie sich beim Mieterverein oder der Verbrauchzentrale Rat holen.
Allgemeinn üblich ist die Anwendung der Wohnflächenverordnung und wird vielfach mangels anderweitiger Vereinbarung als Grundlage herangezogen. Diese ist allerdings nicht allgemeinverbindlich, es kann also auch eine andere Berechnungsgrundlage vereinbart werden, z. B. eine DIN Norm oder dergleichen.
Ausgehend von der Wohnflächenverordnung zählt ein Balkon auch zur Wohnfläche. Dieser sind i. d. R. mit einem Viertel, höchsten jedoch 50% der Fläche anzusetzen. Insoweit wäre der Ansatz der 50% zulässig, wenn nicht besondere Gegebenheiten vorliegen (z. B. Schrägen etc.).
Nachdem der Balkon auch zur Wohnfläche zählt, ist es m. E. n. auch zulässig, diesen Anteil bei der Berechnung der Nebenkosten mit einzubeziehen.
Hoffe, ich konnte helfen, auch wenn es vielleicht nicht die erhoffte Antwort ist.
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Hallo guten Tag
Bitte versuchen Sie die angerechneten Balkonfächen zu drücken. bei drei Balkonen könnt der Vermieter schon etwas kulanter sein. (schriftlich)
mit freundlichen Grüßen a.g.
vielen Dank für Eure Antworten.
OK, ich werde mal mit dem Hausverwaltung diskutieren müssen. Es liegt hier kein Vermieter vor. Ich bin selbst der Wohnungseigentümer. Die Wohnung ist neu und befindet sich noch im Bau.
Ich denke, ich habe hier schlechte Karten, die Nebenkosten ohne Balkonanteil, zu berechnen.