Nebenkosten zu hoch?

Guten Tag.

Problem:

Typ1+Typ2 haben gemeinsam eine 2 1/2 Zimmer Wohnung (privat) für 360EUR Kaltmiete.

  • 120€ Nebenkosten.

Beide waren letztes Jahr oft nicht in der Wohnung. Und auch in diesem Jahr müsste man überlegen ob diese 120EUR gerechtfertigt sind.

Gartenpflege

Nachbar zahlt für die gleiche Wohnung 370EUR inkl. Nebenkosten!!

Wohnung ist 63qm²

Ist es im fiktiven Fall eine NK-Vorauszahlung oder eine Pauschale?

vnA

jeden Monat:
360€ Kaltmiete + 120€ Nebenkosten

Ist es im fiktiven Fall eine Vorauszahlung oder eine Pauschale?

Gruß,
Max

Hi,

sind in diesem fiktiven Betrag von 120 € nur die genannten Nebenkosten enthalten:

Gartenpflege

nochmal eine korrektur des beitrags.
wir wohnen in der wohnung schon seit oktober 2008.
2009 haben wir auch keine abrechnung erhalten.
ich habe gelesen, dass man es irgendwie rückwirkend zurückverlangen kann?!

nochmal ganz langsam:
Ist das eine NK-Pauschale oder eine Vorauszahlung?

Die Frage ist doch nicht so schwer. Schau einfach im fiktiven Mietvertrag nach oder frage einen Anwalt.

vnA

es ist eine Vorauszahlung.

Na, das ist jetzt doch mal eine Ansage.
Also, im erfundenen Fall wurden monatlich Vorauszahlungen geleistet. Wichtig ist dann noch der Abrechnungszeitraum. Üblich ist dabei jeweils der 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres. Wenn in dieser Art abgerechnet wird/wurde, dann hat der VM 12 Monate Zeit aus einer Abrechnung noch fehlende weitere Beträge anzufordern. Beispiel:
Vorauszahlung 120,- €/mon = 1.440,- € im Jahr. Wenn nun die Abrechnung einen Betrag von 1.500,- € ergäbe, müssten noch 60,- € nachgezahlt werden. Ist der Abrechnungszeitraum vorbei, kann der VM das nicht mehr fordern. Bleibt aber etwas übrig, kann der M das bis zur Verjährung (3 Jahre) vom VM fordern.
Weigert sich der VM trotz Aufforderung eine NK + HK-Abrechnung zu erstellen, so kann man ihn auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlung verklagen (unter Umständen). Allerdings kann er inerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist die Abrechnung nachliefern und man muss als M bis zur Höhe der Vorauszahlung an ihn bezahlen. (Außer Spesen und Ärger nichts gewesen)

Für 2009 muss, wenn der Abrechnungszeitraum wie in der Mehrzahl der Fälle üblich das Kalenderjahr ist, bis 31.12.2010 abgerechnet sein. Für 2008 kann keine weitere Forderung mehr entstehen, es muss trotzdem abgerechnet werden (wenn M dies so will).

Warmmiete ist kein Vergleichsmaßstab.
Anwesenheit kein Abrechnungskriterium.

Auf jeden Fall Belege prüfen oder besser prüfen lassen.

vnA

vnA

1 „Gefällt mir“