Nebenkosten zu hoch

Hallo
im Mietvertrag steht der Vermieter versichert dass die Nebenkostenvorauszahlung den erwartenden Kosten ensprechen.
Die NK bestehen grösstenteils aus fixen verbrauchsunabhängigen Posten und sind seit Jahren konstant. Der Mieter muss jährlich einen grösseren, immer ähnlich hohen Betrag nachzahlen.
Frage:
Wie ist sowas rechtlich zu sehen - Muss der Mieter Nachzahlen?

Danke für Antworten
Hans

Hallo, wenn sich jährlich die hohen Nachzahlungen ergeben, ist das
ein Zeichen, dass der VM die Vorauszahlungen nicht anpasst.
In der Regel dürften erhöhte Vorauszahlungen auf Grund des
Mietvertrages möglich sein. Als Mieter würde ich mich auf die hohen
Nachzahlungen einstellen und das Geld solange auf Sparkonto
einzahlen. Gruß

Hallo, wenn sich jährlich die hohen Nachzahlungen ergeben, ist
das
ein Zeichen, dass der VM die Vorauszahlungen nicht anpasst.

das ist nicht mein problem. mir gehts darum dass die nebenkosten konstant höher sind als im mietvertrag genannt und dass im mietvertrag tatsächlich steht dass die nebenkostenvorauszahlungen deckend sind.
es besteht der verdacht, dass die nk bewusst klein gehalten sind als lockmittel. nur ist diese vereinbarum im mietvertrag rechtlich von belang?

Hallo,

Die NK bestehen grösstenteils aus fixen verbrauchsunabhängigen
Posten und sind seit Jahren konstant.

Was heißt ‚größtenteils‘?

Der Mieter muss jährlich
einen grösseren, immer ähnlich hohen Betrag nachzahlen.

Wie wäre es denn, wenn der Mieter sich einfach mal die genaue Aufschlüsselung der Kosten anschaut? Und prüft, ob diese Kosten im Mietvertrag genannt werden?
Gruß
loderunner

Hallo,

Die NK bestehen grösstenteils aus fixen verbrauchsunabhängigen
Posten und sind seit Jahren konstant.

Was heißt ‚größtenteils‘?

Hauptsächlich Wasser (eigener Verbrauch war geringer als Schnitt D.) und ein wenig Allgemeinstrom. Gering im vgl. zu z.B. Hausmeister, Versicherung ect.

Wie wäre es denn, wenn der Mieter sich einfach mal die genaue
Aufschlüsselung der Kosten anschaut? Und prüft, ob diese
Kosten im Mietvertrag genannt werden?

Glaub mir, das ist passiert. Mir gehts nur um den Passus im Mietvertrag in dem der VM zusichert die Vorauszahlungen wären kostendecken berechnet. Ergibt sich daraus etwas wenn es nicht stimmt?

Kostendeckend zum Zeitpunkt der Mietvertragsverhandlung.
Mindestens seit der ersten Abrechnung ist das mE hinfällig. Dass dann keine Erhöhung erfolgte ist ein Entgegenkommen, ein zinsloser Kredit, des Vermieters.

vnA

Kostendeckend zum Zeitpunkt der Mietvertragsverhandlung.

Selbst da schon nicht, da die erste NK Abrechnung was anderes spricht, imo

Mindestens seit der ersten Abrechnung ist das mE hinfällig.
Dass dann keine Erhöhung erfolgte ist ein Entgegenkommen, ein
zinsloser Kredit, des Vermieters.

Den er von der Hausverwaltung weitergibt.

Hallo,

Hallo, wenn sich jährlich die hohen Nachzahlungen ergeben, ist
das
ein Zeichen, dass der VM die Vorauszahlungen nicht anpasst.

das ist nicht mein problem. mir gehts darum dass die
nebenkosten konstant höher sind als im mietvertrag genannt und
dass im mietvertrag tatsächlich steht dass die
nebenkostenvorauszahlungen deckend sind.
es besteht der verdacht, dass die nk bewusst klein gehalten
sind als lockmittel. nur ist diese vereinbarum im mietvertrag
rechtlich von belang?

vielleicht hilft das weiter:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beko_v…

Viel Gruß Tara

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danke