Nebenkosten zu spät abgerechnet?

Ein Vermieter hat Ende Januar 2004 die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum Januar 2002 bis Dezember 2002 verschickt. Muß der Mieter diese noch bezahlen, da diese erst mehr als 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum erstellt wurde?

Und angenommen, er muß sie nicht bezahlen, hat sich aber vom Vermieter in Unkenntnis dessen zu einem Ratenzahlungsvertrag drängen lassen, in dem steht, dass der Schuldner auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld verzichtet, muß er dann trotzdem weiterzahlen?

Ein Vermieter hat Ende Januar 2004 die Nebenkostenabrechnung
für den Abrechnungszeitraum Januar 2002 bis Dezember 2002
verschickt. Muß der Mieter diese noch bezahlen, da diese erst
mehr als 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum erstellt
wurde?

Eigendlich nicht mehr, aber

Wenn er nicht abrechnen konnte darf er abrechnen
Wichtig dabei er darf dieses Hindernis nicht selbst gesetzt haben.
Wenn in der Zwischenzeit eine Abrechnung eines danach liegenden Zeitraumes erfolgte geht auch das nicht.

Und angenommen, er muß sie nicht bezahlen, hat sich aber vom
Vermieter in Unkenntnis dessen zu einem Ratenzahlungsvertrag
drängen lassen, in dem steht, dass der Schuldner auf
Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der
Höhe der Schuld verzichtet, muß er dann trotzdem weiterzahlen?

Nein muss er nicht, es steht da im BGB entgegenstehnede Vereinbahrungen sind unwirksam.

Es ist fraglich ob man gezahltes wiederbekommt.

M.E. Jein
wenn man zahlte in Unkenntnis bez Ablauf der Auchlussfrist. dann ist zumindest das gezahlte futsch.
wenn man getäuscht wurde, man müsse zahlen, gar verknüft mit einer Drohung dann bekommt man auch das gezahte wieder.

Jakob

Vielen Dank für die Antwort.

Clara.