Nebenkosten zu spät - Vermieter Schuld?

Folgende Situation: Mieter A bekommt seine Nebenkostenabrechnung erst Mitte Januar, also nach Ablauf der 12 Monats Frist. Der Vermieter macht geltend, dass die Verzögerung zu Stande kam, weil er selbst auf die Abrechnung der Stadtwerke warten musste, die auch verspätet kam. Muss der Mieter, da die Verzögerung an sich nicht im Verschulden des Vermieters lag, eine eventuelle Nachzahlung leisten?

Danke und Gruß

ich weiß jetzt nicht, wie es mit dem „beweis“ aussieht, aber grundsätzlich muss der mieter zahlen, wenn die schuld für die verzögerung nicht beim vermieter zu suchen ist - was ja hier derfall wäre.

Hallo,

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

(3)… Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet…

Genau so ein Fall ist der beschriebene.