Nebenkosten zurückfordern

Habe letzte Woche gemerk, dass mein ehemaliger Vermieter mir die Kosten für die Verwaltung in der Nebenkostenabrechnung angerechtet hatte. Ich weiss das das nicht rechtens ist.
Die Abrechnung ist von 2005 für das zurückliegende Jahr 2004.
Kann man da heute noch was zurückfordern oder ist das komplett verjährt?

Danke für die Antworten!

Hallo, guten Tag
Warum haben Sie nicht sofort Reklamiert ?
Sie sind verpflichtet die Abrechnung zu prüfen.
Ihre Zahlung ist zugleich die Forderung anerkannt zu haben.
Versuchen Sie im Guten den Vermieter darauf hinzuweisen das er unberechtigt die Verwaltung mit einbezogen hat.Vielleicht können Sie noch was retten.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Ja heutzutage hätte ich sofort reklamiert, weil ich weiss das das nicht berechnet werden kann!

Hallo Jupp1976,

nach meiner Kenntnis ist Dein Anspruch verjährt, aber ich bin kein Jurist und deshalb ist diese Antwort auch nur meine Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

5 Jahre?? das ist verjährt. Aber dennoch versuchen und um Rückzahlung bitten (vielleicht zahlt er ja doch noch).
Evtl. noch schreiben, wenn kein Zahlungseingang, dann sei zu prüfen, ob wegen versuchten Betruges strafrechtliche Massnahmen einzuleiten seien (nicht schreiben: Anzeige, nur Massnahmen, welche auch immer).
Viel Glück

Hallo,

ich glaube, ich habe schon drauf geantwortet. Profilaktisch dann halt noch mal.

Also, alles was mit Ablauf von 3 Jahren, ab Ende des Kalenderjahres ist, ist verjährt.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Auch, wenn es nicht das gewünschte Ergebnis war.

Es gibt allerdings evtl. noch den Weg des „Neubeginns der Verjährung“, wenn dein Vermieter die Falschberechnung anerkennen würde, sich aber dennoch weigern würde es zu erstatten (Anerkennung des Anspruchs nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Das sollte dann allerdings ein ReA machen!!!

Gruß
stgausr

Hallo,

der Gesetzgeber räumt dem Mieter einen 12 monatigen Zeitraum nach Zugang der Abrechnung ein, nach der er Einwände gegen die Abrechnung vorbringen kann. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.

Die Widerspruchsfrist für den Mieter bei einer Nebenkostenabrechnung beträgt 1 Jahr. Somit können sie heute in diesem Fall leider nicht mehr widersprechen.
(Siehe auch http://www.hausblick.de/abrechnen-haus-verwaltung/12…)