Nebenkosten zusätzlich noch MwSt

Hallo darf der Vermieter auch noch zusätzlich für Nebenkosten für gewerberäume die MwSt verlangen. 
Der will auch das ich für das ganze Jahr die Nebenkosten in voraus gezahlt haben.
Ist das ratsam. 
Ich danke euch

Hallo
Wenn Sie in Ihren Gewerberäumen einer Tätigkeit nachgehen, bei der Sie Ihre Leistung mit Umsatzsteuer anbieten, kann der Vermieter zur Kaltmiete und Betriebskostenvorauszahlung
Umsatzsteuer verlangen. Bekommen Sie vom FA wieder, bzw können Sie Ihren Umsätzen gegenrechnen.
Nebenkosten sollten nur monatlich zu der Miete gezahlt werden.

Was ist das für ein Gewerbe bzw Branche, in der Sie arbeiten?
mfg Lauberalle Verwalter in Dresden

Wenn der Vermieter optiert hat, ist auch die NK-Abrechnung USt-pflichtig. Rechnungen auf denen die MWSt ausgewiesen ist fließen Netto ein, Gebühren und Versicherungen Brutto. Und hinten kommen dann die 19% drauf. Die man als USt-pflichtiger Gewerbetreibender als Vorsteuer verrechnen kann.
Abschläge auf die NK-Abrechnung im Lauf des Jahres sind absolut üblich und auch für alle Beteiligten sinnvoll.

vnA

Friseur salon ist es.
Ja aber er will das ich die Nebenkosten für ein ganzes Jahr voraus zahle uns das ist sehr viel

Zukunft!
Hi, es genügt eine Frage 1x einzustellen und nicht im nahezu stündlichen Abstand 3x hintereinander.
MfG ramses90

Mein Gott, wenn ich das vorher gesehen hätte …
dann hätte ich auf Posting #2 gar nicht mehr geantwortet

Bei uns sagt man da:
Hopfen und Malz verloren

Sorry - miete am besten gar nicht an und eröffne auch kein Geschäft, denn das wirst Du mit Sicherheit gegen die Wand fahren

arme Welt …

Wenn der Vermieter optiert hat, d.h. er will die MWSt kassieren weil er vermutlich Vorsteuern geltend machen kann und diese höher sind als die erhaltene MWSt. Somit bekommt er vom Finanzamt den Diff.-Betrag erstattet (Diff. zwischen der Vorsteuer, die er vom Finanzamt zurückbekommt u. der MWSt, die er abführen muß).
Nebenkosten für das ganze Jahr im voraus zu bezahlen würde ich ablehnen. Üblich ist es, mtl. eine Pauschale zu zahlen und die Endabrechnung im neuen Jahr abzuwarten. In der Regel gibt es eine Nachzahlung.
Gruß, Charly-Heinz