Nebenkosten

Hallo,

ich muss wohl nicht um-die-Ecke formulieren, denn es ist eine einfache Frage:

Werden (Miet-)Nebenkosten in einem Mehrfamilienhaus über die jeweilige Anzahl der Personen der einzelnen Mietparteien oder über die Zahl der jeweils gemieteten Quadratmeter berechnet?

Und: Ist das individuell vom Vermieter handzuhaben oder gibt es dafür ein Gesetz?

Danke schon jetzt

Anja

hallo Anja

Werden (Miet-)Nebenkosten in einem Mehrfamilienhaus über die
jeweilige Anzahl der Personen der einzelnen Mietparteien oder
über die Zahl der jeweils gemieteten Quadratmeter berechnet?

hängt vom jeweiligen Mietvertrag ab

gibt es dafür ein Gesetz?

nein - gibt es nicht

die Umlage der Betriebskosten ist nicht geregelt und somit zwischen den Parteien frei verhandelbar

mfg
ED

Hallo,

Werden (Miet-)Nebenkosten in einem Mehrfamilienhaus über die
jeweilige Anzahl der Personen der einzelnen Mietparteien oder
über die Zahl der jeweils gemieteten Quadratmeter berechnet?

das ist unterschiedlich. Manche Nebenkosten werden pro Kopf berechnet, manche Nebenkosten werden pro Quadratmeter berechnet, manche Nebenkosten werden pro Wohneinheit berechnet. Welche meinst Du?

Gruß,

Malte

Hi,

Werden (Miet-)Nebenkosten in einem Mehrfamilienhaus über die
jeweilige Anzahl der Personen der einzelnen Mietparteien oder
über die Zahl der jeweils gemieteten Quadratmeter berechnet?

Und: Ist das individuell vom Vermieter handzuhaben oder gibt
es dafür ein Gesetz?

schon gelesen? FAQ:1341

Gruß Stefan

servus

schon gelesen? FAQ:1341

wo ist hier der Bezug zur Ausgangsfrage?

ED

Hi,

servus

schon gelesen? FAQ:1341

wo ist hier der Bezug zur Ausgangsfrage?

inwiefern fehlt er denn?

Hi,

schon gelesen? FAQ:1341

wo ist hier der Bezug zur Ausgangsfrage?

Ich habe die FAQ gelesen und sehe den Zusammenhang auch nicht.

Gruß,
Anja

gibt es dafür ein Gesetz?

nein - gibt es nicht

doch, gibt es.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Wenn nichts vereinbart worden ist, müssen sie nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Ausnahme: Betriebskosten, die nach einem erfassten Verbrauch abgerechnet werden. (vgl. Satz 2 dort)
Außerdem ist die Heizkostenverordnung zu beachten, die - soweit ich weiss - sogar zwingendes Recht ist, also jedenfalls per AGB nicht abbedungen werden kann.

Gruß, trobi

Jedenfalls ist die FAQ teilweise falsch beantwortet.

Dieses Ermessens des Vermieters mangels ausdrücklicher Vereinbarung gibt es schon seit mehreren Jahren nicht mehr.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Gruß, trobi

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Hi trobi,

das :

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

hilft mir schon ein ganzes Stück weiter.

Dazu noch zwei Fragen:

Habe ich das richtig verstanden, dass eine für den (naturgemäß) zurückliegenden Berechnungszeitraum - 2005 z.B. - Betriebskostenabrechnung nicht angefochten werden kann, allerdings eine neue Vereinbarung für den nächsten - 2006 - möglich ist? Und das, obwohl der nächste Abrechnungszeitraum - eben 2006 - jetzt im Oktober ja auch schon fast verstrichen ist? (Ich hoffe, ich drücke mich halbwegs verständlich aus)

Und 2.
Es ist mir nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise für Betriebskosten/Umlagen für eine Mietwohnung eine monatliche Abschlagszahlung in Höhe von 60 € veranschlagt ist, zum Abschluss des Abrechnungszeitraums aber eine Nachzahlung in Höhe von 550,- € gefordert wird (zugrundegelegt eine Umlegung über qm ohne Heizkosten ! ). Wie soll man das verstehen?

Danke schon jetzt…

Gruß, Anja

Habe ich das richtig verstanden, dass eine für den
(naturgemäß) zurückliegenden Berechnungszeitraum - 2005 z.B. -
Betriebskostenabrechnung nicht angefochten werden kann,
allerdings eine neue Vereinbarung für den nächsten - 2006 -
möglich ist? Und das, obwohl der nächste Abrechnungszeitraum -
eben 2006 - jetzt im Oktober ja auch schon fast verstrichen
ist? (Ich hoffe, ich drücke mich halbwegs verständlich aus)

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Und da bitte Absatz 3 lesen.
Die Abrechnung von 2005 dürfte ja in der Regel erst vor wenigen Wochen/Monaten zugegangen sein. Natürlich kann man dagegen noch Einwände geltend machen.

Deine Frage ist deshalb etwas unklar weil Du einmal von „anfechten“ und einmal von „neue Vereinbarung“ sprichst.
„Neu vereinbaren“ (= einvernehmlich) kann man jederzeit fast alles, sogar für rückwirkende Zeiträume.
Meistens ist es ja aber so, dass der Mieter die Abrechnung des Vermieters für falsch hält, und dafür gibt es eben die Fristen.

Und 2.
Es ist mir nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise für
Betriebskosten/Umlagen für eine Mietwohnung eine monatliche
Abschlagszahlung in Höhe von 60 € veranschlagt ist, zum
Abschluss des Abrechnungszeitraums aber eine Nachzahlung in
Höhe von 550,- € gefordert wird (zugrundegelegt eine Umlegung
über qm ohne Heizkosten ! ). Wie soll man das
verstehen?

Wenn die Abrechnung als solche in Ordnung ist, dann ist das eben so.
Theoretisch braucht man gar keine Abschlagszahlung vereinbaren, dann zahlt man eben > 1.000 EUR am Ende des Jahres auf einmal.
Oder steht in dem Mietvertrag: „Mit der Abschlagszahlung sind die Nebenkosten pauschal abgegolten.“ ?
Die Zahlen an sich sagen GAR NICHTS aus. Eine kleine Orientierung bietet:

http://www.mieterbund.de/pdf/bks_2005.pdf

Wenn man Beträge berechnet bekommt, die deutlich darüber liegen, dann ist das ein Anhaltspunkt sich das mal genauer anzugucken.

Gruß trobi

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