Hallo Zusammen,
ich finde diese Plattform toll.
Ich brauche genaue Informationen über folgende Angaben:
Ich wohne auf einem Bauernhof, 3 Mietparteien und vermieter, also 4 Wohneinheiten. Wir sind nicht am Kanal angeschlossen. Hier findet jährlich eine Abwasseranalyse statt. Auch muss das Trinkwasser untersucht werden.Der Hof hat einen eigenen Brunnen. Die Wohnungen werden mit Flüssiggas versorgt. Ich finde auf meiner Abrechnung Wartung der Gastherme, Wartung der Heizung und Wartung der Kleinkläranlage.
Frage: Darf der Vermieter die Kosten für die Abwasseranalysen pro Parameter, die Kosten für den Abtransport und die Behandlung des Klärschlammes umlegen?
Es gibt eine Gebäudeversicherung. Bei Nachfrage teilte mir die Versicherung mit, dass es sich um eine Pro Produkt Versicherung handelt. D.h. der ganze Hof mit Unterstellplätzen von Traktoren, Scheunen, die Wohnung, Heizungsräume usw. sind in dieser Versicherung enthalten. Es wurde eine Versicherungssumme festgelegt und nicht die Quadratmeter. Meine Wohnung hat 73 Quadratmeter. Und ich wohne seit dem 01.07.2012 auf diesem Hof.
Wer kann helfen. Vielen Dank.
Hallo!
Natürlich darf man die Kosten für die Abwasserentsorgung umlegen.
Es spielt keine Rolle ob es sich um zentralen Kanal oder um Kleinkläranlage handelt. Und auch alle Nebenkosten der Kleinkläranlage,wie Schlammabfuhr oder Analysekosten der Wassergüte der Verrieselung gehören dazu.
Und Wartungskosten,Stromkosten für die Pumpen dort usw.
Aber auch diese Gesamtkosten müssen anteilig umgelegt werden.
Die Gebäudeversicherung kann ebenfalls umgelegt werden.
Allerdings die für das vermietete Wohnhaus,nicht für sonstiges,wie Betriebgebäude auf einem landwirtschaftlichen Betrieb.
Sollte das nur eine pauschale Prämie sein,dann muss man die eben anteilig berechnen,so das nur der Wohngebäudeteil auf die Mieter umgelegt wird.
MfG
duck313