Nebenkostenabrechng. bei Mieterwechse + Leerstand

Hallo ihr lieben Wissenden,

ich gestehe: Ich steh grad auf dem Schlauch. Ich muss die Nebenkostenabrechnung
machen für meine Mieter und hatte im fraglichen Zeitraum erstmals Mieterwechsel
und Leerstand. Und je länger ich mir die Materie anschau, desto irrer und wirrer
werde ich:

Mieter A war im Abrechnungsjahr 4 Monate in der Wohnung.
Wohnung stand 1 Monat leer.
Mieter B war dann 7 Monate in der Wohnung (und ist es zum Glück noch).

Jetzt haben die weniger verbraucht als vermutet. Ich erstatte nach Verrechnung
mit der jeweiligen Vorauszahlung also Mieter A 4/12 des Überschusses, Mieter B
7/12 - und behalte 1/12 … oder wie?

Das ist vermutlich eine höchst dackelhafte Frage. Gelächter ist gestattet - Hilfe
dringend erwünscht.

Schon jetzt schönen Dank!
LG
Edith

Laienmeldung
Hi,

unabhängig davon, das einiges nach Gradtagen abgerechnet wird, würde ich den Überschuß 4/11 zu 7/11 aufteilen.

Gruß,
Micha

Hallo Edith,

ich gestehe: Ich steh grad auf dem Schlauch. Ich muss die
Nebenkostenabrechnung
machen für meine Mieter und hatte im fraglichen Zeitraum
erstmals Mieterwechsel
und Leerstand. Und je länger ich mir die Materie anschau,
desto irrer und wirrer
werde ich:

Mieter A war im Abrechnungsjahr 4 Monate in der Wohnung.
Wohnung stand 1 Monat leer.
Mieter B war dann 7 Monate in der Wohnung (und ist es zum
Glück noch).

Jetzt haben die weniger verbraucht als vermutet. Ich erstatte
nach Verrechnung
mit der jeweiligen Vorauszahlung also Mieter A 4/12 des
Überschusses, Mieter B
7/12 - und behalte 1/12 … oder wie?

Um welche Kosten geht es ? Sind es Grundsteuer, Versicherungen, Wasser, Strom und dann, wie wurden bisher die Positionen abgerechnet ( nach qm, Wohneinheiten usw.) Ist auch die Heizung betroffen ? Gibt es eine Fremdabrechnung ? Sieht diese vor, dass der Auszug des 1. Mieters abgerechnet wird, der Leerstand getrennt ist und der 2 Mieter den Rest trägt ?

Das ist vermutlich eine höchst dackelhafte Frage. Gelächter
ist gestattet - Hilfe
dringend erwünscht.

Mit Sicherheit nicht. Gerade bei einem Umzug oder bei Leerstand gibt es oft Unklarheiten.

Ich bin gerne bereit Dir weiteren Rat zu geben. Sinnvoll wäre aber, wenn Du Dich direkt mit mir in Verbindung setzen würdest.

Gruss Günter

Mail ist unterwegs
Hallo Günter,

eine E-Mail an dich ist unterwegs. Wäre toll, wenn du mir helfen könntest. Eine
Kurzversion unserer Findings kann ich dann ja hier nochmals reinstellen,
vielleicht interessiert das ja auch andere Leser.

Schon jetzt ein herzliches Dankeschön!

Edith

Hallo Micha,

unabhängig davon, das einiges nach Gradtagen abgerechnet wird,
würde ich den Überschuß 4/11 zu 7/11 aufteilen.

Der Abrechnungszeitraum ist der 01.01.02 bis 31.12.02. Es sind also zwölf Monate. Eine Berechnung mit 11 Monaten würden bedeuten, dass beide Mieter die Kosten des Leerstandes der Wohnung für den Vermieter zahlen müssen. Da diese Kosten bei den Mietern aber nicht angefallen sind zählt dies zum Abrechnungsbetrug. Es muss hier - mit Ausnahme der Heiz- und Warmwaserkosten - tagegenau abgerechnet werden. Bei den Verbrauchswerten wird dann - wenn keine Zwischenablesung durch eine Wärmedienstfirma erfolgt nach Gradzahlen abgerechnet, die festen Kosten nach qm werden nach Tagen umgerechnet.

Eine Berechnung mit /11 bedeutet zwar, dass der Vermieetr möglicherweise seinen Anteil von angenommen 150 EURO spart. Aber … wenn der Mieter wegen Abrechnungsbetruges fristlos kündigt muss der Vermieter Schadenersatz in Höhe sämtlicher Umzugskosten, also auch Kaution und Maklerkosten, Neuanschaffung oder Änderung von Vorhängen oder Bodenbelägen und bis 24 Monate die Mietdifferenz für eine gleichwertige Wohnung zahlen. Ich weiss zwar aus der Praxis, dass es solche Verrückte gibt, die 150 EURO sparen wollen und bis zu 15 EURO riskieren, aber das Jahr hat nun mal 12 Monate und der Leerstand kann nicht durch Änderung der Monate in einem Jahr auf die Mieter umgelegt werden.

Ein Überschuss kann nicht nach den Tagen, Wohnfläche umgerechnet werden. Der Vermieter muss die Kosten ermitteln und dann die Vorauszahlungen anrechnen. Was unter dem Strich heraus kommt, Guthaben oder Nachzahlung, ist an den Mieter zu zahlen oder vom Mieter zu zahlen. Überschuss eines Mieters kann also nie auf den anderen Mieter verteilt werden.

Gruss Günter

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Hallo Micha,

Ich weiss zwar aus der Praxis, dass es solche

Verrückte gibt, die 150 EURO sparen wollen und bis zu 15 EURO
riskieren,

soll 15.000 EURO heissen.

Gruss Günter

Danke für die Aufklärung!
Hallo Günter,

noch mal ein „öffentliches“ Dankeschön für deine ausführliche Erläuterung per
E-Mail. Ich hab wieder was fürs Leben gelernt und werde diese Infos auch im
Bekanntenkreis weitergeben. Da hat’s just so ein paar Fälle, in denen die
privaten Vermieter in aller Naivität in diese Falle tappen könnten.

Das Leben ist schon arg kompliziert geworden. Nicht mal mehr eine kleine Wohnung
vermieten kann man ohne fachliche Hilfe!

Was täte ich nur ohne die Experten von wer-weiss-was?

LG
Edith

  • akzeptiert- von mir auch, aber Nachfrage
    Hallo,

ok, war also nix, Du musst es besser wissen als ich :wink:.
Allerdings ging es hier ja um eine Rückzahlung - darf der Vermieter da die „übrigen“ (angenommenen) 150 EUR wirklich behalten *grübel*.
Es ging mir hier keinesfalls um das sparen von 150 EUR, sondern um das (vermeintlich) gerechte aufteilen des Überschusses.

Danke für die Aufklärung.

Hallo,

ok, war also nix, Du musst es besser wissen als ich :wink:.
Allerdings ging es hier ja um eine Rückzahlung - darf der
Vermieter da die „übrigen“ (angenommenen) 150 EUR wirklich
behalten *grübel*.
Es ging mir hier keinesfalls um das sparen von 150 EUR,
sondern um das (vermeintlich) gerechte aufteilen des
Überschusses.

Der Überschuss darf nicht aufgeteilt werden. Er muss entsprechend der Zahlung des einzelnen Miters diesem zugeteilt werden in Verbindung mit den Forderungen. Der Vermieter darf kein Geld behalten. Tut er auch nicht, wenn er die Nebenkostenabrehcnung erstellt ( also die Forderungen) und sodann die Vorauszahlungen verrechnet.Guthaben müssen dann erstattet werden. Dein Irrtum war, dass Du bei Deiner Berechnung den Leerstand durch einen anderen Faktor als 12 Monate ( oder 365 Tage) auf einen kürzeren Faktor umlegen wolltest und die Mieter hätten dann die Kosten des Leerstandes zu zahlen.

Gruss Günter

begriffen - Danke! (o.w.T.)
:wink: