Nebenkostenabrechng. : Strom f. Heizung

Strom f. Heizung abrechnen über 1.)„Heizkosten/ Heizkostenverteilung“ = über individuellen Verbrauch oder über 2.)„Allgemeinkosten“(Abrechnung wie Treppenhausstrom) = Verteilung auf Anzahl der Mietparteien ??
Vermieter rechnet nach 2.) ab. Meiner Meinung nach falsch. Wer viel Heizkosten hat, hat auch meist mehr geheizt als andere, also mußte wegen dem auch die Heizung öfter laufen, also mehr Strom verbrauchen. Bei 2.) wird der Verbrauch auf alle gleichmäßig verteilt, trotz unterschiedlichen Heizgebarens.
Regelung ist m.E. in Heizkostenverordnung nicht genau definiert.

Hallo,

Regelung ist m.E. in Heizkostenverordnung nicht genau
definiert.

ich finde das recht eindeutig:

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html

§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
(1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind [soundsoviel Prozent verbrauchsabhängig] zu verteilen. […]
(2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes , die Kosten der Bedienung, […]

Also Szenario 1, meiner Ansicht nach.

Gruß,

Andreas