Nebenkostenabrechnung

Hallo Experten,

ich habe eine Frage zu unserer Nebenkostenabrechnung, da ich solches noch nie gesehen habe. Speziell dreht es sich hierbei um Heizung und Warmwasserverbrauch.

Abgerechnet wird wie folgt: Sämtliche Warmwasser- und Heizungskosten des 3-Parteien-Hauses, in dem wir wohnen, werden in einen Topf geworfen.

Dieser Topf wird dann halbiert. 50% der Gesamtkosten werden verbrauchsabhängig abgerechnet („Verbrauchs-Topf“), die anderen 50% der Gesamtkosten aber nach Wohnungsgröße („Wohnungs-Topf“).

Das heißt konkret: Unsere Wohnung hat 100 Quadratmeter, das ganze Haus hat 365 Quadratmeter - und eben den Anteil, den wir an der Gesamtfläche haben, müssen wir auch am Wohnungstopf zahlen. Der Verbrauchs-Topf wird nach verbrauchten Einheiten aufgeteilt.

Ich hoffe, ich hab das verständlich erklärt. Das ganze Prozedere ist auch so im Mietvertrag festgelegt.

Ist das nicht total ungerecht? Auch, wenn wir gar nichts verbrauchen, müssten wir immer noch unseren Anteil aus dem Wohnungsgrößen-Topf bezahlen - sprich: den Verbrauch der anderen mittragen. Der wird ja auch auf uns umgelegt, weil wir eben die große Wohnung haben. Unser Vermieter bezeichnet dies als „Grundkosten“. Und zu unserer Verblüffung zahlen wir zu zweit damit für eine drei-Zimmer-Wohnung mehr Warmwasser und Heizung als meine Schwiegereltern für ihr ganzes Einfamilienhaus, in dem vier Personen leben.

Wie gesagt, ich hab das alles so noch nicht erlebt, drum mein Erstaunen …

Grüsse
Anna

Hi,

Ist das nicht total ungerecht? Auch, wenn wir gar nichts
verbrauchen, müssten wir immer noch unseren Anteil aus dem
Wohnungsgrößen-Topf bezahlen - sprich: den Verbrauch der
anderen mittragen.

Das ist üblich und auch gerecht: Ansonsten wären z.B. Mieter von „Mittelwohnungen“ bevorteilt, während die Leute aus den Erd- und Dachgeschossen (die diese Wohnungen eigentlich mitheizen) die Zeche zahlen.

Gruß
Stefan

Hallo Anna,

ich habe eine Frage zu unserer Nebenkostenabrechnung, da ich
solches noch nie gesehen habe. Speziell dreht es sich hierbei
um Heizung und Warmwasserverbrauch.

Abgerechnet wird wie folgt: Sämtliche Warmwasser- und
Heizungskosten des 3-Parteien-Hauses, in dem wir wohnen,
werden in einen Topf geworfen.

gesetzlich vorgeschrieben

Dieser Topf wird dann halbiert. 50% der Gesamtkosten werden
verbrauchsabhängig abgerechnet („Verbrauchs-Topf“), die
anderen 50% der Gesamtkosten aber nach Wohnungsgröße
(„Wohnungs-Topf“).

Hier schreibt der Gesetzgeber 3 Varianten vor : 50/50, 40/60 und 30/70 (erste Zahl Grundkosten nach qm, zweite Zahl nach Verbrauch.

Das heißt konkret: Unsere Wohnung hat 100 Quadratmeter, das
ganze Haus hat 365 Quadratmeter - und eben den Anteil, den wir
an der Gesamtfläche haben, müssen wir auch am Wohnungstopf
zahlen. Der Verbrauchs-Topf wird nach verbrauchten Einheiten
aufgeteilt.

Bedeutete bei 10 000 EUR Geamtkosten 50 % = 5000 EUR

5000 : 365 qm = qm-Preis * 100 (Deine Fläche) = Endpreis
5000 : Gesamteinheiten = Preis p. Einheit * Deine Einh = Endbe.

Bei Warmwasser wird der Grundbetrag nicht nach Wohnfläche (ist aber auch zulässig) sondern nach Tagen berechnet.

Ich hoffe, ich hab das verständlich erklärt. Das ganze
Prozedere ist auch so im Mietvertrag festgelegt.

Ist das nicht total ungerecht? Auch, wenn wir gar nichts
verbrauchen, müssten wir immer noch unseren Anteil aus dem
Wohnungsgrößen-Topf bezahlen - sprich: den Verbrauch der
anderen mittragen.

Nein, wenn der Verbrauch mit 50 % abgerechnet wird, habt ihr keinen Anteil zu tragen, wenn kein Verbrauch erfolgt. Was ihr aber zahlen müsst ist der Anteil an den Grundkosten nach der Wohnfläche.

Der wird ja auch auf uns umgelegt, weil wir

eben die große Wohnung haben. Unser Vermieter bezeichnet dies
als „Grundkosten“. Und zu unserer Verblüffung zahlen wir zu
zweit damit für eine drei-Zimmer-Wohnung mehr Warmwasser und
Heizung als meine Schwiegereltern für ihr ganzes
Einfamilienhaus, in dem vier Personen leben.

Ist durchaus möglich. Nur, dafür kann der Vermieter nichts, das ist Gesetz.

Wie gesagt, ich hab das alles so noch nicht erlebt, drum mein
Erstaunen …

Gruss Günter

Ergänzung
Hi Anna,

noch etwas zur Ergänzung der anderen Postings. Daß die Abrechnung auf diese Weise korrekt ist, wurde ja gesagt.
Die Gründe dafür sind zum einen (wie SH… schon sagte) ein Ausgleich zwischen Mittel- und Randwohnungen. Dann mußt Du auch noch bedenken, daß auch außerhalb der Wohnungen (Keller, Waschküche, Treppenhaus, Speicher oder wie das Haus auch immer aussieht) Heizungs- und Warmwasserkosten anfallen. Mit den von Günther genannten Möglichkeiten der Splittung in Grund- und Verbrauchskosten wird hier ein Ausgleich versucht. Da die Splittung aber naturgemäß fix ist, wird sie natürlich nie die realen Verhältnisse im Haus wiederspiegeln. Es ist letztlich nicht feststellbar ob Ihr im Endergebnis draufzahlt oder nicht.
Und da Ihr diese Abrechnungsweise im Mietvertrag vereinbart habt, bleibt Euch nur grummelnd zu bezahlen.

BTW: Wir haben letztes Jahr Ähnliches erlebt. In unserem Haus sind keine Wasseruhren installiert, so daß die Wasserkosten nur über die Personenzahl abgerechnet werden. Leider war dann eine kräftige Nachzahlung fällig. Ich bin mir zwar sicher, daß wir bedeutend weniger verbraucht haben als wir zahlen mußten (wir gehen sehr sparsam mit Wasser um und der Absolutverbrauch ist deutlich gestiegen), aber letztlich haben wir keinerlei Handhabe…

mitfühlender Gruß
Stefan

Hallo Anna,

du kannst ja den Vermieter bitten oder ihm vorschlagen, daß er für jede Etage Wasseruhren einbauen läßt. Ebenso sollen an der Heizung Meßuhren für die Verbräuche angebracht werden.

Dann lesen wir wahrscheinlich aber im nächsten jahr: Unser Vermieter hat einbauen lassen, darf er die Kosten umlegen?

gruss
winkel

Hallo Anna,

möglicherweise fehlen mir Infos, dei andere haben. Deine Frage habe ich so verstanden, dass sowohl Heizkosten wie Warmwasserverbrauch durch Messeinrichtungen erfasst wird.

Wenn, wie an anderer Stelle hingewiesen, der WW-Verbrauch nicht erfasst wird und umgelegt wird, muss nach Personentage abgerechnet werden. PT (Personentage) sind jedoch nicht identisch mit meinem Hinweis zur Abrechnung der Warmwasserkosten über eine Messeinrichtung.

Sollte bei Dir keine Warmwassermessgeräte vorhanden sein, melde Dich nochmnals, ich werde Dir dann genaue Daten direkt mailen.

Gruss Günter

ich habe eine Frage zu unserer Nebenkostenabrechnung, da ich
solches noch nie gesehen habe. Speziell dreht es sich hierbei
um Heizung und Warmwasserverbrauch.

Abgerechnet wird wie folgt: Sämtliche Warmwasser- und
Heizungskosten des 3-Parteien-Hauses, in dem wir wohnen,
werden in einen Topf geworfen.

Dieser Topf wird dann halbiert. 50% der Gesamtkosten werden
verbrauchsabhängig abgerechnet („Verbrauchs-Topf“), die
anderen 50% der Gesamtkosten aber nach Wohnungsgröße
(„Wohnungs-Topf“).

Das heißt konkret: Unsere Wohnung hat 100 Quadratmeter, das
ganze Haus hat 365 Quadratmeter - und eben den Anteil, den wir
an der Gesamtfläche haben, müssen wir auch am Wohnungstopf
zahlen. Der Verbrauchs-Topf wird nach verbrauchten Einheiten
aufgeteilt.

Ich hoffe, ich hab das verständlich erklärt. Das ganze
Prozedere ist auch so im Mietvertrag festgelegt.

Ist das nicht total ungerecht? Auch, wenn wir gar nichts
verbrauchen, müssten wir immer noch unseren Anteil aus dem
Wohnungsgrößen-Topf bezahlen - sprich: den Verbrauch der
anderen mittragen. Der wird ja auch auf uns umgelegt, weil wir
eben die große Wohnung haben. Unser Vermieter bezeichnet dies
als „Grundkosten“. Und zu unserer Verblüffung zahlen wir zu
zweit damit für eine drei-Zimmer-Wohnung mehr Warmwasser und
Heizung als meine Schwiegereltern für ihr ganzes
Einfamilienhaus, in dem vier Personen leben.

Wie gesagt, ich hab das alles so noch nicht erlebt, drum mein
Erstaunen …

Grüsse
Anna

hallo Stefan,

noch etwas zur Ergänzung der anderen Postings. Daß die
Abrechnung auf diese Weise korrekt ist, wurde ja gesagt.
Die Gründe dafür sind zum einen (wie SH… schon sagte) ein
Ausgleich zwischen Mittel- und Randwohnungen. Dann mußt Du
auch noch bedenken, daß auch außerhalb der Wohnungen (Keller,
Waschküche, Treppenhaus, Speicher oder wie das Haus auch immer
aussieht) Heizungs- und Warmwasserkosten anfallen.

Kosten ausserhalb einer Mietwohnung sind nicht über die Heizkostenverordnung und auch nicht über die Verordnung für Warmwasser umlagefähig. Dem Mieter darf nur der Heizkostenverbrauch in seiner Wohnung oder der Warmwasserverbrauch in seiner Wohnung abgerechnet werden. Andere Kosten in dieser Abrechnung erfüllen den Tatbestand des Abrechnungsbetruges. Mindestens jedoch einer ungerechtfertigten Bereicherung.

Mit den von
Günther genannten Möglichkeiten der Splittung in Grund- und
Verbrauchskosten wird hier ein Ausgleich versucht. Da die
Splittung aber naturgemäß fix ist, wird sie natürlich nie die
realen Verhältnisse im Haus wiederspiegeln. Es ist letztlich
nicht feststellbar ob Ihr im Endergebnis draufzahlt oder
nicht.
Und da Ihr diese Abrechnungsweise im Mietvertrag vereinbart
habt, bleibt Euch nur grummelnd zu bezahlen.

BTW: Wir haben letztes Jahr Ähnliches erlebt. In unserem Haus
sind keine Wasseruhren installiert,

Ich verstehe hier die Diskussion auf Annas Posting nicht. Wenn Anna postet, dass nach Grundfläche und Verbrauch abgerechnet wird, kann dies nur sein, wenn die Heizung und die WW- Versorgung mit Messgeräten ausgestattet ist. Ansonsten kann nicht nach dem geschilderten Verfahren abgerechnet werden. Ausserdem müsste - wer das von Anna geschilderte Verfahren anwendet, aber keine Wasseruhren hat - die Zahlen manipulieren. Anna spricht von einer verbrauchsabhängigen Abrechnung.

Hier besteht möglicherweise ein grundsätzliches Missverständnis. Eine Abrechnung ohne Messeinrichtung ist keine verbrauchsabhängige Abrechnung und dort darf auch nicht mit den Schlüsseln Grundkosten/Verbrauchskosten abgerechnet werden.

so daß die Wasserkosten

nur über die Personenzahl abgerechnet werden. Leider war dann
eine kräftige Nachzahlung fällig. Ich bin mir zwar sicher, daß
wir bedeutend weniger verbraucht haben als wir zahlen mußten
(wir gehen sehr sparsam mit Wasser um und der Absolutverbrauch
ist deutlich gestiegen), aber letztlich haben wir keinerlei
Handhabe…

Wenn Dir der Nachweis gelingt, dass in der Wohnanlage sogar jemand für Dritte Wäsche wäscht oder mehr Personen untergebracht sind, wie gemeldet, hast Du die Möglichkeit, bei dem Vermieter zu beantragen, Messgeräte zu installieren. Übersteigt Dein Wasserbrauch incl. Abwasser im Monat und pro Person mehr als 10 EURO ist der Versuch möglich, wird das Doppelte dessen abgerechnet, was üblicherweise möglich ist, hast Du sogar einen Rechtsanspruch auf Messgeräte.

Gruss Günter

Hallo Stefan,

grundsätzlich ist Deine Feststellung für Mietwohnungen richtig.

Hierzu noch ein ergänzender Hinweis. Mit dieser Regelung ist auch die Absicht verbunden, leerstehenden Wohnraum angemessen zu berücksichtigen. Letztlich muss im Winter die Heizung immer auf Frostfrei eingestellt sein. Der Eigentümer soll also auch dann belastet werden, wenn die Wohnung leer ist und er die Heizung auf Richtung 5-0 Grad dreht.

Gruss Günter

Danke für Eure Antworten
Dankeschön.

Beste Grüsse
Anna