Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

folgender theoretischer Fall:

der Vermieter einer Dreizimmerwohnung hat diese Wohnung seit Mitte September 2010 vermietet. Die Vormieter sind Ende April 2010 ausgezogen, in den Sommermonaten 2010 stand die Wohnung also ca. vier Monate leer. Der Heizungsablesedienst wurde Mitte Mai nach Auszug der Vormieter gerufen.
Die Mieter, die zur Zeit die Wohnung bewohnen, beklagen eine falsche Nebenkostenabrechnung von Oktober bis Dezember 2010, weil sie nicht bereit sind, ca. 200 Euro nachzuzahlen. (Diese Nachzahlung ist so hoch, weil sie erst zu Beginn der Heizsaison 2010/2011 eingezogen sind, und dadurch mehr Heizkosten verursacht haben, als sie in den drei Monaten - Oktober bis Dezember 2010 - durch ihre Nebenkosten vorausgezahlt haben. Auch im Sommer zahlt man ja durch die Nebenkosten eine Heizkostenpauschale, obwohl man nicht heizt).

Die Mieter glauben der Nebenkostenabrechnung nicht und unterstellen, dass ihnen falsche Heiz- und Wassererwärmungskosten untergeschoben wurden. Ergänzend muss noch gesagt werden, dass der Vermieter die Miete und Nebenkosten für den halben September für die Mieter gezahlt hat!!!

Die Fragen dazu:

1.) Haben die Mieter irgendeine rechtliche Grundlage, die Abrechnung nicht zahlen zu wollen/müssen?
2.) Wie kann der Vermieter an sein Geld kommen?
3.) Kann dieser fehlende Betrag bei Auszug der Mieter mit der Kaution verrechnet werden oder ist das nicht zulässig?

Vielen Dank für Ihre Antworten!
Herzliche Grüße

Hallo zusammen,

folgender theoretischer Fall:

der Vermieter einer Dreizimmerwohnung hat diese Wohnung seit
Mitte September 2010 vermietet. Die Vormieter sind Ende April
2010 ausgezogen, in den Sommermonaten 2010 stand die Wohnung
also ca. vier Monate leer. Der Heizungsablesedienst wurde
Mitte Mai nach Auszug der Vormieter gerufen.
Die Mieter, die zur Zeit die Wohnung bewohnen, beklagen eine
falsche Nebenkostenabrechnung von Oktober bis Dezember 2010,
weil sie nicht bereit sind, ca. 200 Euro nachzuzahlen. (Diese
Nachzahlung ist so hoch, weil sie erst zu Beginn der
Heizsaison 2010/2011 eingezogen sind, und dadurch mehr
Heizkosten verursacht haben, als sie in den drei Monaten -
Oktober bis Dezember 2010 - durch ihre Nebenkosten
vorausgezahlt haben. Auch im Sommer zahlt man ja durch die
Nebenkosten eine Heizkostenpauschale, obwohl man nicht heizt).

Die Mieter glauben der Nebenkostenabrechnung nicht und
unterstellen, dass ihnen falsche Heiz- und
Wassererwärmungskosten untergeschoben wurden. Ergänzend muss
noch gesagt werden, dass der Vermieter die Miete und
Nebenkosten für den halben September für die Mieter gezahlt
hat!!!

Die Fragen dazu:

1.) Haben die Mieter irgendeine rechtliche Grundlage, die
Abrechnung nicht zahlen zu wollen/müssen?

Eine pauschale Weigerung könnten die Mieter vorbringen, allerdings müssten sie diese auch begründen; die Behauptung alleine, dass nicht so viel Kosten verbraucht worden seien, ist nicht haltbar.

2.) Wie kann der Vermieter an sein Geld kommen?

GGf. mit Mahnbescheid-Antrag, der Mieter akzeptiert oder legt dagegen Widerspruch ein.

3.) Kann dieser fehlende Betrag bei Auszug der Mieter mit der
Kaution verrechnet werden oder ist das nicht zulässig?

Die Kaution dient ja dem Vermieter als Sicherheit aus Forderungen des Mietverhältnis und kann somit verrechnet werden; der Mieter hat dann die Möglichkeit, den einbehaltenen Betrag rauszuklagen, wobei hier die Kosten vorerst einmal dem Mieter entstehen.

Schönen Tag noch.

es gibt zwei möglichkeiten:

  1. die heizkosten werden anhand des realen verbrauchs berechnet - z.b. über den verbrauch an heizöl, gas oder strom.

  2. bei zentralheizungen hängen an den heizungen verdunstungsröhrchen über die der kostenanteil berechnet werden kann

in beiden fällen lässt sich diese abrechnung nachvollziehen und darf beim vermieter eingesehen werden. natürlich dürfen bei vier monaten wohnzeit auch nur die besagten vier monate berechnet werden - aber wie gesagt, das lässt sich anhand der abrechnung ja auch nachvollziehen. der vermieter trägt zwar die kosten für die zeit, die die wohnung nicht vermietet war, aber nicht noch anteilig für die folgende heizperiode.

der kreis schliesst sich, wenn der mieter z.b. zu beginn der heizperiode wieder ausziehen wird. dann hat er ja über den sommer „zuviel“ gezahlt - was dann auch wieder ausgezahlt werden muss.

1.) Haben die Mieter irgendeine rechtliche Grundlage, die
Abrechnung nicht zahlen zu wollen/müssen?

natürlich müssen sie es nicht zahlen - aber im zweifelsfall klebt dann irgendwann ein kuckuck auf einem liebgewonnenen gebrauchsgegenstand.

2.) Wie kann der Vermieter an sein Geld kommen?

er kann einen gerichtsvollzieher „schicken“. vorher wird aber noch ein anwalt eingeschaltet und die beiden wollen ja auch bezahlt werden.

3.) Kann dieser fehlende Betrag bei Auszug der Mieter mit der
Kaution verrechnet werden oder ist das nicht zulässig?

kann er machen, muss er aber nicht. er kann den betrag auch so einfordern.

es gibt zwei möglichkeiten:

  1. die heizkosten werden anhand des realen verbrauchs
    berechnet - z.b. über den verbrauch an heizöl, gas oder strom.

  2. bei zentralheizungen hängen an den heizungen
    verdunstungsröhrchen über die der kostenanteil berechnet
    werden kann

in beiden fällen lässt sich diese abrechnung nachvollziehen
und darf beim vermieter eingesehen werden. natürlich dürfen
bei vier monaten wohnzeit auch nur die besagten vier monate
berechnet werden - aber wie gesagt, das lässt sich anhand der
abrechnung ja auch nachvollziehen. der vermieter trägt zwar
die kosten für die zeit, die die wohnung nicht vermietet war,
aber nicht noch anteilig für die folgende heizperiode.

es sollte noch erwähnt werden, dass die Jahresabrechnung von einer grossen, professionellen Verwaltungsgesellschaft gemacht wird, und in den vergangenen 10 Jahren nie Fehler in der Brechnung festgestellt werden konnten. Der Verbrauch an Heizkosten wird über Verdunstungsröhrchen gemessen, wie das so üblich ist.

der kreis schliesst sich, wenn der mieter z.b. zu beginn der
heizperiode wieder ausziehen wird. dann hat er ja über den
sommer „zuviel“ gezahlt - was dann auch wieder ausgezahlt
werden muss.

1.) Haben die Mieter irgendeine rechtliche Grundlage, die
Abrechnung nicht zahlen zu wollen/müssen?

natürlich müssen sie es nicht zahlen - aber im zweifelsfall
klebt dann irgendwann ein kuckuck auf einem liebgewonnenen
gebrauchsgegenstand.

2.) Wie kann der Vermieter an sein Geld kommen?

er kann einen gerichtsvollzieher „schicken“. vorher wird aber
noch ein anwalt eingeschaltet und die beiden wollen ja auch
bezahlt werden.

3.) Kann dieser fehlende Betrag bei Auszug der Mieter mit der
Kaution verrechnet werden oder ist das nicht zulässig?

kann er machen, muss er aber nicht. er kann den betrag auch so
einfordern.