Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

ich habe eine rein hypothetische Frage: In einem Mietvertrag wäre folgendes vereinbart: http://tinyurl.com/898wcod

Wären dann die Positionen Kaltwasser, Allgemeintrom (Treppenhaus etc.), Müllgebühr, Gemeinschaftsantenne, Grundsteuer und Schornsteinfeger in einer Nebenkostenabrechnung zulässig?

Möchte mich nur vergewissern… danke!
(Woly)

Könnte man missverstehen. Wenn die Kosten in der Miete wie angekreuzt entrhalten sind, können sie nicht extra abgerechnet werden. Ist aber bestimmt anders gemeint. Anwalt fragen!

Hallo,
was genau steht in §7?
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]

Hi!

Ich hab den hypothetischen §7 mal hochgeladen:
http://tinyurl.com/6sqzhsf

Gruß
(Woly)

Hallo,

ich sehe die gemachten Angaben auch widersprüchlich…aber:
Das Ganze wird dann vermutlich zur Auslegungssache und relevant ist, was beide Mietparteien vereinbaren wollten.…also deren Wille, der dann notfalls gerichtlich festgestellt/rekonstruiert werden müsste.
Lässt sich der ursprüngliche Wille nicht mehr ermitteln, dann entscheidet der Richter.
Tut das Not, wegen eines vermutlich ohnehin versehentlich falsch gesetzten Kreuzchens?

Fragt
M.

Hallo,

Ich hab den hypothetischen §7 mal hochgeladen:

das macht für mich die Sache deutlich. Da ist die Rede von NebenkostenVORSCHUSS. Und im § im ersten Link steht, was da im einzelnen alles bezahlt werden muss.
Gruß
loderunner (ianal)

das macht für mich die Sache deutlich.

Für mich noch nicht - was meinst Du denn genau?

Nach meiner Auffassung wäre der Satz „In der Miete sind die nachfolgenden Betriebskosten […] enthalten“ eindeutig. Eine Nachforderung dieser Positionen in der Nebenkostenabrechnung wäre doch demnach nicht zulässig?!

(Woly)

Hallo,

das macht für mich die Sache deutlich.

Für mich noch nicht - was meinst Du denn genau?

Nun, ich lese da deutlich einen Betrag im Feld ‚Betriebskostenvorschuss‘.
Gruß
loderunner

‚Betriebskostenvorschuss‘.

was man (glaube ich) dem fragestelle hier erklären muss:

es gibt einen unterschied zwischen einem „vorschuss“ und einer „pauschale“. das erste ist eine abschätzung über den möglichen verbrauch, abgerechnet wird aber immer am ende der jahresfrist. dann bekommt man entweder geld zurück oder muss nachzahlen. außerdem kann der monatliche betrag angepasst werden, wenn sich z.b. zeigt, dass er nicht ausreicht. die vorrauszahlung hat eigentlich nur den zweck, dass der mieter nicht alles auf einmal zahlen muss (bzw. dass der vermieter dann immer schon einen teil des geldes hat).

die pauschale ist ein monatlicher betrag, mit dem dann alles abgegolten ist. der mieter kann am ende weder geld zurück bekommen, noch was nachzahlen müssen - auf neudeutsch würde man sowas vielleicht „nebenkosten-flatrate“ nennen.

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