Nebenkostenabrechnung

Folgender Sachverhalt:

Mieter A bekommt im Zeitraum 2011 die Nebenkostenabrechnug für das Jahr 2010. In dem alle Werte detailiert dargestellt werden, also z.B.: Hausmeisterkosten für das Gesamte Mietobjekt 2322,26 € der Anteil von Mieter A beträgt …

Der selbige Mieter erhält nun im Jahre 2012 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011. Wo er alle Werte gerundet vorfinde, als Beispiel wieder die Hausmeisterkosten mit einem Wert von diesmal 2500,00 €.

Kann ein Vermieter solche Pauschalen in die Nebenkostenabrechnung bringen oder muss er die detailierten Beträge angeben und diese Beweisen können?

Kann ein Vermieter solche Pauschalen in die Nebenkostenabrechnung bringen

Meines Wissens nein.

oder muss er die detailierten Beträge angeben und diese Beweisen können?

Meines Wissens ja.

Der Mieter kann sich die Abrechnung im Einzelnen ansehen und sich die Original-Rechnungen vorlegen lassen. Vielleicht läßt sich imGespräch mit dem Vermieter klären, warum Pauschalen (wenn es welche waren) zur Anwendung kamen.

Auf Anforderung des Mieters hat der VM sämtliche zu Grunde liegenden Belege im Original zur Einsicht vorzulegen.
Es ist immer der genaue Betrag (oder natürlich auch weniger) abzurechnen.
Es bleibt dem VM allerdings unbenommen mit Firmen für bestimmte Leistungen eine Pauschale zu vereinbaren. Aber auch hier ist die Wirtschaftlichkeit zu beachten.

vnA