man stelle sich vor, ein Vermieter stellt die Nebenkostenabrechnung dem Mieter zu. Der Mieter interessiert sich nun für die Belege, die zu der Abrechnung geführt haben und fordert diese beim Vermieter an.
Der Vermieter fordere nun pro Kopie 50ct. Ist ihm dies rechtlich erlaubt? Hat nicht viel mehr der Mieter das Recht, die Unterlagen zu erhalten oder hat der Mieter lediglich das Recht der Unterlagen-Einsichtnahme?
Der Vermieter fordere nun pro Kopie 50ct. Ist ihm dies
rechtlich erlaubt? Hat nicht viel mehr der Mieter das Recht,
die Unterlagen zu erhalten oder hat der Mieter lediglich das
Recht der Unterlagen-Einsichtnahme?
Der Mieter hat ein Recht auf Einsichtnahme - oder auf Kopien gegen Auslagenerstattung.
Der Vermieter fordere nun pro Kopie 50ct. Ist ihm dies
rechtlich erlaubt? Hat nicht viel mehr der Mieter das Recht,
die Unterlagen zu erhalten oder hat der Mieter lediglich das
Recht der Unterlagen-Einsichtnahme?
Der Mieter hat ein Recht auf Einsichtnahme - oder auf Kopien
gegen Auslagenerstattung.
Okay. Der Vermieter kann die Unterlagen ja auch einscannen und per Email schicken. Dann entstehen ja auch keine Auslagen. Zudem müsste der Mieter für die Einsichtnahme Urlaub nehmen, was ja dann wieder Kosten auf der Mieter-Seite verursachen würde. Die wird der Vermieter ja sicherlich nicht tragen wollen.
die Unterlagen zu erhalten oder hat der Mieter lediglich das
Recht der Unterlagen-Einsichtnahme?
Genau, und zwar vor/in der Miet-Wohnung, bei Gesellschaften nur im Besucherbüro.
Woher kommt der Unterschied zwischen Normalvermieter und Gesellschaft? Bei mir gibt’s nur Einsichtnahme in meinem Büro oder Kopien (mach ich Depp immer kostenfrei, wenn kein Mieterverein oder Anwalt im Spiel ist). Bin ich jetzt eine Gesellschaft?
Der Vermieter kann die Unterlagen ja auch einscannen und
per Email schicken.
Könnte er, muss er aber nicht, und da das Zeitaufwand kostet, den er nicht schuldet, wird er es im Allgemeinen auch nicht tun (auch, wenn manche das inzwischen machen, weil sie die Unterlagen ohnehin alle einscannen).
Dann entstehen ja auch keine Auslagen.
Zeitaufwand ist auch Geldwert. Aber wie gesagt, er muss es nicht.
Zudem müsste der Mieter für die Einsichtnahme Urlaub nehmen,
was ja dann wieder Kosten auf der Mieter-Seite verursachen
würde. Die wird der Vermieter ja sicherlich nicht tragen
wollen.
Warum sollte er die tragen müssen? Der Vermieter ist überhaupt nicht verpflichtet, Auslagen des Mieters für die Einsichtnahme zu erstatten. Es handelt sich hierbei um ein Recht des Mieters, dass er wahrnehmen kann oder auch nicht. Und wie meistens ist es auch hier so, dass die Wahrnehmung von Rechten auch mit Kosten verbunden sein kann, die die andere Seite aber nicht tragen muss. Wenn der Mieter meint, die Betriebskostenabrechnung zu hinterfragen und zu überprüfen, ist das seine im zustehende Entscheidung. Der Vermieter muss sie nur bei sich (oder einem zumutbar nahen Ort) bereit stellen.
die Unterlagen zu erhalten oder hat der Mieter lediglich das
Recht der Unterlagen-Einsichtnahme?
Genau, und zwar vor/in der Miet-Wohnung, bei Gesellschaften nur im Besucherbüro.
Woher kommt der Unterschied zwischen Normalvermieter und
Gesellschaft?
Naja, wenn man als privater VM auch einen Sitz für die Wohnungsverwaltung hat, sollte dieser auch als Anlaufstelle gelten, wenn er nicht gerade 400 km entfernt sei.
(siehe Link)
[Was ist denn die Mehrzahl von Link? Links??? )]
Bei mir gibt’s nur Einsichtnahme in meinem Büro
oder Kopien (mach ich Depp immer kostenfrei, wenn kein
Mieterverein oder Anwalt im Spiel ist). Bin ich jetzt eine
Gesellschaft?
Jein, eine Gesellschaft will Gewinn bzw. keine Verluste machen, wer-weiss-was Deine Absichten sind
Danke für die konstruktiven Antworten. Alle übrigen (davon gab
es ja leider zahlreich) habe ich ignoriert.
Der Mieterverein meint die Kopie darf 0,26 € das Stück kosten. Über den Umfang sagt der nichts.
Dafür gibt es afaik aber keinerlei Hinweise, ob die auch rechtens sind.
Also kann jeder ersteinmal dafür verlangen, was derjenige für angemessen hält.
Der M kann sich ja bei Einsicht auch Fotos von den Unterlagen anfertigen.
Wer für diese kleiner 50 € Beträge grundsätzlich vor Gericht ziehen möge, wird wohl zur Erfahrung bringen, das sie wegen Unangemessenheit abgewiesen würde.
Man könnte auch Bagatellanliegen dazu sagen, die nicht verfolgt werden.
Das die Gemeide hier sich die Zeit nimmt jemanden zu erklären ob sein Anliegen statt 10 € doch 20 € kosten könnte ist schon Altrusimus. Da kann man auch zum Troste ein wenig witzig sein.