Nebenkostenabrechnung

Hallo,
ein Haus wurde in einem Sumpfgebiet erbaut.Zur Entwässerung sind drei Pumpen installiert.
Meine Frage:wer trägt hierfür die Energiekosten,sind sie Umlagefähig?

Hi,

bisschen wenig Info um antworten zu können.

Frage: Ein Mieter hat ein in einem Sumpfgebiet gebautes Haus gemietet? Jetzt werden ihm in der NK-Abrechnung die Energiekosten für die Pumpe berechnet? Er fragt sich jetzt, ob das darf?

Frage: War dem Mieter bei Einzug bekannt, dass das Haus entwässert werden muss?

Frage: Stehen im Mietvertrag die Nebenkosten genau aufgeschlüsselt?

Generell sind die Energiekosten der Entwässerung (in jedem Haus fallen ja mindestens Abwässer an, die ins entsprechende Netz gepumpt werden) umlagefähig, wenn mietvertraglich vereinbart. Ob das im Beispiel gegeben ist, müsste geprüft werden.

Gruß
Nita

Betriebskosten sind vom Vermieter zu tragen. Der Vermieter ist berechtigt diese BK auf den Mieter abzuwälzen. Da es sich bei dem Pumpenstrom um laufend wiederkehrende Kosten handelt sind sie Teil der laufenden Betriebskosten (Allgemeinstrom).

vnA