ist es richtig das die hälfte der kosten des gekauften öles als grundkosten berechnet wird?
Hi,
bei der Datenmänge würde ich sagen - kann sein.
näheres kann man sagen wenn man mehr infos hat.
sorry…es geht darum, bei den nebenkosten ist die hälfte des kaufpreises als grundkosten aufgeführt(dann berechnet nach qm)und die andere hälfte über verbrauch(ablesung)des mieters
Das Schmieröl für die Türen ist als Wartungsaufwand zu 100% als Nebenkosten abrechenbar. Hat der Vermieter nur 50% berechnet, zählt für ihn der Rest als Instandhaltung. Diese Handlungsweise ist sehr Mieterfreundlich.
Sollte es sich um Heizöl handeln, richtet sich die Heizkostenabrechnung nach den gesetzlichen Grundlagen. Und danach sind Grundkosten von 30% bis 50% der Gesamtkosten nicht nur zulässig, sondern Pflicht.
vnA
das heisst also man bezahlt einen anteil am heizöl und dann noch den tatsächlichen verbrauch extra, ist für mich nicht wirklich logisch
Hallo,
man bezahlt nicht nur „seinen Anteil am Heizöl“. Man zahlt seinen Anteil am Betrieb einer zentralen Heizungsanlage und/oder einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage.
Und man bezahlt z.B. auch die Bereitstellung von Wärme und/oder Warmwasser in Gemeinschaftsräumen.
Daher werden laut Heizungsverordnung die Grundkosten für den gesamten umbauten Raum erfasst und diese dürfen bis zu 50% ohne Ansicht weiterer Verbrauchsgewohnheiten an den Mieter weitergegeben werden. Der Rest muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Man zahlt also nicht für die Lieferung von einem Stück Öl an Wohnungstür von A und mit dem Rest hat man nix zu tun.
Gruß
Nita
danke erstmal
das habe ich schon verstanden,zahlen für strom ,wartung etc. die hälfte mit, aber warum muss ich für das heizöl bezahlen, dass dann nochmal abgerechnet wird? ist doch von uns doppelt bezahlt dann
Wenn für 1.000€ Öl gekauft wurde und 200€ Nebenkosten entstanden (Schornsteinfeger, Strom, Wartung), werden 50% der Kosten (600€) über m² abgerechnet und 50% über den Verbrauch.
Was ist daran unlogisch. Wenn man seine Wohnung nicht heizt erhält man Wärme von den umgebenden Bauteilen, die von den Nachbarn mitgeheizt werden. Außerdem muss man seinen Anteil an der Bereitstellung und der Heizung der Allgemeinflächen zahlen.
vnA
Guten Tag,
es sind keine nachbarn vorhanden,da einliegerwohnung (nur mal zur info)ich sehe das so, dass uns das heizöl das wir ja anteilig zahlen, doppelt in rechnung gestellt wird.die grundkosten sind höher als unser verbrauch
Ich gehe mal davon aus, dass der Gesetzgeber nicht ein eigenes Gesetz für die Abrechnung der Heizkosten von Einliegerwohnungen verabschieden wird. Auch bei euch gilt die ganz normale http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizko… gesetzliche Grundlage.
Ob das Heizöl doppelt in Rechnung gestellt wurde, kann von hier aus nicht beurteilt werden (Meine Kristallkugel hat Urlaub). Aber es dürfte auch für einen Laien recht einfach sein dies festzustellen. (o,5+0,5=1 und nicht 2)
Dass bei euch der Verbrauchsanteil niedriger ist, als der Grundanteil bedeutet doch nur, dass bei Abrechnungseinheit 2 der Anteil höher ist. Freut euch.
vnA
ja schön zu wissen, für mich bedeutet das: 1/2 anteil(2000L) des an gelieferten(5000L) heizöls berechnet auf qm wfl bezahlen und von der anderen hälfte wird der tatsächliche verbrauch angerechnet und bezahlt,also nochmal 1500L, bedeutet für mich eigtl. doppelt bezahlen, habe ich da einen denkfehler??
meine natürlich 2500L +1000 l(verbrauch)… so stimmt es, bevor wieder schlaue sprüche kommen
5000 Liter x 50%= 2.500
Bei 2 gleich großen Wohnungen:
2.500 : 2= 1.250 Liter
Dazu der Verbrauchsanteil
1.500 L
ergibt für WE 1 (deine Zahlen)
1.250 + 1.500 = 2.750 L
ergibt für WE 2 (andere Wohnung)
1.250 + 1.000 = 2.250 L
Hier hilft eine Beratung eines Rechtsanwaltes bzw. des Mietervereines (wenn man schon Mitglied ist)
Hinweis: Bei einem Zweifamilienhaus, bei dem der Eigentümer selbst eine Wohnung bewohnt, gibt es erheblich erleichterte Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html
vnA
Es wird nicht das angelieferten Heizöl berücksichtigt, sondern das verbrauchte, zuzüglich wie gesagt der Nebenkosten zum Betrieb der Anlage.
Davon werden dann 50% auf qm und 50% auf Verbrauch genommen. Ein evtl. verbleibender Rest aus der Gesamt-Anlieferung Heizöl ist der Anfangsbestand für die nächste Heizperiode.
Genauso wie es sein kann, dass ein Endbestand aus der letzten Saison in den Verbrauch mit einfließt. Ist auch wichtig wegen evtl. unterschiedlicher Preise, der VM darf noch nicht einmal teureres Öl „zuerst“ abrechnen, wenn er noch preiswerteres im Tank hatte.
Gruß
Nita