Nebenkostenabrechnung

Hallo, ich wohne seit 11 Jahren in meiner Eigentumswohnung und seit letztem Jahr haben wir einen neuen Verwalter.Ich habe jedes Jahr unsere Zählerstände ( 2x Wasser, 1x Gas ) an den Verwalter übermittelt. Jetzt sagt der neue Verwalter, ich hätte keinen Warmwasserzähler und er wisse noch nicht genau wie er meinen Warmwasserverbrauch berechnen soll.
Meiner Meinung nach, wird unser Warmwasser duch 2 Durchlauferhitzer erzeugt, die mit Strom arbeiten. Also brauche ich doch keinen Warmwasserzähler, da ich die Erzeugung des Warmwassers durch Strom erzeuge, den ich mit meiner Stromrechnung bezahle. Sehe ich das richtig oder übersehe ich etwas, schließlich wird schon seit 10 Jahren ohne Warmwasserzähler die Nebenkostenabrechnung erstellt.
Freue mich über jede ernstgemeinte Antwort
Schlurp

Servus,

was hat denn der neue Verwalter gesagt, als Du ihm mitgeteilt hast, dass Du kein Warmwasser beziehst, sondern dieses aus dem eigenen Durchlauferhitzer hast?

Je heterogener die Struktur der Versorgung eines Objektes ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass technische Informationen bei einem Verwalterwechsel verloren gehen oder falsch weitergegeben werden.

Da gibt es Objekte mit mehreren verschiedenen Heizsystemen, Objekte, bei denen die gemieteten Einheiten teilweise an einer zentralen Warmwasserversorgung hängen und teilweise nicht, bei älteren Objekten und bei Objekten, die teilweise renoviert/saniert worden sind, gibt es die seltsamsten Dokumentationen darüber, welcher Stromzähler an welchem Stromkreis hängt - Allgemeinstromzähler mit einem Verbrauch von 5 kWh/a und Zähler, die zu leerstehenden Einheiten gehören, mit einem Verbrauch von 3.750 kWh/a sind da wegen der Offensichtlichkeit noch die harmlosesten Irrtümer.

Daher: Jede Information, die der Verwalter zu dem Thema bekommt, bevor er die Abrechnungen absegnet und versendet, ist für ihn sehr viel wert und erleichtert die Sache für alle Beteiligten. Hinterher in Widerspruch zu gehen, möglichst noch mit hörbarem „Abzocke! Abzocke!“-Schlachtruf, ist - ebenfalls für alle Beteiligten - wesentlich fummeliger.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo!

Und warum übermittelt man den Zählerstand der Gasuhr ?

Die Gasuhr hat man nur,wenn man eigene Gasheizung hat( Wandtherme etwa) oder einen Gasherd.
Und dann bezahlt man Gas ebenso wie Strom selbst,es kommt nicht in die Nebenkosten hinein.

Oder ist damit ein Wämemengenzähler für Heizung gemeint,das wäre OK,das muss für die NK übermittelt werden.
Und 2 Kaltwasseruhren hat es wohl,weil nachträglich montiert und ungünstige Leitungsführung es erforderte ?

MfG
duck313

Hallo,

Hallo, ich wohne seit 11 Jahren in meiner Eigentumswohnung und
seit letztem Jahr haben wir einen neuen Verwalter.Ich habe
jedes Jahr unsere Zählerstände ( 2x Wasser, 1x Gas ) an den

wieso 2x Wasser? Gibt es zwei völlig voneinander unabhängige Wasserzähler für diese eine Wohnung?
Wenn die Zähler direkt in der Wohnung sind, kann man das leicht selbst feststellen.
(Daß die Meldung des Gaszählerstandes an den Verwalter ungewöhnlich ist, hat duck ja bereits bemerkt).

Verwalter übermittelt. Jetzt sagt der neue Verwalter, ich
hätte keinen Warmwasserzähler und er wisse noch nicht genau
wie er meinen Warmwasserverbrauch berechnen soll.

Der Verwalter scheint neu in diesem Metier zu sein.

Meiner Meinung nach,

Du bist Dir nicht sicher, ob es so ist?

wird unser Warmwasser duch 2
Durchlauferhitzer erzeugt, die mit Strom arbeiten. Also
brauche ich doch keinen Warmwasserzähler, da ich die Erzeugung
des Warmwassers durch Strom erzeuge, den ich mit meiner
Stromrechnung bezahle. Sehe ich das richtig oder übersehe ich
etwas,

Der Stromverbrauch betrifft nur die Warmwasser-Bereitung.
Nichtsdestotrotz muß natürlich dieser Wasserverbrauch als Kaltwasser über die Nebenkosten abgerechnet werden.

schließlich wird schon seit 10 Jahren ohne
Warmwasserzähler die Nebenkostenabrechnung erstellt.

Tip an den neuen Verwalter:
Er soll sich mal eine oder mehrere Abrechnungen aus den Vorjahren zu Gemüte führen.
Und Tip 2:
Die Summe des Verbrauchs aller Einzel-Kaltwasserzähler im gesamten Haus stimmt (normalerweise!) mit dem Verbrauch am Haupt-Wasserzähler überein - vorausgesetzt es wurde überall zum annähernd selben Zeitpunkt abgelesen.

Freue mich über jede ernstgemeinte Antwort

Gruß

Hallo Schlurp, wenn für das warme Wasser ausschließlich Durchlauferhitzer verwendet werden für Dusche/bad und Spüle dann gibt es keine Warmwasserkostenabrechnung.
Die Frage ist ob in dem Haus mehrere Parteien sind die Ihr Warmwasser von der zentralen Heizung aus beziehen, dann wird es schwierig und eine Umlegung der Kosten aufwändiger. Trotzdem für die Warmwassererzeugung darf nichts auf der Nebenkostenabrechnung stehen es sei denn der Verbrauch in einer gemeinsam benutzte Waschküche oder ähnliches.

Hallo @all
Erst einmal vielen Dank für die ganzen Antworten.
Wir haben 2 Wasserzähleruhren, weil unsere Wohnung vor der Sanierung mal 2 Wohnungen waren.
Außerdem haben wir in dem Haus im Keller eine Gaszentralheizung für die gesamten 5 Wohnungen des Hauses. Deshalb hat auch jeder Eigentümer einen eigenen Gaszähler für seine Wohnung.
Ich hoffe ein bischen Klarheit in die Angelegenheit gebracht zu haben
Bin für weitere Antworten sehr dankbar
MfG
Schlurp
PS: Habe versucht den Verwalter anzurufen, dieser befindet sich jedoch im Moment wohl im Osterurlaub.

Hallo Gudrun,

Der Stromverbrauch betrifft nur die Warmwasser-Bereitung.
Nichtsdestotrotz muß natürlich dieser Wasserverbrauch als
Kaltwasser über die Nebenkosten abgerechnet werden.

es ging aber um einen (zusätzlichen) Warm wasserzähler, nicht um den (bzw. die, weil es ja 2 sind) regulären Wasserzähler. :smile:

Viele Grüße
Christa

Hallo!

Danke für Rückmeldung! Frohe Ostern auch Dir!

leider wirds ja nicht viel klarer.

das mit den 2 KALTwasseruhren(das stimmt doch?) hatte ich mir schon so gedacht.
Ich kenne Wohnungen,die haben noch mehr,weil nachträglich montiert und es keine einzelne Hauptleitung in die Wohnung gibt.

Aber das mit dem Gas verstehe ich nicht ! Oder Du beschreibst es falsch.

Was liest Du da ab? Eine Zentralheizung=eine Gasuhr,Abrechnung über Hausverwaltung als Gaskunde.

Dann hast Du keine Gasuhr,niemand sonst im Haus. Es mag einen Wärmemengenzähler für jede Wohneinheit geben.
Das ist eine Art Wasseruhr mit 2 Fühlern für Vor-Und Rücklauf Deines Heizkreises. Anzeigewert in echten „kWh“,weil es ein physikalisches, eichfähiges Messgerät ist.

Da mit Gas geheizt wird könnte man das als „Gasuhr“ bezeichnen,ist aber falsch und führt zu Missverständnissen.

Denn gleiches Gerät an einer Öl-Zentralheizung wäre dann eine „Öluhr“ ?

mfG
duck313

FAQ 1129
owt

owt

etwas mehr Text wär aber ganz hilfreich
was meinst Du mit Deinem Hinweis auf FAQ:1129 ???
> dort geht es um Rechtsfragen - hier im Thema aber um praktische Fragen bei Nebenkostenabrechnung im Zusammenhang mit Messeinrichtungen

Wir sind aber nun mal im Rechtsbrett. Der UP wird sich schon etwas dabei gedacht haben. Ginge es ihm nur um Messtechnik, hätte er gewiss im weitaus geeigneteren Brett „Sanitär-, Heiz- und Klimatechnik“ gepostet.

Nun ja, aber trotzdem sollte man die Frage erstmal lesen und danach beurteilen, ob die Fragestellung eine Rechtsauskunft erfordert oder nicht

Ist ja schon kaputt genug hier.