Liebe Leser,
ich wohne in einer Mietwohnung in einem 7 Parteienhaus. Einige Wohnungen haben einen großen Balkon, die mit großen Planzen, kleinen Bäumen und Büschen bepflanzt sind. Das Haus ist ca.7 Jahre alt. Es gibt keinen Wohnungsgebundenen Kaltwasser-Zähler, das Kaltwasser wird nach Personenzahl gerechnet. Rundgerechnet wird je Balkon am Tag 40 L Wasser verbraucht. Wie ist die rechtliche Lage bezüglich der Aufteilung des Kaltwasser Verbrauches? Vielen Dank für eine Antwort
HP
Hallo Peter,
diese Form der Abrechnung ist derzeit noch erlaubt, wenn keine Zähler vorhanden sind. Rechne mal bei einem Kubikmeterpreis von 3,75 EURO (incl. Wasser, Abwasser, MwSt, Zählergebühren) pro Person im Monat mit 7,50 EURO untere Grenze und 10,00 EURO oberer Grenze.
Wenn der Wasserverbrauch pro Kopf überdurchschnittlich hoch ist, kannst Du für die Zukunft verlangen, dass bei Dir Wasserzähler eingebaut werden. Hinweisen möchte ich aber darauf, dass diese Daten das Jahresmittel bei normaler Sommerwitterung sind. Für 2003 dürfte die Kosten um einiges höher sein. Der Sommer ist überdurchshcnittlich heiss und es soll ja nochmals ein Stück des Sommers kommen.
Gruss Günter
ich wohne in einer Mietwohnung in einem 7 Parteienhaus. Einige
Wohnungen haben einen großen Balkon, die mit großen Planzen,
kleinen Bäumen und Büschen bepflanzt sind. Das Haus ist ca.7
Jahre alt. Es gibt keinen Wohnungsgebundenen
Kaltwasser-Zähler, das Kaltwasser wird nach Personenzahl
gerechnet. Rundgerechnet wird je Balkon am Tag 40 L Wasser
verbraucht. Wie ist die rechtliche Lage bezüglich der
Aufteilung des Kaltwasser Verbrauches? Vielen Dank für eine
Antwort
HP