Liebe/-r Experte/-in,
im MDR war eine Sendung über falsch verbaute Wasseruhren.
Ich bewohne eine Wohnung in einem 2-Familienhaus und habe am Haubtwasserzähler eine QN6. Laut MDR darf dort aber nur eine QN 2,5 verbaut sein.
- Problem: Die Mietkosten für die QN 10 sind doppelt soch hoch.
- Problem: Die falsche Uhr soll falsche Meßdaten anzeigen.
Wie erfahre ich den richtigen Verbrauch, um die falschen Meßungen zu beweisen und gegebenen Falls das Geld einzuklagen ?
Muß der Vermieter die Stadtwerke veranlassen die richtigen Uhren einzubauen, oder kann ich als Mieter das veranlassen und gegebenen Falls Gerichtlich durchsetzen ?
Gleiches gilt für den Stromzähler Allgemeinstrom:
65,- Euro im Jahr laut Abrechnung.
58,- Euro Grundgebühr, das heißt nur 7 Euro Strom.
Da der Wechselstromzähler einen Eigenverbrauch von ca. 12 kw/h hatt bin ich zu guter Letzt bei knapp 2 Euro Strom in Jahr. Bezahlen tun ich aber 65 (geteilt durch 2 Mietparteien.
Mein Vermieter untersagt mir aber den Allgemeinstrom auf meinen Hauptzähler anzuschließen (durch Fachfirma, die Kosten übernehme ich. Bei eventuellen Auszug übernehme ich die Kosten der Umbaumaßnahme in den Originalzustand).
Aber ich habe, aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen, keine Lust eine Rechnung zu bezahlen die 30 mal so hoch ist wie nötig.
Weß jemand Rat ???
Gruß
Ralle
Liebe/-r Experte/-in,
im MDR war eine Sendung über falsch verbaute Wasseruhren.
Ich bewohne eine Wohnung in einem 2-Familienhaus und habe am
Haubtwasserzähler eine QN6. Laut MDR darf dort aber nur eine
QN 2,5 verbaut sein.
- Problem: Die Mietkosten für die QN 10 sind doppelt soch
hoch.
- Problem: Die falsche Uhr soll falsche Meßdaten anzeigen.
Wie erfahre ich den richtigen Verbrauch, um die falschen
Meßungen zu beweisen und gegebenen Falls das Geld einzuklagen
?
Muß der Vermieter die Stadtwerke veranlassen die richtigen
Uhren einzubauen, oder kann ich als Mieter das veranlassen und
gegebenen Falls Gerichtlich durchsetzen ?
Hallo Dr. Ralle,
die Hauptwasseruhr und der Allgemeinzähler für Strom sind eine Angelegenheit zwischen Ihrem Vermieter und den Versorgungsunternehmen und deshalb ist der Vermieter Ihr Ansprechpartner.
Veranlassen Sie Ihn, diese Sachen überprüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Brassel
Gleiches gilt für den Stromzähler Allgemeinstrom:
65,- Euro im Jahr laut Abrechnung.
58,- Euro Grundgebühr, das heißt nur 7 Euro Strom.
Da der Wechselstromzähler einen Eigenverbrauch von ca. 12 kw/h
hatt bin ich zu guter Letzt bei knapp 2 Euro Strom in Jahr.
Bezahlen tun ich aber 65 (geteilt durch 2 Mietparteien.
Mein Vermieter untersagt mir aber den Allgemeinstrom auf
meinen Hauptzähler anzuschließen (durch Fachfirma, die Kosten
übernehme ich. Bei eventuellen Auszug übernehme ich die Kosten
der Umbaumaßnahme in den Originalzustand).
Aber ich habe, aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen,
keine Lust eine Rechnung zu bezahlen die 30 mal so hoch ist
wie nötig.
Weß jemand Rat ???
Gruß
Ralle
ich denke nicht dass der mieter sich seine zähler selbst aussuchen kann. ich bin überfragt