Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

Kann man eine Nachzahlung einer Nebenkostenabrechnung noch
anfechten wenn diese schon verjährt ist ?

LG Clemens

Hallo Clemens,

während der Vermieter nur 1 Jahr Zeit hat, um die Betriebskostenabrechnung zuzustellen(Beispiel für das Kalenderjahr 2007, bis zum 31.12.2008), kann der Mieter noch bis zu 1 Jahr nach Erhalt dieser Abrechnung
die Nebenkostenabrechnung anfechten, danach geht nichts mehr.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

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Hallo Clemens,

kannst Du die Frage konkretisieren?

Gruss
Silke

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Liebe/-r Experte/-in,

also ganz speziell für meinen Fall, ich bin im August 2007 in einer Mietwohnung eingezogen !
Habe aber bis jetzt weder von 2007 noch von 2008 eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Jetzt ist meine Frage,
von 2007 kann der vermieter ja keine Rückzahlung für die Nebenkosten mehr anfordern oder ?
Normalerweise sind die Nebenkosten nach einen Jahr verjährt oder ?
Wenn der Vermieter nach einen Jahr nichts mehr einfordern kann,
kann der mieter den nach einem jahr noch was einfordern ?
Kann ich denn für 2007, falls ich was wieder bekommen sollte was zurückfordern ? Und für 2008 ?

LG Clemens

Ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Nebenkosten präsentieren. Eine spätere Nachforderung ist nicht zulässig. Nur falls der Vermieter keien Schuld an der verspäteten Abrechnung trägt, kann eine Ausnahme gerechtfertigt sein.
Der Mieter kann verspätet abgerechnete Nebenkosten, welche bereits bezahlt wurden zudem zurückfordern.
Siehe: http://news.nebenkosten-rechner.de/fristgerechte-neb…