Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,
der Verwalter unseres Mehrfamilienhauses hat versäumt die Zählerstände Gas und Wasser abzulesen, nun hat er sich vom Energielieferant die Rechnung vom Jahr 2008 zu kommen lassen und rechnet die gesamt Summe durch qm jeder einzelnen Wohnung. Er meinte der Gesetzgeber erlaubt dies im Notfall. Bei uns wurde aber immer nach Zähler abgerechnt. Man könne in diesem Fall 15% abziehen. Ist das so in Ordung oder kann ich verlangen die Abrechnung wie üblich nach dem Zählerstand zu bekommen? Wenn er das jetzt so macht wie wird er in den Folge Jahren abrechnen? Danke Birgit

Nun, da bisher mir so ein Fall nicht untergekommen ist, spreche ich nicht von Notfällen. Im Zweifelsfall ist dies keine Rechtsberatung und bitte daher einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Meine Ansicht:
Als erstes gilt, den aktuellen Stand in Erfahrung zu bringen. Das wäre zumindest mal eine Grundlage, um den Verbrauch von quasi 2 Jahren auf eines herunter zu brechen. Wenn es in der Zeit keinen Mieterwechsel gab, ist das kein Problem, weil unter dem Strich ja die Menge abgerechnet wird, aufgeteilt auf zwei Jahren.

Schwieriger wird es bei Mieterwechsel, dabei würde ich aber genauso die Zeit anteilig runterrechnen.

Sofern es ein Mehrfamilienhaus (mehr als 2 Parteien), sehe ich das als bedenklich, allein aus diesem Fehler heraus, nur nach Fläche abzurechnen. Lt. Heizkostenverordnung ist je nach Schlüssel mind. 50%:50% bis 70%:30% nach Verbrauch (1. Wert) und nach Fläche (2. Wert) abzurechnen. Eine Abweichung davon nur nach Fläche abzurechnen, ist in meinen Augen unzumutbar.

Daher:

  1. aktuellen Stand unmittelbar feststellen lassen,
  2. Abrechnung Zeitanteilig für den Zeitraum, in dem nicht abgelesen wurde
  3. ggf. über den Eigentümer an den Verwalter eine entsprechende Abrechnung fordern - Standard-FRIST: 1 Monat nach Erhalt der Abrechnung, danach können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden!

Hallo Birgit,

Ihr könne die Heizkosten um 15 % kürzen…mehr dazu siehe: Heizkostenverordnung §12…dies ist ein Ausnahmefall, weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, dass Sie eine Abrechnung nach Verbrauch bei der nächsten Abrechung erwarten…im Notfall würde ich selbst die Zählerstände ablesen…zumindest die, die Dir zugänglich sind.

Grüsse
Smilla

Antwort von Kocki:
Hallo Birgit,
solch ein Problem ist mir leider nicht bekannt.
Bezüglich der Wasserabrechnung verfahren wir selbst mangels Wasseruhren in unserem Mehrfamilienhaus so, dass wir nach der Anzahl der Personen im Mehrfamilienhaus die Wasserkosten aufteilen. Es geht aber auch nach qm-Wohnfläche, dies ist bei uns im Mietvertrag unter Nebenkosten geregelt.

D.h. für mich, dass auch für dich der Mietvertrag bindent ist. Schau dort bitte nach was erlaubt ist.
Eine Regel für den Notfall ist mir nicht bekannt.
Hier empfehle ich dir, bei der Verbraucherzentrale nachzufragen.
Beste Grüße
Kocki

Hallo Birgit,

Ein Auszug aus der Heizkostenverordnung besagt:

  • § 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
    (1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und
    Warmwasser zu erfassen.
    (2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen;
    die
    Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur
    Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung
    beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch
    entstehenden
    Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer
    innerhalb
    eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung
    bleibt im
    Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
    (3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung
    ausgenommen. Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem
    Wärme- oder Warmwasserverbrauch wie Schwimmbäder oder Saunen.
    (4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser
    Verpflichtung
    zu verlangen.

Mit Hinweis auf diesen Paragrafen sollte vom Vermieter eine ordentliche Abrechnung
eingefordert werden.
Wenn bisher immer per Zähler abgerechnet wurde verstehe ich den „Notfall“ nicht.

Wenn Sie weiter in der Wohnung bleiben, muss die nächste Abrechnung ja wieder
exakt
nach Messdaten sein und „gegengerechnet“ werden, so dass etwaige
Unstimmigkeiten
wieder ausgeglichen sind. Die Akzeptanz eines solchen Verfahrens liegt jedoch m. E.
bei
Ihnen. (Verhältnis/Vertrauen zu Vermeiter etc.)

MfG
Mary

Hallo,

der Vermieter hat schon recht in dem er sagt, dass er im Notfall (also nicht abgelesener Zählerstand) auf Ausnahmeregelungen zurückgreifen darf.

MfG