Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Eigentumswohnng. Der Hausverwalter berechnet die Heizkosten 30% nach Fläche und 70% nach Verbrauch ab. In der Wohnanlage steht ca. 1/3 der Wohnungen leer. Somit müssen wir wegen den leerstehenden Wohnungen mehr zahlen. Gibt es eine andere Möglichkeit der Abrechnng oder schreibt dies der Gesetztgeber so vor?
Das Haus ist Baujahr 1998 und Erstbezug.

Gruß

Schumacher

Hallo Schumacher,

Alle auf Heizung und Warmwasser entfallenden anteiligen Kosten werden nach
Verbrauch und Quadratmeterfläche aufgeteilt. Diese Aufteilung darf maximal im
Verhältnis 70%/Verbrauch und 30%/Fläche, minimal im Verhältnis 50%/Verbrauch
und 50%/Fläche erfolgen.

Ich zitiere RL aus einem anderen Forum: „Selbst wenn niemand heizt, entstehen
durch den Bereitschaftsbetrieb der Heizungsanlage Kosten.
Daher hat der Gesetzgeber bestimmt, dass nur ein Teil der Kosten, nämlich
zwischen 50 und 70 %, nach dem Verbrauch abgerechnet werden darf
(Verbrauchskosten) und der Rest nach der (beheizbaren) Wohnfläche bzw. nach
dem umbauten Raum umgelegt wird (Festkosten).“
Ich halte die 30/70-Variante für die gerechtere.
Warum ihr wegen der leerstehenden Wohnungen mehr zahlen müsst, ist mir nicht
klar.

MfG
Mary

man kann von 70:30 bis 50:50 abrechnen

Hallo,

der Gesetzgeber schreibt eine Abrechnung über Fläche und Verbrauch vor. Es gibt die Möglichkeit 40/60 und 30/70. Wenn die Wohnungen leerstehen, dann muss der Eigentümer (irgendjemandem gehören sie ja) die Kosten für den Leerstand tragen und Verbrauch ist ja keiner bzw. nur minimaler da. Also von daher, bitte entspannen, alles ist so korrekt und auch nicht ungerecht.
Viele Grüsse
Smilla

Hallo, Ihr Hausverwalter rechnet korrekt ab. Laut Heizkostenverordung muss der Vermieter mindestens 50 % höchsten 70 % nach Verbrauch abrechnen , der Rest wird auf die Wohnfläche abgerechnet.Eine Heizungsanlage hat, vom Brennstoff bis zur Raumluft niemals einen Wirkungsgrad von 100 %, daher geht ein Teil der Energie verloren. Ihr Vermieter/Verwalter rechnet bereits 70 % nach Verbrauch ab und nur 30 % nach Fläche. In meiner Wohnanlage wird leider nur 50 % nach Verbrauch und 50 % nach Wohnfläche abgerechnet, aber auch das ist noch gestattet.
Viele Grüße Memorys