Nebenkostenabrechnung

Guten Tag,

ich lebe seit Sept. 2008 in einem 2-Personenhaushalt und habe kürzlich die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 30.08.2009 bis 31.12.2008 (=4 Monate) erhalten.
Es besteht gegen uns nun eine Forderung auf Nachzahlung i.H.v. ca. EUR 780,- , was ich eindeutig zu hoch finde.
Die Wohnung umfasst 78m² und es wurden bereits mit den ersten 4 Mietzahlungen EUR 624,- Nebenkosten geleistet.

Es hat sich dann herausgestellt, dass der jeweilige Dienstleister des Vermieters am 31.12.08 einen Zählerstand von 23.200 kWh abgelesen hat, obwohl zum heutigen Tage, und damit 11 Monate später, erst 20.500 kWh auf dem Zähler stehen.

Die Firma hat folglich die Abrechnung auf Grundlage eines Verbrauches erstellt, welcher sogar bis heute längst nicht erreicht ist!

Im Vermieterschreiben wird die 4-Wochenfrist bekanntgegeben und dass unabhängig von Widersprüchen nachgezahlt werden muss. Das sehe ich bei solch wahnwitzigen Rechnungen nicht ein.
Wie soll ich mich nun verhalten?

gruß
jens

Hallo Jens,

Die Diskrepanz der Zählerstände ist wohl offensichtlich. Es kann sich um einen
ärgerlichen Ablesefehler handeln. Daher: Sinnvoll ist es, den Vermieter anzurufen
und ihn auf den offensichtlichen Fehler hinzuweisen. Vielleicht korrigiert er selbst
sofort. Er sollte jedoch ein für Sie akzeptables Verfahren vorschlagen.
Wenn er nicht einsichtig und kooperativ ist, sofort schriftlich Widerspruch gegen die
Nebenkostenabrechnung einlegen und die weiteren Schritte mit dem Mieterverein
absprechen.
Soweit ich weiß, muss der Betrag bezahlt werden, jedoch mit dem Zusatz „Unter
Vorbehalt“. Siehe dazu: http://srbg.de/was-bedeuted-eine-zahlung-unter-
vorbehalt.html

Über die Höhe der erwartenden Nachzahlung (auch der korrigierten) kann man
nichts sagen; sicher ist, dass Sie genau für die heizintensiven (sehr teuren und
kalten) Monate die Abrechnung erhalten haben und ein höhere Nachzahlung daher
zu erwarten ist. Normalerweise gleicht sich das ja im Laufe des Jahres mit den
warmen Monaten aus… Zudem die Höhe der Nachzahlung ja von ihrer
Vorauszahlung abhängig.

MfG
Mary

Hallo Jens,

mach zuerst mal ein Foto von dem Zählerstand mit einer Zeitung daneben, welches große Titelbilder hat.

Das dient als Beweis für später.

Danach schreibst du deinem Vermieter eine Beschwerde, dass der Zählerstand nicht korrekt ist, daher die Abrechnung nicht gültig ist.
Du bestehst in deinem Schreiben auf eine neue korrigierte Abrechnung.

Mal sehen, wie er antwortet.

Er kann aber nicht von dir verlangen, dass du eindeutig falsche Abrechnungen bezahlst.

Bewahre das Foto gut auf, für den Fall, dass ihr mal vors Gericht gehen müsst.

MfG
Mustafa aus Krefeld

die ablesefirma kontaktieren und missverständnis aufklären, dann berichtigung der rechnung einfordern

Hallo Jens,

wenn der Vermieter den Zählerstand nicht abliest (was er nicht muss), dann wird der Zählerstand von den Energieversorgungswerken geschätzt. Diese Schätzung liegt oft höher als der tatsächliche Verbrauch.
Es ist anzunehmen, dass dies in deinem Fall so ist.
Eine Möglichkeit wäre jetzt vielleicht, den Energieversorgern den tatsächlichen Zählerstand mitzuteilen und um eine Zwischenrechnung zu bitten. Oder du wartest die Abrechnung für 2009 ab (mit der Bitte an den Vermieter, die Zähler abzulesen), wobei du ggf. mit einer Rückzahlung rechnen kannst.
Ich hoffe, dieser Hinweis hilft dir ein wenig weiter…

Gruß, Anna

PS: Mach doch von deinem Recht Gebrauch, Einsicht in die Rechnungen der Dienstleister zu nehmen, falls der Vermieter der Abrechnung keine Kopien beigefügt hat. Auf den Rechnungen sollte ersichtlich sein, ob die Zählerstände geschätzt oder abgelesen wurden!

Hallo Jens, hier ist offensichtlich ein Fehler beim Ablesen des Zählerstandes passiert. Fordern Sie Ihren Vermieter und gegebenenfalls den zuständigen Dienstleister auf, den Zählerstand zu überprüfen. weisen sie Ihren Vermieter daraufhin, dass Sie, bevor die Sache nicht geprüft wird keine Zahlung leisten werden. Notfalls müssen Sie einen Anwalt einschalten.
Zudem gebe ich Ihnen den Rat, ein Foto vom jetzigen Zählerstand zu machen und mit Datum als Beweis an den Vermieter schicken.

Viele Grüße Memorys

Hallo Jens,

ich hatte Besuch und konnte daher nicht vorher antworten.
Was ich dir vorschlag ist, dass du Kontakt mit den Vermietern aufnimmst. In einem Gespräch läßt sich sicherlich vereinbaren, dass eine neue NK-Abrechnung mit den richtigen Zahlen (bzw. hier sind dann Annahmen zu treffen) des Heizungsverbrauchs erstellt wird und du so lange nichts zu zahlen brauchst.
Falls der Vermieter darauf nicht eingeht zwei Vorschläge, zur Verbaucherzentrale/Mieterverein gehen oder zum Rechtsanwalt.

Beste Grüße aus Düsseldorf
Kocki
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Sorry, habe eben erst Deine Frage gesehen